2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
A 33 als technisches Element mit ihrer anthropogenen Wirkung und ihren Zerschneidungswirkungen<br />
zu einem deutlichen Verlust an Eigenart. In den bislang nur wenig durch Lärm<br />
beeinträchtigten Talbereichen wirken sich die zusätzlichen Lärmbelastungen besonders erheblich<br />
aus, obgleich diese durch Schutzmaßnahmen bereits gemindert werden.<br />
Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />
• Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland, ggf. auch Feuchtgrünland<br />
• Renaturierung begradigter / befestigter Gewässerabschnitte<br />
• Ergänzung und Anlage von uferbegleitenden Gehölzstrukturen und Säumen entlang der<br />
Bäche und Gräben<br />
• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen an vorhandenen Beständen<br />
• Einbindung der Autobahn und ihrer Nebenbauwerke (insbes. RRB im Casumer Bachtal)<br />
Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />
In der ÄRE 11 sind trotz Vorbelastung durch Ver- und Entsorgungsanlagen sowie durch das<br />
vorhandene Verkehrswegenetz Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen.<br />
Die Konfliktanalyse ergibt für die ÄRE 11 einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der<br />
Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong> und zusätzliche, über das künftige Straßenbauwerk hinausgehende<br />
Maßnahmen.<br />
<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 12<br />
- Reich strukturierte Landschaft zwischen Neuer Hessel und Casumer Bach -<br />
Die Vielfalt der Raumeinheit (2 Teilbereiche) spiegelt sich vor allem in dem Wechsel von Hoflagen<br />
mit umgebenden Obstwiesen, Grünland und Ackerflächen sowie Feucht- und Magerwiesen<br />
wider, die von Gräben durchzogen und von Baumreihen, Gehölzstreifen und Feldgehölzen<br />
belebt und gegliedert werden. Mit dem Osning als Kulisse ergibt sich ein vielschichtiges<br />
<strong>Landschaftsbild</strong> (Vorder-, Mittel-, Hintergrund). Die Naturnähe des Raumes ist nur mäßig<br />
ausgeprägt, da es sich hier eindeutig um eine Kulturlandschaft handelt, in der (mäßig) intensive<br />
Grünland- und Ackernutzung dominiert und „Naturnähe“ widerspiegelnde Elemente (z.B.<br />
Feucht- und Magerwiesen, alte Gehölze) nicht dominant vorhanden sind. Der Verlust an Eigenart<br />
ist als verhältnismäßig gering zu bezeichnen, da die Landschaft in ihren Eigenschaften<br />
und Strukturelementen weitestgehend mit der in den 50iger Jahren vergleichbar ist. Nur<br />
punktuell sind Einzelgebäude hinzugetreten und die teilweise Umwandlung von Wald und<br />
Grünland in Acker steht wiederum einer kleinflächigen Umnutzung von Acker in Grünland<br />
gegenüber.<br />
Der größte Eigenartsverlust ist daher durch die Errichtung der Freileitung entstanden. Lärmbelastungen<br />
gehen lediglich von allgemeinen Siedlungstätigkeiten, im Westen auch vermehrt<br />
von der K 23 aus.<br />
Beschreibung der Eingriffswirkung und -intensität<br />
• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Autobahn durch Versiegelung<br />
(Fahrbahn) landschaftlicher Bereiche und durch Brückenbauwerke an querenden Straßen<br />
und Wegen (Fernwirkung)<br />
• Verlust von altem, standortheimischem Laubwald, Obstwiesen, Feucht- und Magerwiesen<br />
• teilweise Inanspruchnahme von schutzwürdigen/ geschützten Landschaftselementen<br />
(BK-3915-064, BK-3915-115, BK-3915-111)<br />
• Überbauung landschaftlich bedeutender Gehölzstrukturen und Gewässer<br />
• nachhaltige Veränderung des <strong>Landschaftsbild</strong>es durch technische Überprägung<br />
• räumliche und visuelle Zerschneidung zusammenhängender Kulturlandschaften<br />
• deutliche Verlärmung der Landschaft<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 114