14.12.2012 Aufrufe

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

Beschreibung der Eingriffswirkung und der -intensität<br />

• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Straße durch Versiegelung (Fahrbahn)<br />

landschaftlicher Bereiche und Brückenbauwerke an querenden Straßen und Wegen<br />

(Fernwirkung)<br />

• Verlust eines Gebüschstreifens<br />

• visuelle Zerschneidungswirkungen (vor allem Blickbeziehung zum Osning)<br />

• Verlärmung der Agrarlandschaft<br />

Durch das Bauvorhaben wird eines der wenigen noch in der Raumeinheit vorhandenen<br />

Strukturelemente beansprucht. Gleichzeitig sind beidseits der Autobahn begrünte Böschungen<br />

vorgesehen, die als zusätzliche gliedernde Elemente hinzutreten. Da durch sie aber<br />

gleichzeitig auch eine visuelle Zerschneidungswirkung, vor allem in Richtung Osning hervorgerufen<br />

wird und sie aufgrund ihrer Durchgängigkeit und Linearität vermehrt „künstlich“ erscheinen,<br />

erhöht sich weder die Vielfalt noch die Naturnähe des Raumes. Vielmehr resultieren<br />

aus dem Bau der A 33 und den Brückenbauwerken an den zu querenden Straßen und<br />

Wege deutliche Eigenartsverluste, da sie als technische Elemente in der ausgeräumten<br />

Landschaft weithin sichtbar sind. Da die Trasse die Raumeinheit weitgehend zentral quert,<br />

wirken sich die Lärmemissionen in der heute noch überwiegend wenig belasteten Landschaft<br />

trotz Schutzmaßnahmen deutlich aus.<br />

Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />

• Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen und Elementen (z.B. Hecken,<br />

Baumreihen, Einzel-, Kopfbäume, Obstwiesen)<br />

• Anlage von uferbegleitenden Gehölzstrukturen und Säumen entlang von Bächen und<br />

Gräben<br />

• Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland, vor allem in Niederungsbereichen<br />

bzw. an Gewässern angrenzend<br />

• Anlage von Feldgehölzen, Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen auch an vorhandenen<br />

Beständen<br />

• Einbindung der Autobahn (aufgrund der guten Einsehbarkeit / Weiträumigkeit des Raumes<br />

in dieser Einheit besonders relevant)<br />

Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />

Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind in der ÄRE 13 trotz geringer Vorbelastung<br />

nicht betroffen. Die Konfliktanalyse ergibt für die ÄRE 13 einen erhöhten Bedarf<br />

zur Einbindung der Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong>. Der erforderliche Maßnahmenumfang<br />

beschränkt sich hierbei auf das künftige Straßenbauwerk. Darüber hinausgehende Maßnahmen<br />

sind nicht erforderlich.<br />

<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 14<br />

- Acker-Grünland-Wald-Komplex im Bereich Rotes Feld<br />

und der Hoflagen Hallau, Haßheider und Kombrink -<br />

Die Vielfalt des Raumes ergibt sich weniger aus den verschiedenen Nutzungen (Acker,<br />

Grünland, Wald, Obstwiesen und Brachen bzw. Ruderalfluren), sondern vielmehr aus der<br />

kleinteiligen Kammerung der Landschaft, wodurch sich unterschiedliche und Abwechslung<br />

schaffende Sichträume ergeben. Die Ruderalfluren im Westen, vor allem aber die schutzwürdigen,<br />

alten Laubwaldbestände sorgen mit ihrem bedingt naturnahen Unterwuchs für<br />

eine verhältnismäßig hohe Naturnähe. Der Verlust an Eigenart ergibt sich im Wesentlichen<br />

durch die großflächige Umwandlung von Wald in Grünlandstandorte. Die Erweiterung des<br />

interkommunalen Gewerbegebietes (s. ÄRE 13) und der Hoflage Hallau sowie die Anlage<br />

von Regenrückhaltebecken vor dem Hintergrund der Realisierung der A 33 im Abschnitt 7.2<br />

führen zu einer starken anthropogenen Überprägung der Raumeinheit. Lärmbelastungen<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 116

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!