Kölner Stadtteilliebe Winter 2019
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70 Koelner-StadtteilLiebe.de I Anzeige<br />
Dieselskandal<br />
Katja Radnai Rechtsanwältin für Verkehrs-<br />
und Strafrecht Informiert:<br />
Dieselskandal – Verjährung der Ansprüche<br />
der Autobesitzer droht zum<br />
Jahresende<br />
Zurzeit haben Eigentümer von Dieselskandal-Autos<br />
sehr gute Chancen, einen<br />
Ausgleich für die Softwaremanipulation<br />
über ein Software-Update hinaus<br />
zu erhalten. Sehr viele Landgerichte<br />
und auch einige Oberlandesgerichte<br />
(z. B. OLG Köln, Az.: 18 U 70/18) in 2. Instanz<br />
sprechen den Autobesitzern den<br />
bezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe<br />
des Fahrzeugs zu. Einige Landgerichte<br />
sogar ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung<br />
für die seit Anschaffung<br />
gefahrenen Kilometer. Oft lassen sich<br />
nach einem Gerichtsverfahren Vergleiche<br />
über anteilige Entschädigungszahlung<br />
ohne Rückgabe des Fahrzeugs<br />
erzielen.<br />
Es sind Millionen Dieselfahrzeuge der<br />
Marken VW, Skoda, Audi, Mercedes,<br />
Opel, Seat und Porsche mit dem Motortyp<br />
EA189 betroffen. Eigentümer<br />
der betroffenen Fahrzeuge haben in<br />
der Vergangenheit ein Schreiben vom<br />
Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung<br />
bekommen, ein Software-Update<br />
aufspielen zu lassen oder es gab eine<br />
Rückrufaktion. Unabhängig davon, ob<br />
das Software-Update aufgespielt wurde<br />
oder nicht – es bestehen sehr gute<br />
Chancen, den Kaufpreis gegen Rückgabe<br />
des Fahrzeugs zurückzuerhalten.<br />
Während in den USA die Hersteller freiwillige<br />
Zahlungen an die Autobesitzer<br />
leisteten, wird in Deutschland versucht,<br />
die Kunden mit Software-Updates ruhig<br />
zu stellen, die aber oft weitere Probleme<br />
mit sich bringen. Die Entscheidungen<br />
diverser Gerichte, auch im Umkreis<br />
Köln, Bonn, Düsseldorf stärken nun<br />
aber die Rechte der Geschädigten.<br />
Aber Achtung – die Zeit drängt!<br />
Die aktuell guten Chancen, zu seinem<br />
Recht zu kommen und sich in Zeiten<br />
von drohenden Dieselfahrverboten<br />
seines Diesels gegen Rückzahlung des<br />
Kaufpreises zu entledigen bestehen<br />
voraussichtlich nur noch bis zum Jahresende.<br />
Um kein Risiko einzugehen, sollte daher<br />
spätestens zum Jahresende <strong>2019</strong><br />
die Klage bei Gericht eingereicht sein,<br />
um die Ansprüche gegen Verjährung<br />
zu sichern. Wenn Sie ein Schreiben des<br />
Kraftfahrtbundesamts erhalten haben,<br />
hatten Sie ab diesem Zeitpunkt Kenntnis<br />
von der Manipulation Ihres Fahrzeugs.<br />
Hierdurch wird die dreijährige<br />
Verjährungsfrist in Gang gesetzt, die<br />
nun vielfach zum Jahresende <strong>2019</strong> abläuft.<br />
Eine beim Kauf des Fahrzeugs bereits<br />
vorhandene Rechtsschutzversicherung<br />
deckt im Regelfall die Anwaltsund<br />
Gerichtskosten, sodass dann kein<br />
Kostenrisiko für ein Klageverfahren besteht.<br />
Lassen Sie daher möglichst bald von<br />
Ihrer auf Verkehrsrecht spezialisierten<br />
Kanzlei in Marienburg im Rahmen einer<br />
kostenlosen Erstberatung prüfen,<br />
welche Erfolgsaussichten bestehen.<br />
Kanzlei für Schadenmanagement<br />
und Verkehrsrecht<br />
Stephan P. Hansen<br />
Bonner Str. 511<br />
50968 Köln<br />
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