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Nationaler Radverkehrsplan 2020

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C Instrumente<br />

Die Förderung des Radverkehrs braucht eine solide Basis,<br />

um die mit ihr verfolgten Ziele erreichen zu können.<br />

Kontinuität und eine angemessene Ausstattung mit<br />

Personal und Finanzmitteln sind wesentliche Erfolgsfaktoren.<br />

Effiziente Organisationsstrukturen müssen zudem<br />

deren optimalen Einsatz gewährleisten und die relevanten<br />

Akteure einbinden.<br />

Der NRVP 2002-2012 hat gezeigt, dass ein koordiniertes<br />

Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen in ihren<br />

jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der richtige Ansatz<br />

für die Umsetzung einer fahrradfreundlichen Politik ist.<br />

Dieses gilt es fortzusetzen und zu intensivieren. Darüber<br />

hinaus haben aber auch die nichtstaatlichen Akteure<br />

wichtige Aufgaben bei der Förderung des Radverkehrs.<br />

Organisationsstrukturen<br />

In vielen Verwaltungen gibt es bereits Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter, die für das Thema Radverkehr umfassend<br />

verantwortlich sind (z. B. Radverkehrsbeauftragte) und die<br />

sowohl im Hinblick auf das verfügbare Zeitbudget als auch<br />

die jeweiligen Einflussmöglichkeiten eine starke Position<br />

besitzen. Dies hat sich gerade auf kommunaler Ebene als<br />

erfolgreiches Modell herausgestellt. Es wird daher empfohlen,<br />

klare Zuständigkeiten für den Radverkehr – zunehmend<br />

auch in Landkreisen – zu schaffen und die nötigen personellen<br />

und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. In gleicher<br />

Weise gilt dies ausdrücklich auch für die Länder. Gerade vor<br />

dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgangslagen („Einsteiger“,<br />

„Aufsteiger“, „Vorreiter“) wird der Bund im Rahmen<br />

einer Forschungsarbeit Erfahrungen und positive Beispiele<br />

entsprechender Strukturen in Ländern und Kommunen in<br />

einem Leitfaden zusammenfassen.<br />

Netzwerke sind darüber hinaus eine entscheidende Basis,<br />

um die Zusammenarbeit verschiedener Akteure mit<br />

unterschiedlichen Interessen zu ermöglichen. Sie sollten<br />

auf allen Ebenen genutzt werden, um Informationen<br />

auszutauschen, Positionen und Maßnahmen abzustimmen<br />

und eine breite Unterstützung für die Umsetzung zu<br />

erreichen. Zu beachten ist dabei, dass der Radverkehr als<br />

Querschnittsthema in verschiedenen Aufgabenbereichen<br />

(z. B. Verkehr, Gesundheit, Umwelt, Stadtplanung, Sicherheit,<br />

Tourismus) und damit auch verschiedenen Ressorts<br />

verankert ist, die in geeigneter Weise (z. B. in gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppen) einbezogen werden sollten.<br />

Für eine effiziente Arbeit sollte sowohl in den Landkreisen<br />

als auch in den Ländern sowie auf Bundesebene angestrebt<br />

werden, ein „Netz von Netzen“ zu etablieren. Mit<br />

den Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen<br />

in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,<br />

Bayern und – teilweise in ähnlicher Form – auch in<br />

anderen Ländern sowie unterschiedlichen Strukturen in<br />

den Kommunen sind dabei auf ganz verschiedene Weise<br />

gute Beispiele entstanden, deren Erfahrungen genutzt<br />

werden sollten. Besonders die Länder sind vor diesem<br />

Hintergrund aufgerufen, dort, wo noch nicht geschehen,<br />

interkommunale Netzwerke nach diesem Vorbild zu initiieren<br />

und Netzwerke auf Ebene der Kreise und Regionen<br />

aktiv zu unterstützen.<br />

Der Bund unterstützt als Koordinator und Moderator eine<br />

Zusammenarbeit der verschiedenen Ländernetzwerke.<br />

Er wird zudem die bereits eingeführten und erprobten<br />

Vernetzungsinstrumente fortführen und weiter ausbauen.<br />

Mit dem Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr<br />

ist ein Gremium zur Koordinierung von Bund, Ländern<br />

und weiteren Akteuren geschaffen worden. Die Fahrradkommunalkonferenz<br />

ergänzt dieses im Hinblick auf den<br />

Austausch von Bund und Kommunen. Der Nationale<br />

Radverkehrskongress dient dem Austausch von Politik,<br />

Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Der Beirat Radverkehr<br />

hat sich als Beratungsgremium zur Steuerung der Radverkehrspolitik<br />

bewährt. Diese Strukturen wird der Bund<br />

fortführen und weiter stärken. Um die Verantwortung für<br />

den Radverkehr weiter zu erhöhen und um den Stellenwert<br />

der Radverkehrsförderung zu betonen, wird darüber<br />

hinaus im BMVBS eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter<br />

für den Radverkehr benannt. Ferner wird innerhalb der<br />

Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe<br />

gegründet, die sich regelmäßig mit Fragen der Förderung<br />

des Radverkehrs befassen wird.<br />

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