2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
Beschreibung der Eingriffswirkung und der -intensität<br />
• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Straße durch Versiegelung (Fahrbahn)<br />
landschaftlicher Bereiche und Brückenbauwerke an querenden Straßen und Wegen<br />
(Fernwirkung)<br />
• Verlust eines Gebüschstreifens<br />
• visuelle Zerschneidungswirkungen (vor allem Blickbeziehung zum Osning)<br />
• Verlärmung der Agrarlandschaft<br />
Durch das Bauvorhaben wird eines der wenigen noch in der Raumeinheit vorhandenen<br />
Strukturelemente beansprucht. Gleichzeitig sind beidseits der Autobahn begrünte Böschungen<br />
vorgesehen, die als zusätzliche gliedernde Elemente hinzutreten. Da durch sie aber<br />
gleichzeitig auch eine visuelle Zerschneidungswirkung, vor allem in Richtung Osning hervorgerufen<br />
wird und sie aufgrund ihrer Durchgängigkeit und Linearität vermehrt „künstlich“ erscheinen,<br />
erhöht sich weder die Vielfalt noch die Naturnähe des Raumes. Vielmehr resultieren<br />
aus dem Bau der A 33 und den Brückenbauwerken an den zu querenden Straßen und<br />
Wege deutliche Eigenartsverluste, da sie als technische Elemente in der ausgeräumten<br />
Landschaft weithin sichtbar sind. Da die Trasse die Raumeinheit weitgehend zentral quert,<br />
wirken sich die Lärmemissionen in der heute noch überwiegend wenig belasteten Landschaft<br />
trotz Schutzmaßnahmen deutlich aus.<br />
Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />
• Anlage von gliedernden und belebenden Gehölzstrukturen und Elementen (z.B. Hecken,<br />
Baumreihen, Einzel-, Kopfbäume, Obstwiesen)<br />
• Anlage von uferbegleitenden Gehölzstrukturen und Säumen entlang von Bächen und<br />
Gräben<br />
• Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland, vor allem in Niederungsbereichen<br />
bzw. an Gewässern angrenzend<br />
• Anlage von Feldgehölzen, Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen auch an vorhandenen<br />
Beständen<br />
• Einbindung der Autobahn (aufgrund der guten Einsehbarkeit / Weiträumigkeit des Raumes<br />
in dieser Einheit besonders relevant)<br />
Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind in der ÄRE 13 trotz geringer Vorbelastung<br />
nicht betroffen. Die Konfliktanalyse ergibt für die ÄRE 13 einen erhöhten Bedarf<br />
zur Einbindung der Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong>. Der erforderliche Maßnahmenumfang<br />
beschränkt sich hierbei auf das künftige Straßenbauwerk. Darüber hinausgehende Maßnahmen<br />
sind nicht erforderlich.<br />
<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 14<br />
- Acker-Grünland-Wald-Komplex im Bereich Rotes Feld<br />
und der Hoflagen Hallau, Haßheider und Kombrink -<br />
Die Vielfalt des Raumes ergibt sich weniger aus den verschiedenen Nutzungen (Acker,<br />
Grünland, Wald, Obstwiesen und Brachen bzw. Ruderalfluren), sondern vielmehr aus der<br />
kleinteiligen Kammerung der Landschaft, wodurch sich unterschiedliche und Abwechslung<br />
schaffende Sichträume ergeben. Die Ruderalfluren im Westen, vor allem aber die schutzwürdigen,<br />
alten Laubwaldbestände sorgen mit ihrem bedingt naturnahen Unterwuchs für<br />
eine verhältnismäßig hohe Naturnähe. Der Verlust an Eigenart ergibt sich im Wesentlichen<br />
durch die großflächige Umwandlung von Wald in Grünlandstandorte. Die Erweiterung des<br />
interkommunalen Gewerbegebietes (s. ÄRE 13) und der Hoflage Hallau sowie die Anlage<br />
von Regenrückhaltebecken vor dem Hintergrund der Realisierung der A 33 im Abschnitt 7.2<br />
führen zu einer starken anthropogenen Überprägung der Raumeinheit. Lärmbelastungen<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 116