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Berliner Kurier 29.11.2018

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SEITE21<br />

BERLINER KURIER, Donnerstag, 29. November 2018<br />

Begrenzung,Befristung:<br />

SourteilenArbeitsgerichte<br />

Die Arbeitsgerichte<br />

haben zahlreiche Urteile<br />

zubefristeten Arbeitsverhältnissen<br />

gesprochen,<br />

die auch heute noch aktuell<br />

sind.<br />

Am selben Arbeitsplatz? Ein<br />

Arbeitgeber kann eine Person<br />

auch dann befristet einstellen,<br />

wenn diese nicht auf dem Arbeitsplatz<br />

arbeiten soll, der<br />

(hier wegen Schwangerschaft)<br />

für eine bestimmte Zeit freigeworden<br />

ist. Bei einem solchen<br />

befristeten Vertrag „mit Sachgrund“<br />

kann die Vertretung<br />

auch mit anderen Aufgaben<br />

betraut werden. (LAG Rheinland-Pfalz,<br />

4Sa48/14)<br />

„Open end“ ohne Rentner:<br />

Die befristete Anstellung eines<br />

Rentners verstößt nicht<br />

gegen das Recht der Europäischen<br />

Gemeinschaft. Es handelt<br />

sich dabei nicht um eine<br />

Diskriminierung gegenüber<br />

jüngeren Kollegen. So entschied<br />

der EuGH im Falle eines<br />

Lehrers, der über seinen<br />

65. Geburtstag hinaus weiterbeschäftigt<br />

werden wollte,<br />

was sein Dienstherr aber<br />

nicht ohne eine zeitliche Begrenzung<br />

mitmachte. (EuGH,<br />

C46/17)<br />

Begrenzung auf zwei Jahre:<br />

Ohne „Sachgrund“, also ohne<br />

eine plausible Erklärung dafür,<br />

warum ein Arbeitsverhältnis<br />

nicht auf Dauer vorgesehen ist,<br />

dürfen Beschäftigungszeiten<br />

maximal auf zwei Jahre abgeschlossen<br />

werden, „mit Sachgrund“<br />

(Krankheits-, Urlaubsvertretungen)<br />

wesentlich länger.<br />

(ArG Bamberg, 2 Ca<br />

627/15)<br />

Nicht zu lange befristen:<br />

Wird eine Lehrerin, die stets<br />

als Vertretungskraft teilzeitbeschäftigt<br />

war, nach Krankheit<br />

und der Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente<br />

nach<br />

sechs Jahren aus dem Schulbetrieb<br />

entlassen, so kann sie<br />

nicht für die gesamte Zeit eine<br />

Urlaubsabgeltung verlangen,<br />

sondern nur für die vorhergehenden<br />

15 Monate. (LAG Köln,<br />

13 Sa 659/10)<br />

„Alte“ Tätigkeit zählt mit:<br />

Arbeitnehmer, die bei einem<br />

Arbeitgeber irgendwann<br />

schon einmal „ohne sachlichen<br />

Grund“ teilzeit beschäftigt waren,<br />

dürfen in Zukunft normalerweise<br />

nicht erneut ohne<br />

Sachgrund tätig sein. Dies<br />

auch dann nicht, wenn die frühere<br />

Tätigkeit viele Jahre zurückliegt.<br />

(BVfG, 1BvL, 7/14)<br />

zurück<br />

ganztags arbeiten möchten<br />

auch einvernehmlich zwischen<br />

Beschäftigten und Arbeitgeber<br />

geregelt werden. So<br />

könnte die Dauer auf sechs<br />

Monate, aber auch auf sechs<br />

Jahre festgelegt werden.<br />

Darf die Brückenzeit vorzeitig<br />

beendet werden?<br />

Ohne Zustimmung des Arbeitgebers<br />

nicht.<br />

Wie lange vor Ende der regulären<br />

Arbeitszeit kann<br />

Brückenteilzeit beantragt<br />

werden? Auch noch mit 65<br />

Jahren?<br />

Ja. Die zeitlich begrenzte<br />

Teilzeit kann auch eine Brücke<br />

in die Rente bilden.<br />

Ist der Arbeitgeber nach Ende<br />

der Brückenzeit verpflichtet,<br />

den Teilzeiter mit<br />

der ursprünglichen Arbeitszeit<br />

am ursprünglichen Arbeitsplatz<br />

einzusetzen?<br />

Die Beschäftigten kehren<br />

automatisch zur früheren<br />

Voll- oder Teilzeit zurück. Es<br />

besteht zwar kein Anspruch<br />

darauf, wieder am gleichen<br />

Arbeitsplatz tätig zu sein, es<br />

muss sich aber um eine<br />

gleichwertige Arbeit handeln.<br />

Wie oft kann Brückenteilzeit<br />

in Anspruch genommen<br />

werden?<br />

Frühestens ein Jahr nach<br />

der Rückkehr aus der zeitlich<br />

begrenzten Verringerung der<br />

Arbeitszeit kann erneut eine<br />

Brückenteilzeit oder eine<br />

zeitlich nicht begrenzte Verringerung<br />

der Arbeitszeit verlangt<br />

werden. Sollte der Antrag<br />

–betriebliche Gründe dafür<br />

unterstellt – abgelehnt<br />

werden, so kann ein neuer<br />

Antrag frühestens zwei Jahre<br />

nach der Ablehnung gestellt<br />

werden.<br />

Für Betriebe mit regelmäßig<br />

nicht mehr als 200 Arbeitnehmern<br />

gilt hier eine Frist von<br />

einem Jahr für einen neuen<br />

Antrag. Wolfgang Büser<br />

und Maik Heitmann<br />

Morgen lesen Sie, wassich<br />

2019 noch alles ändert<br />

und wasesIhnen bringt.<br />

Auch für Arbeitgeber gibt es Vorteile<br />

WasBetriebe dürfen –und was nicht<br />

Die neue Brückenteilzeit<br />

bringt Beschäftigten<br />

erfreuliche Neuerungen<br />

hinsichtlich ihres Einsatzes<br />

in den Unternehmen.<br />

Warum aber sollte ein Arbeitgeber<br />

darauf eingehen?<br />

Schließlich bringt ihm der<br />

Vorteil seiner Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter doch vermehrte<br />

Planungs- und sonstige<br />

Verwaltungsarbeit.<br />

Das Bundesarbeitsministerium<br />

argumentiert: Die Arbeitgeber<br />

steigern sodie Bindung<br />

der Beschäftigten an ihr Unternehmen<br />

und schaffen ein<br />

Betriebsklima, in dem Flexibilität<br />

in beide Richtungen gelebt<br />

wird. Teilzeitarbeitist dabei<br />

ein wichtigerBaustein der<br />

modernen Arbeitsorganisation.<br />

Und doch bleiben Fragen.<br />

Unter welchen Umständen<br />

darf Brückenteilzeit versagt<br />

werden?<br />

Der Wunsch eines Arbeitnehmerskannabgelehntwerden,<br />

wenn „betriebliche<br />

Gründe“ entgegenstehen. Ein<br />

solcher Grund liegt zum Beispiel<br />

vor, wenn die Verringerung<br />

der Arbeitszeit die Organisation,<br />

den Arbeitsablauf<br />

oderdie Sicherheit im Betrieb<br />

wesentlich beeinträchtigt<br />

oderunverhältnismäßig hohe<br />

Kosten verursachen würde.<br />

Tarifverträge können dazu<br />

die Einzelheiten regeln.<br />

Was passiert, wenn zwei<br />

oder sogar mehr Arbeitnehmer<br />

zur selben Zeit in Brückenteilzeit<br />

gehen wollen?<br />

Dann entscheidet der Arbeitgeber<br />

„nach billigem Ermessen“<br />

–alsosogerecht,wie<br />

es ihm ebenmöglich ist.<br />

Darf für die Dauer einer<br />

Brückenteilzeit eine Ersatzkraft<br />

eingestellt und diese<br />

nach Ablauf des Zeitraums<br />

„problemlos“ entlassen<br />

werden?<br />

Ja, wenn es sich um ein befristetes<br />

Arbeitsverhältnis<br />

„mit sachlicher Begründung“<br />

handelt.<br />

Und wie steht es um die<br />

Kündigung von „Brückenteilzeitern“?<br />

Zwischen Voll- undTeilzeitbeschäftigten<br />

unterscheidet<br />

das Kündigungsschutzgesetz<br />

nicht. Für beide gilt dasselbe<br />

Recht.

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