Melange No8
Melange No8 - Das Magazin im Süden Bayerns
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I M M O B I L I E N - E X P E R T E N T I P P S<br />
Am 10. April war es soweit: das Bundesverfassungsgericht hat die uralte Bemessung der<br />
Grundsteuer nach den Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) für verfassungswidrig<br />
erklärt. Konsequenz für den Gesetzgeber: er hat nun die Auflage, bis Ende<br />
2019 eine Neuregelung zu schaffen. Die Grundsteuer wird von Kommunen erhoben und<br />
von Immobilieneigentümern als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt.<br />
Experten aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.<br />
Sie verbinden damit die Hoffnung auf die Einführung eines reinen<br />
Flächenmodells als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer. Das sogenannte<br />
Südländermodell, für das sich mehrere Ministerpräsidenten bereits ausgesprochen haben,<br />
zieht allein die Grundstücks- und Gebäudegröße als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer<br />
heran. Nach Ansicht des ZIA Zentralen Immobilien Ausschusses ist ein solches Modell<br />
ohne großen Verwaltungsaufwand zu handhaben.<br />
Britta<br />
KIRSTEIN-ZIETZ<br />
Hoffen auf faire Berechnung:<br />
Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer-Modell.<br />
Wie Eigentümer UND Mieter betroffen sind<br />
Grundstücksfläche als Bemessungsgrundlage<br />
würde Aufwand senken<br />
Im Gegensatz dazu steht das sogenannte Kostenwertverfahren, ein<br />
Grundsteuerreformvorschlag, den einige Bundesländer bereits<br />
Ende 2016 vorgelegt haben. Das Kostenwertverfahren wird vom<br />
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen<br />
abgelehnt, weil es in den Ballungsräumen die Mieten<br />
weiter nach oben treibe. Die Wohnungswirtschaft favorisiert daher<br />
ein reines Flächenmodell, das künftig keine Neubewertungen erforderlich<br />
machen würde. Umfassende Probeberechnungen ergeben,<br />
dass ein solches Flächenmodell im Vergleich zu den bisherigen<br />
Einheitswerten die geringsten Veränderungen für die Mieter<br />
ergebe. Im Vergleich mit dem Kostenwertmodell enthält das<br />
Flächenmodell keinen automatischen Erhöhungsmechanismus.<br />
Beim Flächenmodell ist zudem eine regelmäßige Aktualisierung<br />
der steigenden Grundstücks- und Baukosten nicht vorgesehen.<br />
Wünschenswert erscheint, dass die nun erforderliche Steuerreform<br />
„zwingend aufkommensneutral“ erfolgt. Das heißt, veränderte<br />
Grundstückswerte dürfen nicht zu einer höheren Grundsteuer<br />
führen, damit die Mieten nicht (noch) weiter steigen.<br />
Lange Übergangszeit bis zur Neuregelung<br />
Der Bundestag wird nun die als verfassungswidrig eingestufte Bemessungsgrundlage<br />
für die Grundsteuer bis 31. Dezember 2019<br />
reformieren. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die jetzigen Regeln<br />
angewendet werden. Nach der Verkündung einer Neuregelung<br />
setzt eine Übergangsphase bis Ende 2024 ein. Bis dahin dürfen die<br />
ungleichen Einheitswerte in Ost und West, festgelegt in den Jahren<br />
1935 und 1964, weiter als Berechnungsgrundlage dienen.<br />
Von Britta Kirstein-Zietz,<br />
ZIETZ Immobilien in Murnau<br />
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