2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
der Freileitung und den Fabrikhallen der Firma Storck bereits Vorbelastungen vorhanden<br />
sind, die hier Möglichkeiten zur Belastungsbündelung bieten und den Verlust an Eigenart<br />
reduzieren. Die visuelle Fernwirkung ist wegen der ausgedehnten Gehölzbestände ebenfalls<br />
nur gering einzustufen. Beeinträchtigungen in entfernteren Bereichen sind daher vor allem<br />
auf betriebsbedingte Lärmimmissionen zurückzuführen.<br />
Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />
• Entwicklung von naturnahen Laubwäldern auf geeigneten Flächen im Zusammenhang<br />
mit vorhandenen Waldbeständen<br />
• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen<br />
• Umwandlung junger bzw. naturferner Nadelbaumbestände in naturnahe Laubwälder<br />
• Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Wegeverbindungen<br />
Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind wegen der eingeschränkten<br />
Fernwirkung der Trasse und Vorbelastung in der ÄRE 7 nicht betroffen. Die Konfliktanalyse<br />
ergibt für die ÄRE 7 einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong>.<br />
Der erforderliche Maßnahmenumfang beschränkt sich hierbei auf das künftige Straßenbauwerk.<br />
Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />
<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 8a und 8b<br />
- Auenbereiche des Laibaches und des Ruthebaches -<br />
Aufgrund der vergleichbaren Strukturen der teils eingetieften und noch relativ naturnahen<br />
Täler wird für die Raumeinheiten 8a und 8b eine einheitliche Bewertung durchgeführt.<br />
Die landschaftsästhetische Raumeinheit 8 umfasst zwei schmale, überwiegend bewaldete<br />
Gebiete entlang der Gewässerläufe von Laibach und Ruthebach. Die Vielfalt des Raumes ist<br />
aufgrund der vor allem im Ruthebachtal mäßigen bis starken Kleinreliefenergie (Bachtäler,<br />
Dünenbereich), der Gewässerstruktur und auch der Schichtung innerhalb der Waldbestände<br />
und Bachauengehölze als verhältnismäßig hoch zu bezeichnen. Mit der Vielfalt einher geht<br />
die Naturnähe der Einheit, die sich aus den Ausprägungen der alten Wälder und Bachauengehölze,<br />
der Feucht- und Magerwiesen und der Gewässer selbst (Mäanderbögen, Prall- und<br />
Gleitufer, Teiche/Tümpel) ergibt und durch die teilweise Ausweisung als FFH-Gebiet und<br />
schutzwürdiger / geschützter Biotop bezeugt wird. Eigenartsverluste sind in erster Linie auf<br />
den Bau der an den Laibach angrenzenden L 782, Gewässerbegradigungen und Bachstau<br />
sowie Umwandlung von Grünland in Waldbestände mit teilweise nicht bodenständigen Nadelgehölzen<br />
(Fichten) zurückzuführen. Lärmbelastungen gehen vor allem von der parallel<br />
zum Laibachtal verlaufenden Landesstraße L 782 aus.<br />
Beschreibung der Eingriffswirkung und der -intensität<br />
• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Autobahn<br />
• Inanspruchnahme alten, standortheimischen Laubwaldes, naturnaher Bachauengehölze<br />
und Feuchtwiesen<br />
• Überbauung und teilweiser Verlust bedeutender Waldbestände (FFH-Gebiet Tatenhauser<br />
Wald, BK-3915-189) und Landschaftselemente (GB-3915-009, GB-3915-265, GB-3916-<br />
003, GB-3916-078)<br />
• Überbauung eines stark ausgeprägten Talbereiches<br />
• Trenn- und Zerschneidungswirkungen durch Querung der Täler<br />
• Verlärmung der Talbereiche einschließlich dort vorhandener Erholungswege<br />
Da die geplante Trasse innerhalb von Waldbereichen verläuft, ohne dabei in der Einheit seltene<br />
Elemente oder wertvolle Landschaftsbestandteile in Form alter Waldbestände, naturnaher<br />
Bäche und begleitender Auengehölze sowie von Feuchtwiesen vollständig zu beanspru-<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 110