2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
chen, bleibt die Vielfalt des Raumes im Wesentlichen erhalten. Dennoch werden naturnahe<br />
Strukturen beansprucht und die Erfahrbarkeit natürlicher ökologischer Zusammenhänge<br />
durch die Querung der Bachläufe gemindert, was zu einem zusätzlichen Verlust an Naturnähe<br />
führt. Da die Trasse die Teilgebiete der Raumeinheit jeweils relativ zentral quert und dabei<br />
zu deutlichen Zerschneidungs- und Trennwirkungen, vor allem auch zwischen bedeutenden<br />
Landschaftselementen führt, ist der Verlust an Eigenart relativ hoch zu bewerten, obgleich<br />
die visuelle Fernwirkung wegen des Gehölzbestandes nur gering ist. Beeinträchtigungen<br />
in entfernteren Bereichen sind daher auch hier vor allem auf betriebsbedingte Lärmimmissionen<br />
zurückzuführen.<br />
Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />
• Renaturierung / Offenlegung begradigter / verrohrter Bachabschnitte<br />
• Umwandlung junger bzw. naturferner Nadelbaumbestände in naturnahe Laubwälder<br />
• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen<br />
• Pflanzung von uferbegleitenden Gehölzstrukturen (außerhalb der Waldflächen)<br />
• Rückbau nicht benötigter Wegeabschnitte (westl. Ruthebach)<br />
• Extensivierung der Grünlandnutzung, ggf. Entwicklung von extensiv genutzten Feuchtwiesen<br />
Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind wegen der eingeschränkten<br />
Fernwirkung der Trasse und Vorbelastung in der ÄRE 8a und 8b nicht betroffen. Die Konfliktanalyse<br />
ergibt für die ÄRE 8a und 8b einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der Trasse<br />
in das <strong>Landschaftsbild</strong>. Der erforderliche Maßnahmenumfang beschränkt sich hierbei auf das<br />
künftige Straßenbauwerk. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 9<br />
- Anthropogen geprägte Landschaft zwischen <strong>Halle</strong> und Tatenhauser Wald -<br />
Die Raumeinheit wird von einer sehr kleinteiligen, abwechslungsreichen Flächennutzung<br />
bestimmt. So finden sich neben Siedlungs- und Ackerflächen unterschiedliche Ausprägungen<br />
von Grünland (intensiv, mager, feucht, brachliegend), Gewässer, lineare Gehölzstrukturen<br />
und kleinere Waldparzellen und Feldgehölze. Aufgrund der zahlreichen Siedlungs- und<br />
Industriebereiche sowie der überwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist der<br />
anthropogene Charakter der Landschaft stets gegenwärtig und die Naturnähe entsprechend<br />
geringer. Der Verlust an Eigenart wurde vor allem durch den Bau der L 782, der Erweiterung<br />
des Fabrikgeländes der Firma Storck und einzelner Wohnsiedlungen sowie durch die Errichtung<br />
einer Kleingarten- und einer Kläranlage hervorgerufen. Neben dem Fabrikbetrieb und<br />
den nahen Wohnsiedlungsbereichen von <strong>Halle</strong> führt vor allem die L 782 zu deutlichen Lärmbelastungen<br />
im Raum.<br />
Beschreibung der Eingriffswirkungen und der -intensität<br />
• ästhetische Qualitätsverluste beidseits der Trasse<br />
• Zunahme der Verlärmung<br />
Eine direkte Flächeninanspruchnahme innerhalb der Raumeinheit liegt nur kleinflächig im<br />
Randbereich der bestehenden L 782 (Parallelführung der A 33) vor, weshalb die Vielfalt des<br />
Raumes grundsätzlich erhalten bleibt. Beeinträchtigungen ergeben sich somit primär in der<br />
erweiterten Wirkzone. Hier führt das Bauwerk aufgrund seiner technischen Wirkungen zu<br />
einem weiteren Verlust an Naturnähe und Eigenart. Auch einer zunehmenden Verlärmung<br />
können die Schutzmaßnahmen entlang der A 33 und der L 782 nur bedingt entgegenwirken.<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 111