Nationaler Radverkehrsplan 2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Technisches Regelwerk im Radverkehr<br />
Für den Bereich des Straßenbaus, der Straßenverkehrstechnik und der Verkehrsplanung werden u. a. durch die<br />
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) technische Veröffentlichungen herausgegeben<br />
und fortgeschrieben.<br />
Im Zusammenhang mit dem Radverkehr sollten als Orientierungsrahmen für Planung, Bau und Betrieb der Radverkehrsinfrastruktur<br />
insbesondere die „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN), die „Richtlinien für die Anlage von<br />
Straßen“ (Teile Linienführung, Querschnitte, Knotenpunkte), die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt), die<br />
„Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) und das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr<br />
beachtet werden.<br />
Dies gilt, soweit das technische Regelwerk nicht im Widerspruch zur StVO und der VwV-StVO sowie – für den Bereich der<br />
Bundesfernstraßen – nicht im Widerspruch zu den Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten und<br />
die Grundsätze für Bau und Finanzierung von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes steht. So<br />
gelten beispielsweise die Mindestbreiten für Radverkehrsanlagen in der VwV-StVO (neben weiteren Kriterien) als Voraussetzung<br />
für die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht. Das technische Regelwerk (z. B. die ERA) beschreibt als<br />
Orientierungsrahmen davon unabhängig die planerisch erstrebenswerten Maße.<br />
Unter den genannten Voraussetzungen stellt das technische Regelwerk eine geeignete Grundlage für die Planung sicherer<br />
Führungsformen des Radverkehrs dar und gewährleistet eine adäquate Qualität des Radfahrens. Wichtige Grundprinzipien<br />
sind dabei:<br />
Ausreichende und verkehrssichere Dimensionierung der einzelnen Entwurfselemente,<br />
Sicherstellung des Sichtkontakts zwischen den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern,<br />
kein Ausklammern von Problembereichen,<br />
Gewährleistung von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Rahmen des Entwurfs,<br />
Berücksichtigung der Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern,<br />
Gewährleistung der Einheit von Bau und Betrieb auch bei den Radverkehrsanlagen.<br />
24 Handlungsfelder