2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
3.2.1.3 Ermittlung des Eingriffs<br />
Die Intensität der Beeinträchtigungen ergibt sich aus dem Verlust an ästhetischem Eigenwert<br />
in einer landschaftsästhetischen Raumeinheit durch das Straßenbauvorhaben. Um diesen<br />
Verlust zu erfassen, werden die ästhetischen Eigenwerte der jeweiligen Landschaftsbereiche<br />
nach dem Eingriff ermittelt, indem erneut die Kriterien Vielfalt, Naturnähe, Eigenartserhalt<br />
und Ruhe/Geruchsarmut bewertet werden, diesmal aber unter der Annahme einer bestehenden<br />
Autobahn. Dabei sind Aspekte wie Größe/Massierung, Formgebung, Oberflächenbeschaffenheit<br />
und Lage im Raum zu berücksichtigen.<br />
Der Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je stärker die Eingriffsintensität und<br />
zugleich je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft in der jeweiligen Raumeinheit ist.<br />
Diese Erheblichkeit wird in verbal-argumentativer Form ermittelt.<br />
3.2.1.4 Bewertung des Eingriffs<br />
Im Folgenden werden nun zu den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Beschreibungen<br />
und Bewertungen des <strong>Landschaftsbild</strong>es, den beeinträchtigenden Wirkungen<br />
des Straßenbauvorhabens und der Eingriffsintensität gegeben.<br />
Die ehemaligen Raumeinheiten ÄRE 1 und 2 gem. LBP- Entwurf 2007 entfallen dabei nach<br />
Rechtskraft des Bauabschnitts 6 im Jahr 2009 im Planungsabschnitt 7.1 (Deckblatt I).<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 104