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Nationaler Radverkehrsplan 2020

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Absatz von Elektrofahrrädern in Deutschland<br />

(absolut)<br />

450000<br />

400000<br />

350000<br />

300000<br />

250000<br />

200000<br />

150000<br />

100000<br />

50000<br />

0<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 (Schätzung)<br />

Quelle: ZIV, 2012<br />

Wann gilt ein Pedelec als Fahrrad?<br />

Bund und Länder nehmen die grundsätzliche Abgrenzung „Fahrrad oder Kraftfahrzeug“ derzeit anhand der EG-Richtlinie<br />

2002/24/EG vor. Ein Pedelec gilt vor diesem Hintergrund straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad, wenn es mit einem elektromotorischen<br />

Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt ausgestattet ist, der die Fahrerin<br />

bzw. den Fahrer beim Treten unterstützt. Die Unterstützungsleistung des Hilfsantriebs muss sich zudem mit zunehmender<br />

Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringern. Sie endet beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,<br />

wenn der Fahrer im Treten einhält. Pedelecs, die in den Geltungsbereich der genannten EG-Richtlinie fallen, sind dagegen<br />

Kraftfahrzeuge (so genannte E-Bikes oder Schnelle Pedelecs). Sie unterliegen anderen Anforderungen und Regelungen<br />

(z. B. Erfordernis von Versicherungskennzeichen, ggf. Helmpflicht) und sind nicht Gegenstand des NRVP <strong>2020</strong>.<br />

6.2 Handlungserfordernisse<br />

Da Pedelecs in der Regel einem gehobenem Preissegment<br />

angehören und ein höheres Gewicht haben, benötigen sie<br />

sowohl bei den Wohnungen als auch an den möglichen<br />

Fahrtzielen (Arbeitsplatz, Bahnstationen etc.) insbesondere<br />

diebstahlsichere und möglichst barrierefreie Abstellanlagen.<br />

Die Verbreitung von Pedelecs stellt zudem teilweise<br />

gesteigerte Anforderungen an die Straßenraumgestaltung<br />

und die Radverkehrsinfrastruktur: Ausreichend breite<br />

Radwege, weite Kurvenradien, ein rutschfester Belag<br />

sowie die Vermeidung von Absperrpfosten, Umlaufsperren<br />

und Treppen sind zwar schon jetzt erforderlich. Der<br />

Bedarf hierfür wächst aber nicht zuletzt dadurch, dass<br />

mit Pedelecs leichter höhere Geschwindigkeiten erreicht<br />

werden können. Das Erfordernis, verkehrssichere Überholvorgänge<br />

unterschiedlich schneller Radfahrerinnen<br />

und Radfahrer zu ermöglichen, gewinnt darüber hinaus<br />

an Bedeutung. Das technische Regelwerk enthält bereits<br />

die erforderlichen Standards. Im Hinblick auf die weitere<br />

Zunahme von Pedelecs gilt es verstärkt, diese in der Entwurfspraxis<br />

umzusetzen.<br />

Handlungsfelder 47

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