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Kölner Stadtteilliebe Winter 2019

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Dieselskandal<br />

Katja Radnai Rechtsanwältin für Verkehrs-<br />

und Strafrecht Informiert:<br />

Dieselskandal – Verjährung der Ansprüche<br />

der Autobesitzer droht zum<br />

Jahresende<br />

Zurzeit haben Eigentümer von Dieselskandal-Autos<br />

sehr gute Chancen, einen<br />

Ausgleich für die Softwaremanipulation<br />

über ein Software-Update hinaus<br />

zu erhalten. Sehr viele Landgerichte<br />

und auch einige Oberlandesgerichte<br />

(z. B. OLG Köln, Az.: 18 U 70/18) in 2. Instanz<br />

sprechen den Autobesitzern den<br />

bezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe<br />

des Fahrzeugs zu. Einige Landgerichte<br />

sogar ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung<br />

für die seit Anschaffung<br />

gefahrenen Kilometer. Oft lassen sich<br />

nach einem Gerichtsverfahren Vergleiche<br />

über anteilige Entschädigungszahlung<br />

ohne Rückgabe des Fahrzeugs<br />

erzielen.<br />

Es sind Millionen Dieselfahrzeuge der<br />

Marken VW, Skoda, Audi, Mercedes,<br />

Opel, Seat und Porsche mit dem Motortyp<br />

EA189 betroffen. Eigentümer<br />

der betroffenen Fahrzeuge haben in<br />

der Vergangenheit ein Schreiben vom<br />

Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung<br />

bekommen, ein Software-Update<br />

aufspielen zu lassen oder es gab eine<br />

Rückrufaktion. Unabhängig davon, ob<br />

das Software-Update aufgespielt wurde<br />

oder nicht – es bestehen sehr gute<br />

Chancen, den Kaufpreis gegen Rückgabe<br />

des Fahrzeugs zurückzuerhalten.<br />

Während in den USA die Hersteller freiwillige<br />

Zahlungen an die Autobesitzer<br />

leisteten, wird in Deutschland versucht,<br />

die Kunden mit Software-Updates ruhig<br />

zu stellen, die aber oft weitere Probleme<br />

mit sich bringen. Die Entscheidungen<br />

diverser Gerichte, auch im Umkreis<br />

Köln, Bonn, Düsseldorf stärken nun<br />

aber die Rechte der Geschädigten.<br />

Aber Achtung – die Zeit drängt!<br />

Die aktuell guten Chancen, zu seinem<br />

Recht zu kommen und sich in Zeiten<br />

von drohenden Dieselfahrverboten<br />

seines Diesels gegen Rückzahlung des<br />

Kaufpreises zu entledigen bestehen<br />

voraussichtlich nur noch bis zum Jahresende.<br />

Um kein Risiko einzugehen, sollte daher<br />

spätestens zum Jahresende <strong>2019</strong><br />

die Klage bei Gericht eingereicht sein,<br />

um die Ansprüche gegen Verjährung<br />

zu sichern. Wenn Sie ein Schreiben des<br />

Kraftfahrtbundesamts erhalten haben,<br />

hatten Sie ab diesem Zeitpunkt Kenntnis<br />

von der Manipulation Ihres Fahrzeugs.<br />

Hierdurch wird die dreijährige<br />

Verjährungsfrist in Gang gesetzt, die<br />

nun vielfach zum Jahresende <strong>2019</strong> abläuft.<br />

Eine beim Kauf des Fahrzeugs bereits<br />

vorhandene Rechtsschutzversicherung<br />

deckt im Regelfall die Anwaltsund<br />

Gerichtskosten, sodass dann kein<br />

Kostenrisiko für ein Klageverfahren besteht.<br />

Lassen Sie daher möglichst bald von<br />

Ihrer auf Verkehrsrecht spezialisierten<br />

Kanzlei in Marienburg im Rahmen einer<br />

kostenlosen Erstberatung prüfen,<br />

welche Erfolgsaussichten bestehen.<br />

Kanzlei für Schadenmanagement<br />

und Verkehrsrecht<br />

Stephan P. Hansen<br />

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50968 Köln<br />

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