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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

A 33 als technisches Element mit ihrer anthropogenen Wirkung und ihren Zerschneidungswirkungen<br />

zu einem deutlichen Verlust an Eigenart. In den bislang nur wenig durch Lärm<br />

beeinträchtigten Talbereichen wirken sich die zusätzlichen Lärmbelastungen besonders erheblich<br />

aus, obgleich diese durch Schutzmaßnahmen bereits gemindert werden.<br />

Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />

• Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland, ggf. auch Feuchtgrünland<br />

• Renaturierung begradigter / befestigter Gewässerabschnitte<br />

• Ergänzung und Anlage von uferbegleitenden Gehölzstrukturen und Säumen entlang der<br />

Bäche und Gräben<br />

• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen an vorhandenen Beständen<br />

• Einbindung der Autobahn und ihrer Nebenbauwerke (insbes. RRB im Casumer Bachtal)<br />

Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />

In der ÄRE 11 sind trotz Vorbelastung durch Ver- und Entsorgungsanlagen sowie durch das<br />

vorhandene Verkehrswegenetz Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen.<br />

Die Konfliktanalyse ergibt für die ÄRE 11 einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der<br />

Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong> und zusätzliche, über das künftige Straßenbauwerk hinausgehende<br />

Maßnahmen.<br />

<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 12<br />

- Reich strukturierte Landschaft zwischen Neuer Hessel und Casumer Bach -<br />

Die Vielfalt der Raumeinheit (2 Teilbereiche) spiegelt sich vor allem in dem Wechsel von Hoflagen<br />

mit umgebenden Obstwiesen, Grünland und Ackerflächen sowie Feucht- und Magerwiesen<br />

wider, die von Gräben durchzogen und von Baumreihen, Gehölzstreifen und Feldgehölzen<br />

belebt und gegliedert werden. Mit dem Osning als Kulisse ergibt sich ein vielschichtiges<br />

<strong>Landschaftsbild</strong> (Vorder-, Mittel-, Hintergrund). Die Naturnähe des Raumes ist nur mäßig<br />

ausgeprägt, da es sich hier eindeutig um eine Kulturlandschaft handelt, in der (mäßig) intensive<br />

Grünland- und Ackernutzung dominiert und „Naturnähe“ widerspiegelnde Elemente (z.B.<br />

Feucht- und Magerwiesen, alte Gehölze) nicht dominant vorhanden sind. Der Verlust an Eigenart<br />

ist als verhältnismäßig gering zu bezeichnen, da die Landschaft in ihren Eigenschaften<br />

und Strukturelementen weitestgehend mit der in den 50iger Jahren vergleichbar ist. Nur<br />

punktuell sind Einzelgebäude hinzugetreten und die teilweise Umwandlung von Wald und<br />

Grünland in Acker steht wiederum einer kleinflächigen Umnutzung von Acker in Grünland<br />

gegenüber.<br />

Der größte Eigenartsverlust ist daher durch die Errichtung der Freileitung entstanden. Lärmbelastungen<br />

gehen lediglich von allgemeinen Siedlungstätigkeiten, im Westen auch vermehrt<br />

von der K 23 aus.<br />

Beschreibung der Eingriffswirkung und -intensität<br />

• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Autobahn durch Versiegelung<br />

(Fahrbahn) landschaftlicher Bereiche und durch Brückenbauwerke an querenden Straßen<br />

und Wegen (Fernwirkung)<br />

• Verlust von altem, standortheimischem Laubwald, Obstwiesen, Feucht- und Magerwiesen<br />

• teilweise Inanspruchnahme von schutzwürdigen/ geschützten Landschaftselementen<br />

(BK-3915-064, BK-3915-115, BK-3915-111)<br />

• Überbauung landschaftlich bedeutender Gehölzstrukturen und Gewässer<br />

• nachhaltige Veränderung des <strong>Landschaftsbild</strong>es durch technische Überprägung<br />

• räumliche und visuelle Zerschneidung zusammenhängender Kulturlandschaften<br />

• deutliche Verlärmung der Landschaft<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 114

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