2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
Landschaftsästhetische Raumeinheit 7:<br />
Tatenhauser Wald und Waldgebiet nordwestlich Stockkämpen<br />
Foto 7a:<br />
Lichter Fichtenbestand im Tatenhauser<br />
Wald<br />
Foto 7b:<br />
Bedingt naturnaher Bach im Waldgebiet<br />
östlich Schloss Holtfeld<br />
Das Gelände der Raumeinheit ist als eben zu beschreiben. Es ergeben sich Höhenlagen<br />
zwischen 95 m und 110 m im Tatenhauser Wald und um 95 m in den Wäldern nordwestlich<br />
von Stockkämpen, wobei das Gelände jeweils nach Norden hin ansteigt.<br />
Das <strong>Landschaftsbild</strong> wird bestimmt durch überwiegend Kiefern- und Laubholzwälder, in denen<br />
sich kleinflächig auch Äcker, Grünlandflächen oder westlich der L 782 ein aus einer Abgrabung<br />
entstandener See befinden. Die Waldbereiche sind meist von mittlerem Bestandsalter<br />
und zeigen einen bedingt naturnahen Unterwuchs. Ausgeprägte Waldmäntel sind nicht<br />
vorhanden.<br />
Als besondere Strukturelemente sind alte Laubwaldbestände, einzelne Teiche (z.T. Naturdenkmal)<br />
und naturnahe Bachabschnitte zu nennen. Im Tatenhauser Wald kommen zusätzlich<br />
noch ein Quellbereich sowie Dünenbereiche westlich des Abgrabungsgewässers und<br />
westlich der Firma Storck hinzu, bei Stockkämpen ist südlich von Schloss Holtfeld eine alte<br />
Wallanlage als Kulturdenkmal zu finden.<br />
Mit Ausnahme kleinerer Flächen an den Siedlungsrändern steht die gesamte Raumeinheit<br />
unter Landschaftsschutz. Vor allem westlich der L 782 sind einzelne Flächen der Raumeinheit<br />
Bestandteil des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald sowie des Naturschutzgebietes Tatenhauser<br />
Wald. Darüber hinaus sind Teile der Wälder schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters<br />
NRW (BK-3916-219, BK-3915-054, BK-3915-132, BK-3915-200 und BK-3915-215),<br />
ein naturnaher Bachabschnitt südlich der Hessel ist nach § 62 LG NW geschützt (GB-3915-<br />
161).<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 59