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Ausgabe 03-2019

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Sonstiges<br />

Gaswarngeräte im Kanalbetrieb<br />

Gaswarngeräte schützen die Gesundheit und das Leben<br />

im Kanalbetrieb. Somit sind sie ein wichtiger Bestandteil<br />

der Arbeitssicherheit. Damit diese Sicherheit auch permanent<br />

gewährleistet wird, muss die einwandfreie Funktion<br />

der Gaswarngeräte regelmäßig überprüft werden.<br />

Aber wie wird solch ein Gerät denn eigentlich geprüft?<br />

Wie macht man das, wie oft, womit und wer kümmert sich<br />

darum, wer darf es denn überhaupt?<br />

All diese Fragen beantwortet die Berufsgenossenschaft RCI,<br />

die in ihrer T 021/T 023 festlegt, wie Gaswarngeräte zu prüfen<br />

sind.<br />

§ 11.1 Kontrollen des Gaswarngerätes<br />

Darin wird unterteilt in:<br />

§ 11.1.1 Sichtkontrolle und Anzeigetest, steht u. a.:<br />

• Aufgabe geeigneter Prüfgase • Gasgemische zum Test der<br />

Anzeige und Alarmfunktion<br />

Eine alleinige Kontrolle des Nullpunktes mit Umgebungsluft<br />

erfüllt nicht die Anforderungen des Anzeigetests.<br />

Die Sichtkontrolle ist durchzuführen von einer unterwiesenen<br />

Person und hat vor jeder Arbeitsschicht zu erfolgen.<br />

§ 11.1.2 Funktionskontrolle<br />

Zusätzlich zu der Sichtkontrolle nach § 11.1.1 kommt u. a.<br />

hinzu:<br />

• Aufgabe von Null- und Prüfgas zur Kontrolle und Bewertung<br />

der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls<br />

Justierung<br />

Die Funktionskontrolle erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal<br />

und hat alle 4 Monate zu erfolgen.<br />

§ 11.1.3 Systemkontrolle<br />

Zusätzlich zu § 11.1.2 kommt u. a. hinzu:<br />

• Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich<br />

• Bei Vorhandensein eines Datenloggers: Auslesen der Inhalte<br />

und Kontrolle auf Plausibilität<br />

• Beurteilung des Akku-Zustands<br />

• Beurteilung des Zustands von Zubehörteilen (z. B. Schläuche,<br />

Filter)<br />

Die Systemkontrolle erfolgt durch eine befähigte Person und<br />

hat alle 12 Monate zu erfolgen.<br />

Aus dem Fachchinesisch übersetzt heißt es:<br />

Punkt 1<br />

Was? – Die Sichtkontrolle (Bumptest)<br />

Wann? – Vor jeder Arbeitsschicht<br />

Wie? – Geprüft wird mit einem geeigneten Prüfgas. Der so<br />

genannte Selbsttest bezieht sich lediglich auf den Lautsprecher<br />

und die optische Anzeige des Displays. Ohne Gas kann die<br />

Funktion des Sensors nicht überprüft werden!<br />

Wer? – Jeder Mitarbeiter, der eine entsprechende Anweisung<br />

erhalten hat.<br />

Punkt 2<br />

Was? – Die Funktionskontrolle (Kalibrierung)<br />

Wann? – Alle 4 Monate<br />

Wie? – Kalibriert wird selbstverständlich auch mit Prüfgas und<br />

an einer Kalibrierstation.<br />

Wer? – Der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions oder<br />

auch ein Mitarbeiter nach einer entsprechenden Schulung, mit<br />

einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige<br />

Nachschulungen.<br />

Punkt 3<br />

Was? – Die Systemkontrolle (Wartung)<br />

Wann? – Alle 12 Monate<br />

Wie? – Kalibriert wird mit Prüfgas, einer Kalibrierstation und<br />

einem PC<br />

Wer? – Der Hersteller, eine Fachwerkstatt wie 7 Solutions,<br />

oder auch ein Mitarbeiter nach einer tiefgreifenden Ausbildung,<br />

mit einem Zertifikat. Diese Qualifikation erfordert regelmäßige<br />

Nachschulungen.<br />

Fazit<br />

• Wartungsfreie Gaswarngeräte gibt es nicht! Alle Geräte<br />

unterliegen den Vorgaben der BG RCI T 021/ T 023 unabhängig<br />

vom Modell oder Hersteller<br />

• Ohne Prüfgas keine Kontrolle<br />

• Die Regeln der BG RCI gelten für alle bei den Unfallversicherungsträgern<br />

der DGUV-versicherten Betriebe<br />

• Die umgangssprachlichen Bezeichnungen weichen von den<br />

Fachbegriffen der BG ab, daher wurden diese beigefügt<br />

und in Klammern gesetzt<br />

www.7solutions.de<br />

70 | RO-KA-TECH Journal <strong>03</strong> / <strong>2019</strong>

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