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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

3.5.3 Selektion potenzieller Vorkommen "sonstiger Anhang II-<br />

Arten"<br />

Bei den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die nicht zu den im Artenschutzbeitrag berücksichtigten<br />

"planungsrelevanten Arten" zählen, handelt es sich um insgesamt 18 Arten<br />

der Artengruppen Fische, Käfer, Schmetterlinge, Krebse, Weichtiere und Pflanzen (vgl. Planungsleitfaden<br />

Artenschutz von StraßenNRW, Stand März 2009). Eine Zusammenstellung<br />

der Arten, zusammen mit Angaben zur Gefährdung, zum Erhaltungszustand in NRW, zu den<br />

Habitatansprüchen und zur Verbreitung in NRW befindet sich in der folgenden Tabelle.<br />

Aufgrund der Seltenheit der Mehrzahl der Arten, der sehr spezifischen Habitatansprüche<br />

und/oder der eingeschränkten Verbreitung kann das Vorkommen aller Arten im Vorhabensbereich<br />

sowie analog eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.<br />

Dieser Ausschluss, zusammen mit dem Ausschlussgrund, kann ebenfalls der folgenden Tabelle<br />

entnommen werden.<br />

Hinsichtlich der Arten Groppe (Cottus gobio) und Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) sind<br />

folgende ergänzende Erläuterungen zu machen:<br />

Die Groppe wird nach den auf Messtischblattbasis basierenden Verbreitungsangaben im<br />

Fachinformationssystem "Geschützte Arten" des LANUV (Stand: 2008) für die relevanten<br />

Messtischblätter 3915 und 3916 genannt. Aufgrund der Größe der MTB beziehen sich die<br />

Angaben, entsprechend der Habitatansprüche der Art offensichtlich auf Bachoberläufe im<br />

Teutoburger Wald. So wurden weder von GERKEN et al. (2000) noch von BEISENHERZ &<br />

SPÄH (1990) für die innerhalb des Untersuchungsgebietes verlaufenden Bachabschnitte<br />

Vorkommen der Groppe nachgewiesen. Da gleichzeitig vielfach entweder die Gewässerstruktur<br />

und/oder die Gewässergüte nicht den Ansprüchen der Art entsprechen, ist ein Vorkommen<br />

der Art im Einwirkungsbereich des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />

Der Bitterling wurde nach GERKEN et al. (2000) in einem Artenschutzgewässer bei Hörste,<br />

außerhalb des LBP-Untersuchungsgebietes, durch Amphibienreusenfallen von M. Henf<br />

nachgewiesen. Aufgrund des geringen Entwicklungsalters des Gewässers wurde ein Besatz<br />

vermutet. Im Einwirkungsbereich der A 33-Trasse sind keine geeigneten Gewässer vorhanden,<br />

die ein autochthones Vorkommen erwarten lassen würden (Ausschluss des Vorkommens).<br />

Unabhängig von dem erläuterten Ausschluss des Vorkommens relevanter Fischarten wird<br />

durch das Entwässerungskonzept des Vorhabens grundsätzlich vermieden, dass Verschlechterungen<br />

von Gewässern aufgrund von Einleitungen und damit relevante Beeinträchtigungen<br />

der Fischfauna eintreten.<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 127

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