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Nationaler Radverkehrsplan 2020

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7.2 Handlungserfordernisse<br />

Für die Attraktivität einer inter- oder multimodalen Verkehrsmittelnutzung<br />

sind die Qualitäten der Schnittstellen<br />

zwischen den Verkehrsträgern und ein reibungsloser<br />

Übergang entscheidend. Die verschiedenen Mobilitätsangebote<br />

sollten daher stärker als Teile eines einheitlichen<br />

Systems begriffen werden, so dass jedes Verkehrsmittel<br />

nach seinen spezifischen Stärken zur Anwendung kommen<br />

kann. Das eigenständige „System Radverkehr“ muss<br />

darin integriert werden.<br />

Dazu gehört auch, dass die tariflichen Voraussetzungen<br />

für eine Nutzung verschiedener Verkehrsmittel geschaffen<br />

werden, etwa in Form integrierter Mobilitätsdienstleistungen<br />

im Rahmen einer „MobilCard“, die die unkomplizierte<br />

Nutzung von Bussen und Bahnen, Car-Sharing,<br />

Taxi, Leihrädern und Fahrradstationen sowie weiterer<br />

Dienstleistungen auf eine Rechnung mit einer Karte<br />

ermöglichen. Dabei kann man an bestehenden Systemen,<br />

wie zum Beispiel der BahnCard der Deutsche Bahn AG<br />

(DB AG), anknüpfen.<br />

Schließlich sollte es zukünftig idealerweise an allen geeigneten<br />

Haltestellen des ÖPNV qualitativ und quantitativ<br />

ausreichende sowie leicht zugängliche Abstellanlagen für<br />

Fahrräder geben.<br />

7.3 Lösungsstrategien<br />

Der Bund wird sich für eine Verbesserung der Abstellsituation<br />

an Bahnhöfen einsetzen. Er wird dazu Gespräche<br />

mit der DB AG und den Ländern dahingehend führen,<br />

zunächst entsprechende Verbesserungen für typische<br />

Fälle im Rahmen von Modellvorhaben zu entwickeln und<br />

zu erproben. Die Erfahrungen sollen dann auf andere<br />

Bahnhöfe übertragen werden. Ferner erwartet der Bund<br />

von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, dass sie für die<br />

Kundinnen und Kunden des Fernverkehrs in eigener Verantwortung<br />

attraktive Angebote für die Fahrradmitnahme<br />

bereitstellen.<br />

Das Fahrrad, der ÖPNV und weitere alternative Verkehrsmittel<br />

(z. B. Car-Sharing, Leihfahrräder) sollten flexibel,<br />

nutzerfreundlich und kombiniert genutzt werden<br />

können. Dazu ist eine durchgehende Mobilitätskette von<br />

Haustür zu Haustür erforderlich, die auch aktiv vermarktet<br />

wird. Die dazu nötigen Ansätze im Bereich des<br />

Mobilitätsmanagements sind vielfach noch die Ausnahme.<br />

Eine bessere Koordinierung der unterschiedlichen<br />

Mobilitätsangebote ist erforderlich.<br />

Gute Beispiele der Kombination von Radverkehr und<br />

ÖPNV werden vom Bund zusammengestellt und verbreitet.<br />

Der Bund hat gemeinsam mit dem Verband Deutscher<br />

Verkehrsunternehmen (VDV) einen elektronischen<br />

Standard für einen einheitlichen Zugang zu Bussen und<br />

Bahnen mittels elektronischer Fahrkarte („eTicket“) entwickelt.<br />

Er kann im Sinne einer Verknüpfung von ÖPNV und<br />

Radverkehr auch für Fahrradverleihsysteme als einfacher,<br />

anbieterübergreifender Zugang genutzt werden. Es wird<br />

den Anbietern von Fahrradverleihsystemen daher empfohlen,<br />

zukünftig verstärkt einen gemeinsamen Standard<br />

als Zugangsmöglichkeit zu verwenden.<br />

Die Länder können im Rahmen der Förderung des ÖPNV<br />

für eine Verbesserung der Abstellsituation besonders an<br />

bestehenden Bahnhofsanlagen und wichtigen Bushaltestellen<br />

sorgen, indem sie die Finanzierung von Bahnhofsumbauten<br />

an die Schaffung von so genannten Bike+Ride-<br />

Anlagen koppeln und zusätzliche Bike+Ride-Programme<br />

52 Handlungsfelder

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