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Stahlreport 2019.07

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Messen<br />

und Märkte<br />

Bericht<br />

Regelmäßige Inspektionen minimieren Haftungsrisiko<br />

Die Bauwerks prüfung im Hochbau<br />

für die Stahl- & Metalldistribution<br />

Eine leistungsfähige, intakte Infrastruktur im Großen wie im Kleinen ist die Basis jeden wirtschaft -<br />

lichen Handelns. Im Privaten sind der jährliche Gesundheitscheck sowie eine jährliche Fahrzeug -<br />

inspektion obligatorisch. Unsere Infrastruktur unterziehen wir solcher Fürsorge nicht, obwohl<br />

sie ständig sich ändernden, oft sehr „anspruchsvollen“ Umwelteinflüssen unterliegt. So kommen<br />

Wirtschaftsgebäude meistens ohne einen regelmäßigen Check in die Jahre. Oder wann haben Sie<br />

die letzte Bauwerks prüfung im Hochbau in ihren Lager-, Verarbeitungs- und Logistikhallen<br />

durchgeführt? Ein Gastbeitrag von Dipl. Ing. Marc Blum, Bausachverständiger für Bauwerkserhaltung<br />

und Sanierung sowie Schweißfachingenieur für Bau- und Betonstahl:<br />

[ Autor ]<br />

Marc Blum, Dipl.-Ing.,<br />

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH),<br />

M.Sc., Schweißfachingenieur<br />

für Bau- &<br />

Betonstahl, zert.<br />

BauSV für Bauwerkserhaltung<br />

& Sanierung,<br />

gepr. Restaurator<br />

& Denkmalpfleger<br />

im Metallbauhandwerk<br />

Während die Bauwerks prüfung<br />

bei öffentlichen Infrastrukturbauten<br />

schon seit Jahrzehnten verpflichtend<br />

und sogar mit eigener Norm DIN<br />

1076:1999-11 versehen ist, befindet<br />

sich die Bauwerks prüfung im Hochbau<br />

für Lager-, Verarbeitungs- und<br />

Logistikhallen in einer Phase, in der<br />

mit der VDI-Richtlinie 6200:2010-02<br />

gegenwärtig Standards geschaffen<br />

werden.<br />

Dies ist auch deshalb von Bedeutung,<br />

da der Bauwerkszustand im<br />

Hochbau für jeden Bestandshalter –<br />

nach Prof. Dr. Martin Mertens vom<br />

Institut für Technische Mechanik, Baustatik,<br />

Holz- und Brückenbau an der<br />

Hochschule Bochum – gewissermaßen<br />

eine „Terra incognita“ darstellt.<br />

Dabei sind die Maßnahmenbereiche<br />

einer ordnungsgemäßen Instandhaltung<br />

normativ bereits in der DIN<br />

31051:2012-09 „Grundlagen der<br />

Instandhaltung“ sowie in der DIN<br />

13306:2018-02 „Begriffe der Instandhaltung“<br />

wie folgt definiert:<br />

DIN-Norm „Grundlagen der<br />

Instandhaltung“<br />

1. Inspektion: Maßnahmen zur Beurteilung<br />

des Ist-Zustandes<br />

2. Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung<br />

der Abnutzung<br />

3. Instandsetzung: Maßnahmen zur<br />

Herstellung der Funktionsfähigkeit<br />

4. Verbesserung: Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Funktionsfähigkeit<br />

5. Schwachstellenanalyse: Maßnahmen<br />

zur Aufdeckung erhöhter<br />

Abnutzung, die möglicherweise zu<br />

einem Ausfall führen kann.<br />

DIN-Norm „Begriffe der<br />

Instandhaltung“<br />

1. vorbeugende Instandhaltung<br />

2. korrektive Instandhaltung<br />

3. prospektive Instandhaltung<br />

Immer wieder rücken Bauwerke in<br />

das Licht der Öffentlichkeit, die<br />

durch Alterung, umweltbedingte<br />

Schäden (zuletzt zunehmend durch<br />

den Klimawandel) und/oder veränderter<br />

Nutzung spektakulär versagen.<br />

Das Urvertrauen der Bevölkerung<br />

und von Mitarbeitern in die<br />

Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und<br />

insbesondere die Verkehrssicherheit<br />

von Gebäuden ist daher ohne regelmäßige<br />

Bauwerks prüfung und<br />

Instandhaltung im Hochbau heute<br />

undenkbar.<br />

Basierend auf den rechtlichen und<br />

normativen Grundlagen (allgemein<br />

anerkannte Regeln der Technik) zum<br />

Zeitpunkt der Planung und Ausführung<br />

besitzen die Bauwerke zwar<br />

Bestandsschutz und müssen zunächst<br />

baulich nicht ständig an den jeweils<br />

neuesten Stand angepasst werden.<br />

Anders sieht dies aber gerade in<br />

Bezug auf die Verkehrssicherheit und<br />

22 <strong>Stahlreport</strong> 7/8|19

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