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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

der Freileitung und den Fabrikhallen der Firma Storck bereits Vorbelastungen vorhanden<br />

sind, die hier Möglichkeiten zur Belastungsbündelung bieten und den Verlust an Eigenart<br />

reduzieren. Die visuelle Fernwirkung ist wegen der ausgedehnten Gehölzbestände ebenfalls<br />

nur gering einzustufen. Beeinträchtigungen in entfernteren Bereichen sind daher vor allem<br />

auf betriebsbedingte Lärmimmissionen zurückzuführen.<br />

Qualität möglicher Kompensationsmaßnahmen<br />

• Entwicklung von naturnahen Laubwäldern auf geeigneten Flächen im Zusammenhang<br />

mit vorhandenen Waldbeständen<br />

• Entwicklung von Waldmänteln und Waldsäumen<br />

• Umwandlung junger bzw. naturferner Nadelbaumbestände in naturnahe Laubwälder<br />

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Wegeverbindungen<br />

Ergebnis der <strong>Landschaftsbild</strong>bewertung<br />

Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind wegen der eingeschränkten<br />

Fernwirkung der Trasse und Vorbelastung in der ÄRE 7 nicht betroffen. Die Konfliktanalyse<br />

ergibt für die ÄRE 7 einen erhöhten Bedarf zur Einbindung der Trasse in das <strong>Landschaftsbild</strong>.<br />

Der erforderliche Maßnahmenumfang beschränkt sich hierbei auf das künftige Straßenbauwerk.<br />

Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

<strong>Landschaftsbild</strong>bewertung ÄRE 8a und 8b<br />

- Auenbereiche des Laibaches und des Ruthebaches -<br />

Aufgrund der vergleichbaren Strukturen der teils eingetieften und noch relativ naturnahen<br />

Täler wird für die Raumeinheiten 8a und 8b eine einheitliche Bewertung durchgeführt.<br />

Die landschaftsästhetische Raumeinheit 8 umfasst zwei schmale, überwiegend bewaldete<br />

Gebiete entlang der Gewässerläufe von Laibach und Ruthebach. Die Vielfalt des Raumes ist<br />

aufgrund der vor allem im Ruthebachtal mäßigen bis starken Kleinreliefenergie (Bachtäler,<br />

Dünenbereich), der Gewässerstruktur und auch der Schichtung innerhalb der Waldbestände<br />

und Bachauengehölze als verhältnismäßig hoch zu bezeichnen. Mit der Vielfalt einher geht<br />

die Naturnähe der Einheit, die sich aus den Ausprägungen der alten Wälder und Bachauengehölze,<br />

der Feucht- und Magerwiesen und der Gewässer selbst (Mäanderbögen, Prall- und<br />

Gleitufer, Teiche/Tümpel) ergibt und durch die teilweise Ausweisung als FFH-Gebiet und<br />

schutzwürdiger / geschützter Biotop bezeugt wird. Eigenartsverluste sind in erster Linie auf<br />

den Bau der an den Laibach angrenzenden L 782, Gewässerbegradigungen und Bachstau<br />

sowie Umwandlung von Grünland in Waldbestände mit teilweise nicht bodenständigen Nadelgehölzen<br />

(Fichten) zurückzuführen. Lärmbelastungen gehen vor allem von der parallel<br />

zum Laibachtal verlaufenden Landesstraße L 782 aus.<br />

Beschreibung der Eingriffswirkung und der -intensität<br />

• ästhetische Qualitätsverluste beiderseits der geplanten Autobahn<br />

• Inanspruchnahme alten, standortheimischen Laubwaldes, naturnaher Bachauengehölze<br />

und Feuchtwiesen<br />

• Überbauung und teilweiser Verlust bedeutender Waldbestände (FFH-Gebiet Tatenhauser<br />

Wald, BK-3915-189) und Landschaftselemente (GB-3915-009, GB-3915-265, GB-3916-<br />

003, GB-3916-078)<br />

• Überbauung eines stark ausgeprägten Talbereiches<br />

• Trenn- und Zerschneidungswirkungen durch Querung der Täler<br />

• Verlärmung der Talbereiche einschließlich dort vorhandener Erholungswege<br />

Da die geplante Trasse innerhalb von Waldbereichen verläuft, ohne dabei in der Einheit seltene<br />

Elemente oder wertvolle Landschaftsbestandteile in Form alter Waldbestände, naturnaher<br />

Bäche und begleitender Auengehölze sowie von Feuchtwiesen vollständig zu beanspru-<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 110

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