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Melange No8

Melange No8 - Das Magazin im Süden Bayerns

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I M M O B I L I E N - E X P E R T E N T I P P S<br />

Am 10. April war es soweit: das Bundesverfassungsgericht hat die uralte Bemessung der<br />

Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig<br />

erklärt. Konsequenz für den Gesetzgeber: er hat nun die Auflage, bis Ende<br />

2019 eine Neuregelung zu schaffen. Die Grundsteuer wird von Kommunen erhoben und<br />

von Immobilieneigentümern als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.<br />

Experten aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.<br />

Sie verbinden damit die Hoffnung auf die Einführung eines reinen<br />

Flächenmodells als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer. Das sogenannte<br />

Südländermodell, für das sich mehrere Ministerpräsidenten bereits ausgesprochen haben,<br />

zieht allein die Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer<br />

heran. Nach Ansicht des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses ist ein solches Modell<br />

ohne großen Verwaltungsaufwand zu handhaben.<br />

Britta<br />

KIRSTEIN-ZIETZ<br />

Hoffen auf faire Berechnung:<br />

Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer-Modell.<br />

Wie Eigentümer UND Mieter betroffen sind<br />

Grundstücksfläche als Bemessungsgrundlage<br />

würde Aufwand senken<br />

Im Gegensatz dazu steht das sogenannte Kostenwertverfahren, ein<br />

Grundsteuerreformvorschlag, den einige Bundesländer bereits<br />

Ende 2016 vorgelegt haben. Das Kostenwertverfahren wird vom<br />

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />

abgelehnt, weil es in den Ballungsräumen die Mieten<br />

weiter nach oben treibe. Die Wohnungswirtschaft favorisiert daher<br />

ein reines Flächenmodell, das künftig keine Neubewertungen erforderlich<br />

machen würde. Umfassende Probeberechnungen ergeben,<br />

dass ein solches Flächenmodell im Vergleich zu den bisherigen<br />

Einheitswerten die geringsten Veränderungen für die Mieter<br />

ergebe. Im Vergleich mit dem Kostenwertmodell enthält das<br />

Flächenmodell keinen automatischen Erhöhungsmechanismus.<br />

Beim Flächenmodell ist zudem eine regelmäßige Aktualisierung<br />

der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen.<br />

Wünschenswert erscheint, dass die nun erforderliche Steuerreform<br />

„zwingend aufkommensneutral“ erfolgt. Das heißt, veränderte<br />

Grundstückswerte dürfen nicht zu einer höheren Grundsteuer<br />

führen, damit die Mieten nicht (noch) weiter steigen.<br />

Lange Übergangszeit bis zur Neuregelung<br />

Der Bundestag wird nun die als verfassungswidrig eingestufte Bemessungsgrundlage<br />

für die Grundsteuer bis 31. Dezember 2019<br />

reformieren. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die jetzigen Regeln<br />

angewendet werden. Nach der Verkündung einer Neuregelung<br />

setzt eine Übergangsphase bis Ende 2024 ein. Bis dahin dürfen die<br />

ungleichen Einheitswerte in Ost und West, festgelegt in den Jahren<br />

1935 und 1964, weiter als Berechnungsgrundlage dienen.<br />

Von Britta Kirstein-Zietz,<br />

ZIETZ Immobilien in Murnau<br />

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