14.12.2012 Aufrufe

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

Frühjahr, im für die Art erreichbaren Umfeld südlich der Trasse erforderlich. Die hohe<br />

Dichte an Amphibienlaichgewässern in diesem Raum, von denen eines beansprucht<br />

wird, in Verbindung mit einer hohen Aktivitätsdichte von Amphibien erfordert darüber hinaus<br />

spezifische Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Individuenverlusten (Sperr- und<br />

Leiteinrichtungen) und zum Erhalt von Wechselbeziehungen (Durchlässe) sowie die Anlage<br />

eines Ersatzlaichgewässers. Insgesamt ist der Maßnahmenanspruch für die Beeinträchtigung<br />

des Funktionsraumes an dem Erreichen dieser beeinträchtigten Funktionen<br />

abzuleiten, ist aber unter Berücksichtigung der Zerschneidungswirkungen mindestens<br />

doppelt so hoch anzusetzen als die reinen Flächenverluste, d.h. > 15 ha. Am Rand des<br />

Funktionsraumes östlich der K 25 ist darüber hinaus ein Brutplatz der Schleiereule einschließlich<br />

der Inanspruchnahme und Zerschneidung umgebender Nahrungshabitate betroffen.<br />

Diese Beeinträchtigungen können durch gezielte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

vor Beginn der Baumaßnahme in ihrer Wirkung unter die Erheblichkeitsschwelle<br />

reduziert werden (vgl. Artenschutzbeiträge FÖA 2009 und L+S 2009 und<br />

Maßnahmenbeschreibungen). Westlich des Funktionsraumes bei Casum ist darüber hinaus<br />

ein Brutvorkommen des Kiebitzes durch Inanspruchnahme betroffen. Aufgrund der<br />

besonderen Habitatansprüche des Kiebitzes und besonderer Anforderungen aus Artenschutzsicht<br />

(s. Artenschutzbeiträge) ist die Entwicklung eines Ausweichhabitats in Form<br />

von Extensivgrünland mit Blänke in einem Mindestabstand von 200 m zur Trasse vorzusehen.<br />

Unter Berücksichtigung der standörtlichen Erfordernisse sowie der Einhaltung eines<br />

ausreichenden Abstandes zu sichtverschattenden Gehölzen und Siedlungsbereichen<br />

existieren im Umfeld des derzeitigen Vorkommens insbesondere südlich der Trasse im<br />

Raum Illenbruch geeignete Flächen. Der genaue Flächenanspruch ist insbesondere abhängig<br />

von der Nutzung angrenzender Offenlandflächen, wobei bei intensiver Ackernutzung<br />

eine ausreichend große Pufferzone einzuplanen ist.<br />

• Casumer Bachaue: Die Aue wird zentral auf ca. 250 m Länge unter Inanspruchnahme<br />

von ca. 1,7 ha Fläche, insbesondere von Nassgrünland, einem Bachabschnitt mit Ufergehölzen<br />

und einem Stillgewässer, gequert. Aufgrund der besonderen Funktion für Fledermäuse,<br />

Vögel und Amphibien ergibt sich ein spezifischer Maßnahmenanspruch. Hinsichtlich<br />

der Amphibien ist zur Vermeidung von Individuenverlusten die Anlage von Leit-/<br />

Sperreinrichtungen beidseitig der Trasse mit Anschluss an die Brücke über den Casumer<br />

Bach erforderlich. Aufgrund der funktionalen Zusammenhänge sind diese Sperreinrichtungen<br />

außerhalb des Funktionsraumes nach Westen bis zum angrenzenden Fauna-<br />

Funktionsraum hin fortzusetzen (s. dort). Der Verlust eines Laichgewässers erfordert die<br />

Anlage eines Ersatzlaichgewässers in der Aue südlich der Trasse. Dieses Stillgewässer<br />

kann gleichzeitig die Funktion des beanspruchten Gewässers als bedeutendes Jagdhabitat<br />

von Fledermäusen erfüllen. Die Querungsmöglichkeiten der Trasse entlang der Aue<br />

sind durch die vorgesehene Dimensionierung des Brückenbauwerkes sowohl für die<br />

nachgewiesenen Fledermausarten als auch für den festgestellten Eisvogel (s. Artenschutzbeiträge)<br />

und Amphibien gegeben. Hinsichtlich der Fledermäuse ist die Anbindung<br />

des Brückenbauwerkes durch ergänzende Gehölzpflanzungen entlang des Bachlaufes<br />

unter Stabilisierung der Leitfunktion erforderlich. Die auftretenden Flächenverluste mit<br />

Habitatfunktion u.a. für die stark gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Wachtel sind in<br />

mindestens gleichem Umfang im Funktionsraum und Umfeld südlich der Trasse zu kompensieren.<br />

Diesbezüglich ist auch eine Stabilisierung und Anbindung eines von dem Rest<br />

der Lokalpopulation isolierten Vorkommens des Steinkauzes südlich der Trasse erforderlich.<br />

Dies umfasst die Anbindung des Vorkommens über artspezifische Habitatoptimierungsmaßnahmen<br />

an die Vorkommen und die Steinkauz-Querungshilfe im Bereich des<br />

östlich anschließenden Funktionsraumes bei Holtfeld. Dies umfasst insbesondere die<br />

Entwicklung von Extensivgrünland, Obstwiesen und –weiden sowie Kopfbaumpflanzungen<br />

und das Anbieten von Nisthilfen. Der Maßnahmenanspruch ist diesbezüglich funktional<br />

zu begründen und richtet sich insbesondere nach der Lage, Größe und Entwicklungsmöglichkeit<br />

von Flächen.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!