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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

chen, bleibt die Vielfalt des Raumes im Wesentlichen erhalten. Dennoch werden naturnahe<br />

Strukturen beansprucht und die Erfahrbarkeit natürlicher ökologischer Zusammenhänge<br />

durch die Querung der Bachläufe gemindert, was zu einem zusätzlichen Verlust an Naturnähe<br />

führt. Da die Trasse die Teilgebiete der Raumeinheit jeweils relativ zentral quert und dabei<br />

zu deutlichen Zerschneidungs- und Trennwirkungen, vor allem auch zwischen bedeutenden<br />

Landschaftselementen führt, ist der Verlust an Eigenart relativ hoch zu bewerten, obgleich<br />

die visuelle Fernwirkung wegen des Gehölzbestandes nur gering ist. Beeinträchtigungen<br />

in entfernteren Bereichen sind daher auch hier vor allem auf betriebsbedingte Lärmimmissionen<br />

zurückzuführen.<br />

Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />

• Renaturierung / Offenlegung begradigter / verrohrter Bachabschnitte<br />

• Umwandlung junger bzw. naturferner Nadelbaumbestände in naturnahe Laubwälder<br />

• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen<br />

• Pflanzung von uferbegleitenden Gehölzstrukturen (außerhalb der Waldflächen)<br />

• Rückbau nicht benötigter Wegeabschnitte (westl. Ruthebach)<br />

• Extensivierung der Grünlandnutzung, ggf. Entwicklung von extensiv genutzten Feuchtwiesen<br />

Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />

Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind wegen der eingeschränkten<br />

Fernwirkung der Trasse und Vorbelastung in der ÄRE 8a und 8b nicht betroffen. Die Konfliktanalyse<br />

ergibt für die ÄRE 8a und 8b einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der Trasse<br />

in das <strong>Landschaftsbild</strong>. Der erforderliche Maßnahmenumfang beschränkt sich hierbei auf das<br />

künftige Straßenbauwerk. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 9<br />

- Anthropogen geprägte Landschaft zwischen <strong>Halle</strong> und Tatenhauser Wald -<br />

Die Raumeinheit wird von einer sehr kleinteiligen, abwechslungsreichen Flächennutzung<br />

bestimmt. So finden sich neben Siedlungs- und Ackerflächen unterschiedliche Ausprägungen<br />

von Grünland (intensiv, mager, feucht, brachliegend), Gewässer, lineare Gehölzstrukturen<br />

und kleinere Waldparzellen und Feldgehölze. Aufgrund der zahlreichen Siedlungs- und<br />

Industriebereiche sowie der überwiegend intensiven landwirtschaftlichen Nutzung ist der<br />

anthropogene Charakter der Landschaft stets gegenwärtig und die Naturnähe entsprechend<br />

geringer. Der Verlust an Eigenart wurde vor allem durch den Bau der L 782, der Erweiterung<br />

des Fabrikgeländes der Firma Storck und einzelner Wohnsiedlungen sowie durch die Errichtung<br />

einer Kleingarten- und einer Kläranlage hervorgerufen. Neben dem Fabrikbetrieb und<br />

den nahen Wohnsiedlungsbereichen von <strong>Halle</strong> führt vor allem die L 782 zu deutlichen Lärmbelastungen<br />

im Raum.<br />

Beschreibung der Eingriffswirkungen und der -intensität<br />

• ästhetische Qualitätsverluste beidseits der Trasse<br />

• Zunahme der Verlärmung<br />

Eine direkte Flächeninanspruchnahme innerhalb der Raumeinheit liegt nur kleinflächig im<br />

Randbereich der bestehenden L 782 (Parallelführung der A 33) vor, weshalb die Vielfalt des<br />

Raumes grundsätzlich erhalten bleibt. Beeinträchtigungen ergeben sich somit primär in der<br />

erweiterten Wirkzone. Hier führt das Bauwerk aufgrund seiner technischen Wirkungen zu<br />

einem weiteren Verlust an Naturnähe und Eigenart. Auch einer zunehmenden Verlärmung<br />

können die Schutzmaßnahmen entlang der A 33 und der L 782 nur bedingt entgegenwirken.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 111

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