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Nationaler Radverkehrsplan 2020

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Finanzausstattung<br />

Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sind<br />

wesentliche Grundlagen der Radverkehrsförderung. Investitionsmittel<br />

für die Infrastruktur umfassen den Neu-,<br />

Aus- und Umbau ebenso wie die laufende Erhaltung und<br />

Erneuerung vorhandener Radverkehrsanlagen. Erforderlich<br />

sind außerdem Mittel für Kommunikation, Service<br />

und weitere nichtinvestive Maßnahmen. Ein Vorteil ist,<br />

dass Maßnahmen im Radverkehr meist sehr kosteneffizient<br />

sind. Den Ausgaben für den Radverkehr stehen zudem<br />

Einsparungen an anderer Stelle, zum Beispiel im Gesundheitsbereich,<br />

bei den Umweltkosten sowie bei anderen<br />

Infrastrukturausgaben gegenüber.<br />

Finanzierung und Förderkulisse<br />

Der Bund nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der<br />

Förderung des Radverkehrs wahr. Er wird daher die<br />

Investitionsmittel für die Fahrradinfrastruktur unter der<br />

Voraussetzung seiner Finanzierungsverantwortung und<br />

der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel am Bedarf<br />

für den Neubau und die Erhaltung der Radverkehrsanlagen<br />

entlang von Bundesverkehrswegen ausrichten. Zur<br />

Ermittlung der erforderlichen Haushaltsmittel wird der<br />

Bund in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ländern<br />

und Kommunen untersuchen, welcher Finanzbedarf für<br />

die Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur auf den<br />

verschiedenen Ebenen in den kommenden zehn Jahren<br />

notwendig ist.<br />

Um darüber hinaus seine Funktion als Impulsgeber der<br />

Radverkehrsförderung auszubauen, wird der Bund die<br />

Förderung innovativer Projekte zielgenauer ausrichten<br />

und verstärken. Die bisherige Förderung im Rahmen der<br />

Umsetzung des NRVP wird in diesem Zusammenhang neu<br />

aufgestellt und im Hinblick auf thematische Schwerpunkte<br />

gebündelt. Die unterschiedlichen Ausgangslagen („Einsteiger“,<br />

„Aufsteiger“, „Vorreiter“) werden dabei verstärkt<br />

beachtet. Je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln soll<br />

diese Förderung ergänzt werden um integrierte Modellvorhaben<br />

nach dem Leitbild „Radverkehr als System“ bzw.<br />

um so genannte Leuchtturmprojekte, die in allen Bereichen<br />

der Radverkehrsförderung initiiert werden können<br />

(z. B. zu Radschnellwegen oder zu Fahrradabstellanlagen).<br />

Damit sollen vor dem Hintergrund der bundespolitischen<br />

Aufgabenstellung im Rahmen der Klima- und Umweltpolitik<br />

sowie der Verkehrssicherheit aktuelle Entwicklungen<br />

im Radverkehr gefördert, und es soll eine Vorbildwirkung<br />

erzielt werden.<br />

Durch die Fortführung der Förderfibel im Fahrradportal<br />

über die gesamte Laufzeit des NRVP <strong>2020</strong> werden die<br />

Akteure der Radverkehrsförderung über vorhandene Fördermöglichkeiten<br />

auf allen Ebenen informiert.<br />

Den Ländern wird empfohlen, vergleichbare Förderinstrumente<br />

zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere nichtinvestive<br />

Maßnahmen in den Bereichen Kommunikation<br />

und Service. Wichtig ist gleichermaßen, dass für investive<br />

Vorhaben in den Kommunen die Voraussetzung für eine<br />

Förderung im Rahmen von Förderprogrammen bzw. der<br />

dazugehörenden Richtlinien geschaffen bzw. ausgeweitet<br />

und die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.<br />

Dabei sollten vorhandene Bagatellgrenzen im Sinne einer<br />

Förderung kostengünstiger Maßnahmen im Radverkehrsbereich<br />

abgeschafft bzw. (deutlich) reduziert werden. Die<br />

Fördermittelvergabe ist grundsätzlich mit einer Evaluation<br />

zu verbinden.<br />

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