Nationaler Radverkehrsplan 2020
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C Instrumente<br />
Die Förderung des Radverkehrs braucht eine solide Basis,<br />
um die mit ihr verfolgten Ziele erreichen zu können.<br />
Kontinuität und eine angemessene Ausstattung mit<br />
Personal und Finanzmitteln sind wesentliche Erfolgsfaktoren.<br />
Effiziente Organisationsstrukturen müssen zudem<br />
deren optimalen Einsatz gewährleisten und die relevanten<br />
Akteure einbinden.<br />
Der NRVP 2002-2012 hat gezeigt, dass ein koordiniertes<br />
Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen in ihren<br />
jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der richtige Ansatz<br />
für die Umsetzung einer fahrradfreundlichen Politik ist.<br />
Dieses gilt es fortzusetzen und zu intensivieren. Darüber<br />
hinaus haben aber auch die nichtstaatlichen Akteure<br />
wichtige Aufgaben bei der Förderung des Radverkehrs.<br />
Organisationsstrukturen<br />
In vielen Verwaltungen gibt es bereits Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter, die für das Thema Radverkehr umfassend<br />
verantwortlich sind (z. B. Radverkehrsbeauftragte) und die<br />
sowohl im Hinblick auf das verfügbare Zeitbudget als auch<br />
die jeweiligen Einflussmöglichkeiten eine starke Position<br />
besitzen. Dies hat sich gerade auf kommunaler Ebene als<br />
erfolgreiches Modell herausgestellt. Es wird daher empfohlen,<br />
klare Zuständigkeiten für den Radverkehr – zunehmend<br />
auch in Landkreisen – zu schaffen und die nötigen personellen<br />
und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. In gleicher<br />
Weise gilt dies ausdrücklich auch für die Länder. Gerade vor<br />
dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgangslagen („Einsteiger“,<br />
„Aufsteiger“, „Vorreiter“) wird der Bund im Rahmen<br />
einer Forschungsarbeit Erfahrungen und positive Beispiele<br />
entsprechender Strukturen in Ländern und Kommunen in<br />
einem Leitfaden zusammenfassen.<br />
Netzwerke sind darüber hinaus eine entscheidende Basis,<br />
um die Zusammenarbeit verschiedener Akteure mit<br />
unterschiedlichen Interessen zu ermöglichen. Sie sollten<br />
auf allen Ebenen genutzt werden, um Informationen<br />
auszutauschen, Positionen und Maßnahmen abzustimmen<br />
und eine breite Unterstützung für die Umsetzung zu<br />
erreichen. Zu beachten ist dabei, dass der Radverkehr als<br />
Querschnittsthema in verschiedenen Aufgabenbereichen<br />
(z. B. Verkehr, Gesundheit, Umwelt, Stadtplanung, Sicherheit,<br />
Tourismus) und damit auch verschiedenen Ressorts<br />
verankert ist, die in geeigneter Weise (z. B. in gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppen) einbezogen werden sollten.<br />
Für eine effiziente Arbeit sollte sowohl in den Landkreisen<br />
als auch in den Ländern sowie auf Bundesebene angestrebt<br />
werden, ein „Netz von Netzen“ zu etablieren. Mit<br />
den Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen<br />
in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,<br />
Bayern und – teilweise in ähnlicher Form – auch in<br />
anderen Ländern sowie unterschiedlichen Strukturen in<br />
den Kommunen sind dabei auf ganz verschiedene Weise<br />
gute Beispiele entstanden, deren Erfahrungen genutzt<br />
werden sollten. Besonders die Länder sind vor diesem<br />
Hintergrund aufgerufen, dort, wo noch nicht geschehen,<br />
interkommunale Netzwerke nach diesem Vorbild zu initiieren<br />
und Netzwerke auf Ebene der Kreise und Regionen<br />
aktiv zu unterstützen.<br />
Der Bund unterstützt als Koordinator und Moderator eine<br />
Zusammenarbeit der verschiedenen Ländernetzwerke.<br />
Er wird zudem die bereits eingeführten und erprobten<br />
Vernetzungsinstrumente fortführen und weiter ausbauen.<br />
Mit dem Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr<br />
ist ein Gremium zur Koordinierung von Bund, Ländern<br />
und weiteren Akteuren geschaffen worden. Die Fahrradkommunalkonferenz<br />
ergänzt dieses im Hinblick auf den<br />
Austausch von Bund und Kommunen. Der Nationale<br />
Radverkehrskongress dient dem Austausch von Politik,<br />
Verwaltung und Fachöffentlichkeit. Der Beirat Radverkehr<br />
hat sich als Beratungsgremium zur Steuerung der Radverkehrspolitik<br />
bewährt. Diese Strukturen wird der Bund<br />
fortführen und weiter stärken. Um die Verantwortung für<br />
den Radverkehr weiter zu erhöhen und um den Stellenwert<br />
der Radverkehrsförderung zu betonen, wird darüber<br />
hinaus im BMVBS eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter<br />
für den Radverkehr benannt. Ferner wird innerhalb der<br />
Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe<br />
gegründet, die sich regelmäßig mit Fragen der Förderung<br />
des Radverkehrs befassen wird.<br />
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