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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

Landschaftsästhetische Raumeinheit 7:<br />

Tatenhauser Wald und Waldgebiet nordwestlich Stockkämpen<br />

Foto 7a:<br />

Lichter Fichtenbestand im Tatenhauser<br />

Wald<br />

Foto 7b:<br />

Bedingt naturnaher Bach im Waldgebiet<br />

östlich Schloss Holtfeld<br />

Das Gelände der Raumeinheit ist als eben zu beschreiben. Es ergeben sich Höhenlagen<br />

zwischen 95 m und 110 m im Tatenhauser Wald und um 95 m in den Wäldern nordwestlich<br />

von Stockkämpen, wobei das Gelände jeweils nach Norden hin ansteigt.<br />

Das <strong>Landschaftsbild</strong> wird bestimmt durch überwiegend Kiefern- und Laubholzwälder, in denen<br />

sich kleinflächig auch Äcker, Grünlandflächen oder westlich der L 782 ein aus einer Abgrabung<br />

entstandener See befinden. Die Waldbereiche sind meist von mittlerem Bestandsalter<br />

und zeigen einen bedingt naturnahen Unterwuchs. Ausgeprägte Waldmäntel sind nicht<br />

vorhanden.<br />

Als besondere Strukturelemente sind alte Laubwaldbestände, einzelne Teiche (z.T. Naturdenkmal)<br />

und naturnahe Bachabschnitte zu nennen. Im Tatenhauser Wald kommen zusätzlich<br />

noch ein Quellbereich sowie Dünenbereiche westlich des Abgrabungsgewässers und<br />

westlich der Firma Storck hinzu, bei Stockkämpen ist südlich von Schloss Holtfeld eine alte<br />

Wallanlage als Kulturdenkmal zu finden.<br />

Mit Ausnahme kleinerer Flächen an den Siedlungsrändern steht die gesamte Raumeinheit<br />

unter Landschaftsschutz. Vor allem westlich der L 782 sind einzelne Flächen der Raumeinheit<br />

Bestandteil des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald sowie des Naturschutzgebietes Tatenhauser<br />

Wald. Darüber hinaus sind Teile der Wälder schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters<br />

NRW (BK-3916-219, BK-3915-054, BK-3915-132, BK-3915-200 und BK-3915-215),<br />

ein naturnaher Bachabschnitt südlich der Hessel ist nach § 62 LG NW geschützt (GB-3915-<br />

161).<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 59

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