Nationaler Radverkehrsplan 2020
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Distanzen attraktiv wird. Auf diese Art und Weise kann<br />
ein Beitrag zur Reduzierung von Staus, zur Entlastung<br />
des ÖPNV in den Spitzenzeiten und zur Gesundheitsförderung<br />
geleistet werden. Zugleich ist der Erhaltung von<br />
bestehenden Radverkehrsanlagen und deren anforderungsgerechtem<br />
Aus- und Umbau eine größere Aufmerksamkeit<br />
zu widmen.<br />
Der Bund nimmt in diesem Zusammenhang seine<br />
Verantwortung wahr und wird weiterhin den Bau und<br />
die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen in seiner<br />
Baulast finanzieren. Ortsdurchfahrten sollen dabei einen<br />
angemessenen Stellenwert erhalten, um die Verkehrssicherheit<br />
insbesondere in kleineren Ortschaften und in<br />
ländlichen Regionen zu erhöhen und den Radverkehr dort<br />
zu fördern.<br />
Um die Möglichkeiten zur Schaffung sicherer Radverkehrsführung<br />
auf schwach belasteten Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen<br />
außerorts ohne Radwege besser beurteilen<br />
zu können, fördert der Bund ein Modellprojekt, bei dem die<br />
Einsatzbereiche von Schutzstreifen als alternative Lösung<br />
untersucht werden. Der Bund wird den Rechtsrahmen darüber<br />
hinaus im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit<br />
und die Förderung des Radverkehrs überprüfen.<br />
In Anbetracht der Wichtigkeit des technischen Regelwerks<br />
für die Planungspraxis wird der Bund die Fortbildungsangebote<br />
der Fahrradakademie fortführen, die sich zu großen<br />
Teilen mit der Sensibilisierung für eine hohe Qualität<br />
der Radverkehrsinfrastruktur beschäftigen. Der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat (DVR) führt zudem in Kooperation<br />
mit der Fahrradakademie seit mehreren Jahren Fortbildungsangebote<br />
durch, die sich dabei speziell an Klein- und<br />
Mittelstädte richten, um dem dortigen Nachholbedarf bei<br />
der Planung und Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur<br />
zu begegnen.<br />
Darüber hinaus unterstützt der Bund die Erarbeitung<br />
technischer Regelwerke für eine Wegweisung für den<br />
Radverkehr.<br />
Um die Abstellsituation zu verbessern, wird der Bund<br />
ferner gute Beispiele (auch im Hinblick auf die Gestaltung)<br />
veröffentlichen, innovative Lösungen anstoßen und die<br />
vorhandenen Erkenntnisse an die Kommunen und andere<br />
Akteure weitergeben. Dies bezieht sich auch auf eine<br />
Erfahrungssammlung zum Problem nicht mehr genutzter<br />
Fahrräder im öffentlichen Raum.<br />
Die Länder sind in ihrer Funktion als Baulastträger<br />
aufgerufen, den Aus-, Um- und Neubau von Radwegen<br />
an Landesstraßen weiter zu betreiben. Sie sollen darüber<br />
hinaus eine größere Verantwortung für die Finanzierung<br />
der kommunalen Infrastruktur wahrnehmen, indem sie<br />
vorhandene Förderprogramme nutzen und ggf. neue<br />
Programme auflegen, um die Kommunen stärker beim<br />
Ausbau einer adäquaten Radverkehrsinfrastruktur zu<br />
unterstützen.<br />
Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Wegweisung<br />
sollten die Länder Standards definieren. Um bundesweit<br />
ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild zu<br />
erreichen, ist eine gemeinsame Basis entscheidend (z. B.<br />
in Form technischer Regelwerke). Geringe Abweichungen<br />
zwischen den einzelnen Ländern sind aber zu akzeptieren.<br />
Länder und Kommunen sind dafür zuständig, jeweils im<br />
Rahmen ihrer Baulastträgerschaft die Radverkehrsnetze<br />
26 Handlungsfelder