2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
Frühjahr, im für die Art erreichbaren Umfeld südlich der Trasse erforderlich. Die hohe<br />
Dichte an Amphibienlaichgewässern in diesem Raum, von denen eines beansprucht<br />
wird, in Verbindung mit einer hohen Aktivitätsdichte von Amphibien erfordert darüber hinaus<br />
spezifische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Individuenverlusten (Sperr- und<br />
Leiteinrichtungen) und zum Erhalt von Wechselbeziehungen (Durchlässe) sowie die Anlage<br />
eines Ersatzlaichgewässers. Insgesamt ist der Maßnahmenanspruch für die Beeinträchtigung<br />
des Funktionsraumes an dem Erreichen dieser beeinträchtigten Funktionen<br />
abzuleiten, ist aber unter Berücksichtigung der Zerschneidungswirkungen mindestens<br />
doppelt so hoch anzusetzen als die reinen Flächenverluste, d.h. > 15 ha. Am Rand des<br />
Funktionsraumes östlich der K 25 ist darüber hinaus ein Brutplatz der Schleiereule einschließlich<br />
der Inanspruchnahme und Zerschneidung umgebender Nahrungshabitate betroffen.<br />
Diese Beeinträchtigungen können durch gezielte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
vor Beginn der Baumaßnahme in ihrer Wirkung unter die Erheblichkeitsschwelle<br />
reduziert werden (vgl. Artenschutzbeiträge FÖA 2009 und L+S 2009 und<br />
Maßnahmenbeschreibungen). Westlich des Funktionsraumes bei Casum ist darüber hinaus<br />
ein Brutvorkommen des Kiebitzes durch Inanspruchnahme betroffen. Aufgrund der<br />
besonderen Habitatansprüche des Kiebitzes und besonderer Anforderungen aus Artenschutzsicht<br />
(s. Artenschutzbeiträge) ist die Entwicklung eines Ausweichhabitats in Form<br />
von Extensivgrünland mit Blänke in einem Mindestabstand von 200 m zur Trasse vorzusehen.<br />
Unter Berücksichtigung der standörtlichen Erfordernisse sowie der Einhaltung eines<br />
ausreichenden Abstandes zu sichtverschattenden Gehölzen und Siedlungsbereichen<br />
existieren im Umfeld des derzeitigen Vorkommens insbesondere südlich der Trasse im<br />
Raum Illenbruch geeignete Flächen. Der genaue Flächenanspruch ist insbesondere abhängig<br />
von der Nutzung angrenzender Offenlandflächen, wobei bei intensiver Ackernutzung<br />
eine ausreichend große Pufferzone einzuplanen ist.<br />
• Casumer Bachaue: Die Aue wird zentral auf ca. 250 m Länge unter Inanspruchnahme<br />
von ca. 1,7 ha Fläche, insbesondere von Nassgrünland, einem Bachabschnitt mit Ufergehölzen<br />
und einem Stillgewässer, gequert. Aufgrund der besonderen Funktion für Fledermäuse,<br />
Vögel und Amphibien ergibt sich ein spezifischer Maßnahmenanspruch. Hinsichtlich<br />
der Amphibien ist zur Vermeidung von Individuenverlusten die Anlage von Leit-/<br />
Sperreinrichtungen beidseitig der Trasse mit Anschluss an die Brücke über den Casumer<br />
Bach erforderlich. Aufgrund der funktionalen Zusammenhänge sind diese Sperreinrichtungen<br />
außerhalb des Funktionsraumes nach Westen bis zum angrenzenden Fauna-<br />
Funktionsraum hin fortzusetzen (s. dort). Der Verlust eines Laichgewässers erfordert die<br />
Anlage eines Ersatzlaichgewässers in der Aue südlich der Trasse. Dieses Stillgewässer<br />
kann gleichzeitig die Funktion des beanspruchten Gewässers als bedeutendes Jagdhabitat<br />
von Fledermäusen erfüllen. Die Querungsmöglichkeiten der Trasse entlang der Aue<br />
sind durch die vorgesehene Dimensionierung des Brückenbauwerkes sowohl für die<br />
nachgewiesenen Fledermausarten als auch für den festgestellten Eisvogel (s. Artenschutzbeiträge)<br />
und Amphibien gegeben. Hinsichtlich der Fledermäuse ist die Anbindung<br />
des Brückenbauwerkes durch ergänzende Gehölzpflanzungen entlang des Bachlaufes<br />
unter Stabilisierung der Leitfunktion erforderlich. Die auftretenden Flächenverluste mit<br />
Habitatfunktion u.a. für die stark gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Wachtel sind in<br />
mindestens gleichem Umfang im Funktionsraum und Umfeld südlich der Trasse zu kompensieren.<br />
Diesbezüglich ist auch eine Stabilisierung und Anbindung eines von dem Rest<br />
der Lokalpopulation isolierten Vorkommens des Steinkauzes südlich der Trasse erforderlich.<br />
Dies umfasst die Anbindung des Vorkommens über artspezifische Habitatoptimierungsmaßnahmen<br />
an die Vorkommen und die Steinkauz-Querungshilfe im Bereich des<br />
östlich anschließenden Funktionsraumes bei Holtfeld. Dies umfasst insbesondere die<br />
Entwicklung von Extensivgrünland, Obstwiesen und –weiden sowie Kopfbaumpflanzungen<br />
und das Anbieten von Nisthilfen. Der Maßnahmenanspruch ist diesbezüglich funktional<br />
zu begründen und richtet sich insbesondere nach der Lage, Größe und Entwicklungsmöglichkeit<br />
von Flächen.<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 91