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Nationaler Radverkehrsplan 2020

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Distanzen attraktiv wird. Auf diese Art und Weise kann<br />

ein Beitrag zur Reduzierung von Staus, zur Entlastung<br />

des ÖPNV in den Spitzenzeiten und zur Gesundheitsförderung<br />

geleistet werden. Zugleich ist der Erhaltung von<br />

bestehenden Radverkehrsanlagen und deren anforderungsgerechtem<br />

Aus- und Umbau eine größere Aufmerksamkeit<br />

zu widmen.<br />

Der Bund nimmt in diesem Zusammenhang seine<br />

Verantwortung wahr und wird weiterhin den Bau und<br />

die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen in seiner<br />

Baulast finanzieren. Ortsdurchfahrten sollen dabei einen<br />

angemessenen Stellenwert erhalten, um die Verkehrssicherheit<br />

insbesondere in kleineren Ortschaften und in<br />

ländlichen Regionen zu erhöhen und den Radverkehr dort<br />

zu fördern.<br />

Um die Möglichkeiten zur Schaffung sicherer Radverkehrsführung<br />

auf schwach belasteten Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen<br />

außerorts ohne Radwege besser beurteilen<br />

zu können, fördert der Bund ein Modellprojekt, bei dem die<br />

Einsatzbereiche von Schutzstreifen als alternative Lösung<br />

untersucht werden. Der Bund wird den Rechtsrahmen darüber<br />

hinaus im Hinblick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit<br />

und die Förderung des Radverkehrs überprüfen.<br />

In Anbetracht der Wichtigkeit des technischen Regelwerks<br />

für die Planungspraxis wird der Bund die Fortbildungsangebote<br />

der Fahrradakademie fortführen, die sich zu großen<br />

Teilen mit der Sensibilisierung für eine hohe Qualität<br />

der Radverkehrsinfrastruktur beschäftigen. Der Deutsche<br />

Verkehrssicherheitsrat (DVR) führt zudem in Kooperation<br />

mit der Fahrradakademie seit mehreren Jahren Fortbildungsangebote<br />

durch, die sich dabei speziell an Klein- und<br />

Mittelstädte richten, um dem dortigen Nachholbedarf bei<br />

der Planung und Gestaltung der Radverkehrsinfrastruktur<br />

zu begegnen.<br />

Darüber hinaus unterstützt der Bund die Erarbeitung<br />

technischer Regelwerke für eine Wegweisung für den<br />

Radverkehr.<br />

Um die Abstellsituation zu verbessern, wird der Bund<br />

ferner gute Beispiele (auch im Hinblick auf die Gestaltung)<br />

veröffentlichen, innovative Lösungen anstoßen und die<br />

vorhandenen Erkenntnisse an die Kommunen und andere<br />

Akteure weitergeben. Dies bezieht sich auch auf eine<br />

Erfahrungssammlung zum Problem nicht mehr genutzter<br />

Fahrräder im öffentlichen Raum.<br />

Die Länder sind in ihrer Funktion als Baulastträger<br />

aufgerufen, den Aus-, Um- und Neubau von Radwegen<br />

an Landesstraßen weiter zu betreiben. Sie sollen darüber<br />

hinaus eine größere Verantwortung für die Finanzierung<br />

der kommunalen Infrastruktur wahrnehmen, indem sie<br />

vorhandene Förderprogramme nutzen und ggf. neue<br />

Programme auflegen, um die Kommunen stärker beim<br />

Ausbau einer adäquaten Radverkehrsinfrastruktur zu<br />

unterstützen.<br />

Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung der Wegweisung<br />

sollten die Länder Standards definieren. Um bundesweit<br />

ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild zu<br />

erreichen, ist eine gemeinsame Basis entscheidend (z. B.<br />

in Form technischer Regelwerke). Geringe Abweichungen<br />

zwischen den einzelnen Ländern sind aber zu akzeptieren.<br />

Länder und Kommunen sind dafür zuständig, jeweils im<br />

Rahmen ihrer Baulastträgerschaft die Radverkehrsnetze<br />

26 Handlungsfelder

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