Ausgabe 03-2019
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Sonstiges<br />
Gaswarngeräte im Kanalbetrieb<br />
Gaswarngeräte schützen die Gesundheit und das Leben<br />
im Kanalbetrieb. Somit sind sie ein wichtiger Bestandteil<br />
der Arbeitssicherheit. Damit diese Sicherheit auch permanent<br />
gewährleistet wird, muss die einwandfreie Funktion<br />
der Gaswarngeräte regelmäßig überprüft werden.<br />
Aber wie wird solch ein Gerät denn eigentlich geprüft?<br />
Wie macht man das, wie oft, womit und wer kümmert sich<br />
darum, wer darf es denn überhaupt?<br />
All diese Fragen beantwortet die Berufsgenossenschaft RCI,<br />
die in ihrer T 021/T 023 festlegt, wie Gaswarngeräte zu prüfen<br />
sind.<br />
§ 11.1 Kontrollen des Gaswarngerätes<br />
Darin wird unterteilt in:<br />
§ 11.1.1 Sichtkontrolle und Anzeigetest, steht u. a.:<br />
• Aufgabe geeigneter Prüfgase • Gasgemische zum Test der<br />
Anzeige und Alarmfunktion<br />
Eine alleinige Kontrolle des Nullpunktes mit Umgebungsluft<br />
erfüllt nicht die Anforderungen des Anzeigetests.<br />
Die Sichtkontrolle ist durchzuführen von einer unterwiesenen<br />
Person und hat vor jeder Arbeitsschicht zu erfolgen.<br />
§ 11.1.2 Funktionskontrolle<br />
Zusätzlich zu der Sichtkontrolle nach § 11.1.1 kommt u. a.<br />
hinzu:<br />
• Aufgabe von Null- und Prüfgas zur Kontrolle und Bewertung<br />
der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls<br />
Justierung<br />
Die Funktionskontrolle erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal<br />
und hat alle 4 Monate zu erfolgen.<br />
§ 11.1.3 Systemkontrolle<br />
Zusätzlich zu § 11.1.2 kommt u. a. hinzu:<br />
• Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich<br />
• Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte<br />
und Kontrolle auf Plausibilität<br />
• Beurteilung des Akku-Zustands<br />
• Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen (z. B. Schläuche,<br />
Filter)<br />
Die Systemkontrolle erfolgt durch eine befähigte Person und<br />
hat alle 12 Monate zu erfolgen.<br />
Aus dem Fachchinesisch übersetzt heißt es:<br />
Punkt 1<br />
Was? – Die Sichtkontrolle (Bumptest)<br />
Wann? – Vor jeder Arbeitsschicht<br />
Wie? – Geprüft wird mit einem geeigneten Prüfgas. Der so<br />
genannte Selbsttest bezieht sich lediglich auf den Lautsprecher<br />
und die optische Anzeige des Displays. Ohne Gas kann die<br />
Funktion des Sensors nicht überprüft werden!<br />
Wer? – Jeder Mitarbeiter, der eine entsprechende Anweisung<br />
erhalten hat.<br />
Punkt 2<br />
Was? – Die Funktionskontrolle (Kalibrierung)<br />
Wann? – Alle 4 Monate<br />
Wie? – Kalibriert wird selbstverständlich auch mit Prüfgas und<br />
an einer Kalibrierstation.<br />
Wer? – Der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions oder<br />
auch ein Mitarbeiter nach einer entsprechenden Schulung, mit<br />
einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige<br />
Nachschulungen.<br />
Punkt 3<br />
Was? – Die Systemkontrolle (Wartung)<br />
Wann? – Alle 12 Monate<br />
Wie? – Kalibriert wird mit Prüfgas, einer Kalibrierstation und<br />
einem PC<br />
Wer? – Der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions,<br />
oder auch ein Mitarbeiter nach einer tiefgreifenden Ausbildung,<br />
mit einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige<br />
Nachschulungen.<br />
Fazit<br />
• Wartungsfreie Gaswarngeräte gibt es nicht! Alle Geräte<br />
unterliegen den Vorgaben der BG RCI T 021/ T 023 unabhängig<br />
vom Modell oder Hersteller<br />
• Ohne Prüfgas keine Kontrolle<br />
• Die Regeln der BG RCI gelten für alle bei den Unfallversicherungsträgern<br />
der DGUV-versicherten Betriebe<br />
• Die umgangssprachlichen Bezeichnungen weichen von den<br />
Fachbegriffen der BG ab, daher wurden diese beigefügt<br />
und in Klammern gesetzt<br />
www.7solutions.de<br />
70 | RO-KA-TECH Journal <strong>03</strong> / <strong>2019</strong>