2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
3.5.3 Selektion potenzieller Vorkommen "sonstiger Anhang II-<br />
Arten"<br />
Bei den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, die nicht zu den im Artenschutzbeitrag berücksichtigten<br />
"planungsrelevanten Arten" zählen, handelt es sich um insgesamt 18 Arten<br />
der Artengruppen Fische, Käfer, Schmetterlinge, Krebse, Weichtiere und Pflanzen (vgl. Planungsleitfaden<br />
Artenschutz von StraßenNRW, Stand März 2009). Eine Zusammenstellung<br />
der Arten, zusammen mit Angaben zur Gefährdung, zum Erhaltungszustand in NRW, zu den<br />
Habitatansprüchen und zur Verbreitung in NRW befindet sich in der folgenden Tabelle.<br />
Aufgrund der Seltenheit der Mehrzahl der Arten, der sehr spezifischen Habitatansprüche<br />
und/oder der eingeschränkten Verbreitung kann das Vorkommen aller Arten im Vorhabensbereich<br />
sowie analog eine Beeinträchtigung durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.<br />
Dieser Ausschluss, zusammen mit dem Ausschlussgrund, kann ebenfalls der folgenden Tabelle<br />
entnommen werden.<br />
Hinsichtlich der Arten Groppe (Cottus gobio) und Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) sind<br />
folgende ergänzende Erläuterungen zu machen:<br />
Die Groppe wird nach den auf Messtischblattbasis basierenden Verbreitungsangaben im<br />
Fachinformationssystem "Geschützte Arten" des LANUV (Stand: 2008) für die relevanten<br />
Messtischblätter 3915 und 3916 genannt. Aufgrund der Größe der MTB beziehen sich die<br />
Angaben, entsprechend der Habitatansprüche der Art offensichtlich auf Bachoberläufe im<br />
Teutoburger Wald. So wurden weder von GERKEN et al. (2000) noch von BEISENHERZ &<br />
SPÄH (1990) für die innerhalb des Untersuchungsgebietes verlaufenden Bachabschnitte<br />
Vorkommen der Groppe nachgewiesen. Da gleichzeitig vielfach entweder die Gewässerstruktur<br />
und/oder die Gewässergüte nicht den Ansprüchen der Art entsprechen, ist ein Vorkommen<br />
der Art im Einwirkungsbereich des Vorhabens nicht zu erwarten.<br />
Der Bitterling wurde nach GERKEN et al. (2000) in einem Artenschutzgewässer bei Hörste,<br />
außerhalb des LBP-Untersuchungsgebietes, durch Amphibienreusenfallen von M. Henf<br />
nachgewiesen. Aufgrund des geringen Entwicklungsalters des Gewässers wurde ein Besatz<br />
vermutet. Im Einwirkungsbereich der A 33-Trasse sind keine geeigneten Gewässer vorhanden,<br />
die ein autochthones Vorkommen erwarten lassen würden (Ausschluss des Vorkommens).<br />
Unabhängig von dem erläuterten Ausschluss des Vorkommens relevanter Fischarten wird<br />
durch das Entwässerungskonzept des Vorhabens grundsätzlich vermieden, dass Verschlechterungen<br />
von Gewässern aufgrund von Einleitungen und damit relevante Beeinträchtigungen<br />
der Fischfauna eintreten.<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 127