Nationaler Radverkehrsplan 2020
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Absatz von Elektrofahrrädern in Deutschland<br />
(absolut)<br />
450000<br />
400000<br />
350000<br />
300000<br />
250000<br />
200000<br />
150000<br />
100000<br />
50000<br />
0<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 (Schätzung)<br />
Quelle: ZIV, 2012<br />
Wann gilt ein Pedelec als Fahrrad?<br />
Bund und Länder nehmen die grundsätzliche Abgrenzung „Fahrrad oder Kraftfahrzeug“ derzeit anhand der EG-Richtlinie<br />
2002/24/EG vor. Ein Pedelec gilt vor diesem Hintergrund straßenverkehrsrechtlich als Fahrrad, wenn es mit einem elektromotorischen<br />
Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von bis zu 250 Watt ausgestattet ist, der die Fahrerin<br />
bzw. den Fahrer beim Treten unterstützt. Die Unterstützungsleistung des Hilfsantriebs muss sich zudem mit zunehmender<br />
Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringern. Sie endet beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,<br />
wenn der Fahrer im Treten einhält. Pedelecs, die in den Geltungsbereich der genannten EG-Richtlinie fallen, sind dagegen<br />
Kraftfahrzeuge (so genannte E-Bikes oder Schnelle Pedelecs). Sie unterliegen anderen Anforderungen und Regelungen<br />
(z. B. Erfordernis von Versicherungskennzeichen, ggf. Helmpflicht) und sind nicht Gegenstand des NRVP <strong>2020</strong>.<br />
6.2 Handlungserfordernisse<br />
Da Pedelecs in der Regel einem gehobenem Preissegment<br />
angehören und ein höheres Gewicht haben, benötigen sie<br />
sowohl bei den Wohnungen als auch an den möglichen<br />
Fahrtzielen (Arbeitsplatz, Bahnstationen etc.) insbesondere<br />
diebstahlsichere und möglichst barrierefreie Abstellanlagen.<br />
Die Verbreitung von Pedelecs stellt zudem teilweise<br />
gesteigerte Anforderungen an die Straßenraumgestaltung<br />
und die Radverkehrsinfrastruktur: Ausreichend breite<br />
Radwege, weite Kurvenradien, ein rutschfester Belag<br />
sowie die Vermeidung von Absperrpfosten, Umlaufsperren<br />
und Treppen sind zwar schon jetzt erforderlich. Der<br />
Bedarf hierfür wächst aber nicht zuletzt dadurch, dass<br />
mit Pedelecs leichter höhere Geschwindigkeiten erreicht<br />
werden können. Das Erfordernis, verkehrssichere Überholvorgänge<br />
unterschiedlich schneller Radfahrerinnen<br />
und Radfahrer zu ermöglichen, gewinnt darüber hinaus<br />
an Bedeutung. Das technische Regelwerk enthält bereits<br />
die erforderlichen Standards. Im Hinblick auf die weitere<br />
Zunahme von Pedelecs gilt es verstärkt, diese in der Entwurfspraxis<br />
umzusetzen.<br />
Handlungsfelder 47