AUTOINSIDE Ausgabe 10 – Oktober 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BILDUNG<br />
Es ist nicht lange her, da durften nur Jugendliche<br />
ab 16 Jahren für gefährliche Arbeiten<br />
während der beruflichen Grundbildung<br />
herangezogen werden. Waren sie jünger,<br />
musste der Ausbildungsbetrieb eine Sonderbewilligung<br />
beantragen. Was ist unter «gefährliche<br />
Arbeiten» zu verstehen? Es sind<br />
Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund<br />
der Umstände, unter denen sie verrichten<br />
werden, die Gesundheit, die Ausbildung und<br />
die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren<br />
psychische und physische Entwicklung beeinträchtigen<br />
können.<br />
Mit der neuen Jugendschutzverordnung,<br />
die per 1. August 2014 in Kraft getreten ist,<br />
wurde das Mindestalter für das Ausüben<br />
von gefährlichen Arbeiten auf 15 Jahre gesenkt.<br />
Die begleitenden Massnahmen zu<br />
den Bildungsplänen der automobiltechnischen<br />
Berufe Automobil-Mechatroniker/in,<br />
Automobil-Fachmann/-frau und Automobil-<br />
Assistent/-in sind seit 1. Mai 2017 in Kraft.<br />
Bei gewissenhafter Instruktion der Lernenden<br />
sorgen die Massnahmen dafür, dass die<br />
Arbeitssicherheit massgeblich erhöht wird.<br />
Für die nicht technischen Grundbildungen<br />
des Automobilgewerbes wie beispielsweise<br />
Kaufmann/-frau EFZ, Detailhandelsfachmann/-frau<br />
EFZ und Detailhandelsassistent/-in<br />
EBA wurden keine besonderen<br />
gefährlichen Arbeiten definiert. Deren Bildungsverordnungen<br />
und -bewilligungen beduften<br />
somit keiner Anpassung.<br />
Die elektronische Anleitung zum Anhang<br />
«Sway <strong>–</strong> Arbeitssicherheit» ist nun<br />
auf www.autoberufe.ch unter «Berufliche<br />
Grundbildung» bei den automobiltechnischen<br />
Berufen Automobil-Mechatroniker/in,<br />
Automobil-Fachmann/-frau und Automobil-<br />
Assistent/-in einsehbar. Auch ist sie unter<br />
der Rubrik «Für Ausbildner» aufgeführt. <<br />
Jugendarbeitsschutz: «Sway» erleichtert die Handhabung<br />
Thomas Jäggi, Projektleiter für Grundbildung &<br />
höhere Berufsbildung beim AGVS, erklärt, was es<br />
mit der elektronischen Gebrauchsanweisung für<br />
den Anhang 2 zu den Bildungsplänen auf sich hat.<br />
Thomas Jäggi, wie ist die Idee einer<br />
elektronischen Gebrauchsanleitung für den<br />
Anhang 2 entstanden?<br />
Die Idee entstand eines Abends bei mir zu Hause,<br />
als ich nach dem Auspacken des neuen Laptops<br />
die vielen neuen Applikationen der Office-365-<br />
Palette getestet habe. «Sway» begeisterte mich<br />
von Beginn weg mit der einfachen Handhabung.<br />
Beruflich war ich zu dieser Zeit gerade dabei,<br />
den Anhang 2 auszuarbeiten, weshalb ich diesen<br />
im ersten Schritt als mögliche Testumgebung<br />
benutzt habe. Daraus entstand dann die Idee der<br />
elektronischen Gebrauchsanleitung.<br />
Weshalb war es dem AGVS ein Anliegen,<br />
eine solche zu erarbeiten?<br />
Der AGVS stellt dauernd Überlegungen an, wie<br />
er seine Mitglieder und deren Mitarbeiter unterstützen<br />
und entlasten kann. «Sway» erleichtert die<br />
Handhabung «Jugendarbeitsschutz» wesentlich.<br />
Welches sind die Vorteile für die Garagisten,<br />
wenn sie die Applikation «Sway» nutzen?<br />
Aus der Sicht des Garagisten gelangt man über<br />
die Gebrauchsanleitung direkt und unkompliziert<br />
auf alle dazugehörenden Dokumente, wie den<br />
Anhang 2 sowie die Suva- und Ekas-Merkblätter,<br />
da in der Applikation «Sway» alle Unterlagen<br />
verlinkt wurden. «Sway» formatiert sich zudem<br />
selbst, womit das App auch Handy- oder Tabletfähig<br />
ist. Aus der Sicht des AGVS können wir die<br />
Applikation «Sway» dauernd aktuell halten und<br />
allfällige Ergänzungen fortlaufend einpflegen, ohne<br />
die Verlinkung verändern zu müssen.<br />
Was passiert, wenn sich ein Betrieb nicht an die<br />
im Anhang 2 aufgeführten Massnahmen hält?<br />
Im «Worst Case» verliert der Betrieb die Ausbildungsbewilligung.<br />
Dazu müsste sich der<br />
Garagist aber wirklich quer gegen alle und<br />
alles stellen. Ich bin mir aber sicher mit unseren<br />
Garagisten einig, dass die Sicherheit der Mitarbeitenden<br />
und ganz speziell die Sicherheit der<br />
neueintretenden Lernenden ein spezielles Anliegen<br />
ist. Mit «Sway» bieten wir jetzt eine einfache<br />
Handhabung für das Einhalten des Anhang 2<br />
zur Bildungsverordung an. Dem neu eintretenden<br />
Lernenden können somit auf einfache Weise die<br />
Tücken unseres Berufes aufgezeigt werden.<br />
Thomas Jäggi, Verantwortlich für Grundbildung &<br />
höhere Berufsbildung beim AGVS.<br />
Die begleitenden Massnahmen der neuen<br />
Jugendschutzverordnung sind seit Frühjahr 2017<br />
in Kraft. Was sind die Erfahrungen des AGVS in<br />
dieser Hinsicht?<br />
Nach in Krafttreten des Anhangs 2 hatten die<br />
Kantone nun zwei Jahre Zeit, die Bildungsbewilligungen<br />
diesbezüglich zu überprüfen, zu<br />
ergänzen und zu erneuern. Es kann somit davon<br />
ausgegangen werden, dass mittlerweile alle<br />
Bildungsbewilligungen der Ausbildungsbetriebe<br />
aktualisiert wurden. Rückmeldungen von Seiten<br />
der Arbeitssicherheits-Verantwortlichen sowie<br />
von den Kantonen waren sehr verhalten. Es liegt<br />
jedoch auf der Hand, dass mit dem Anhang 2 ein<br />
gewisser Mehraufwand, jedoch zu Gunsten der<br />
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes,<br />
geschaffen wurde.<br />
Alles für die Reinigung und<br />
Pflege.<br />
Chemuwa Autozubehör AG<br />
info@chemuwa.ch, Tel. 055 256 <strong>10</strong> <strong>10</strong><br />
LIEFERUNGEN BIS ZU 3 MAL AM TAG