Nationaler Radverkehrsplan 2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Finanzausstattung<br />
Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sind<br />
wesentliche Grundlagen der Radverkehrsförderung. Investitionsmittel<br />
für die Infrastruktur umfassen den Neu-,<br />
Aus- und Umbau ebenso wie die laufende Erhaltung und<br />
Erneuerung vorhandener Radverkehrsanlagen. Erforderlich<br />
sind außerdem Mittel für Kommunikation, Service<br />
und weitere nichtinvestive Maßnahmen. Ein Vorteil ist,<br />
dass Maßnahmen im Radverkehr meist sehr kosteneffizient<br />
sind. Den Ausgaben für den Radverkehr stehen zudem<br />
Einsparungen an anderer Stelle, zum Beispiel im Gesundheitsbereich,<br />
bei den Umweltkosten sowie bei anderen<br />
Infrastrukturausgaben gegenüber.<br />
Finanzierung und Förderkulisse<br />
Der Bund nimmt seine Verantwortung hinsichtlich der<br />
Förderung des Radverkehrs wahr. Er wird daher die<br />
Investitionsmittel für die Fahrradinfrastruktur unter der<br />
Voraussetzung seiner Finanzierungsverantwortung und<br />
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel am Bedarf<br />
für den Neubau und die Erhaltung der Radverkehrsanlagen<br />
entlang von Bundesverkehrswegen ausrichten. Zur<br />
Ermittlung der erforderlichen Haushaltsmittel wird der<br />
Bund in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ländern<br />
und Kommunen untersuchen, welcher Finanzbedarf für<br />
die Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur auf den<br />
verschiedenen Ebenen in den kommenden zehn Jahren<br />
notwendig ist.<br />
Um darüber hinaus seine Funktion als Impulsgeber der<br />
Radverkehrsförderung auszubauen, wird der Bund die<br />
Förderung innovativer Projekte zielgenauer ausrichten<br />
und verstärken. Die bisherige Förderung im Rahmen der<br />
Umsetzung des NRVP wird in diesem Zusammenhang neu<br />
aufgestellt und im Hinblick auf thematische Schwerpunkte<br />
gebündelt. Die unterschiedlichen Ausgangslagen („Einsteiger“,<br />
„Aufsteiger“, „Vorreiter“) werden dabei verstärkt<br />
beachtet. Je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln soll<br />
diese Förderung ergänzt werden um integrierte Modellvorhaben<br />
nach dem Leitbild „Radverkehr als System“ bzw.<br />
um so genannte Leuchtturmprojekte, die in allen Bereichen<br />
der Radverkehrsförderung initiiert werden können<br />
(z. B. zu Radschnellwegen oder zu Fahrradabstellanlagen).<br />
Damit sollen vor dem Hintergrund der bundespolitischen<br />
Aufgabenstellung im Rahmen der Klima- und Umweltpolitik<br />
sowie der Verkehrssicherheit aktuelle Entwicklungen<br />
im Radverkehr gefördert, und es soll eine Vorbildwirkung<br />
erzielt werden.<br />
Durch die Fortführung der Förderfibel im Fahrradportal<br />
über die gesamte Laufzeit des NRVP <strong>2020</strong> werden die<br />
Akteure der Radverkehrsförderung über vorhandene Fördermöglichkeiten<br />
auf allen Ebenen informiert.<br />
Den Ländern wird empfohlen, vergleichbare Förderinstrumente<br />
zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere nichtinvestive<br />
Maßnahmen in den Bereichen Kommunikation<br />
und Service. Wichtig ist gleichermaßen, dass für investive<br />
Vorhaben in den Kommunen die Voraussetzung für eine<br />
Förderung im Rahmen von Förderprogrammen bzw. der<br />
dazugehörenden Richtlinien geschaffen bzw. ausgeweitet<br />
und die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.<br />
Dabei sollten vorhandene Bagatellgrenzen im Sinne einer<br />
Förderung kostengünstiger Maßnahmen im Radverkehrsbereich<br />
abgeschafft bzw. (deutlich) reduziert werden. Die<br />
Fördermittelvergabe ist grundsätzlich mit einer Evaluation<br />
zu verbinden.<br />
62 Instrumente