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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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FACHBEITRÄGE EU-Umsetzungsgesetz<br />

Jährliche Abgabe<br />

<strong>de</strong>r zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />

Meldung<br />

Wenn die Summe <strong>de</strong>r Lieferungen und sonstigen Leistungen<br />

im vorangegangenem Kalen<strong>de</strong>rjahr 200.000 EUR nicht<br />

überstiegen hat und im laufen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rjahr voraussichtlich<br />

auch nicht übersteigen wird und die Summe <strong>de</strong>r innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen im vorangegangenem Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

15.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufen<strong>de</strong>n<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahr voraussichtlich auch nicht übersteigen wird.<br />

3.3. Die Mel<strong>de</strong>tatbestän<strong>de</strong><br />

Die Mel<strong>de</strong>tatbestän<strong>de</strong> und die zu mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Daten ergeben sich in<br />

Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r ausgeführten Leistung. Verän<strong>de</strong>rungen<br />

haben sich durch das EU-Vorgaben-Gesetz nicht ergeben.<br />

Vorgang Angaben in <strong>de</strong>r zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />

Meldung<br />

Innergemeinschaftliche Lieferung<br />

nach § 6a Abs. 1 UStG:<br />

Der Unternehmer erbringt eine<br />

steuerfreie innergemeinschaftliche<br />

Lieferung an einen Abnehmer mit<br />

USt-IdNr.<br />

Innergemeinschaftliches Verbringen<br />

nach § 6a Abs. 2 UStG:<br />

Der Unternehmer verbringt Gegenstän<strong>de</strong><br />

für eigene Zwecke in einen<br />

an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat – <strong>de</strong>r Gegenstand<br />

wird nicht für eine nur<br />

vorübergehen<strong>de</strong> Verwendung in <strong>de</strong>n<br />

an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat verbracht.<br />

§ 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 UStG:<br />

- Die USt-IdNr. eines je<strong>de</strong>n Erwerbers aus<br />

einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat, unter <strong>de</strong>r<br />

die steuerfreie innergemeinschaftliche<br />

Lieferung in Anspruch genommen wor<strong>de</strong>n<br />

ist, und<br />

- für je<strong>de</strong>n Erwerber die Summe <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsgrundlagen <strong>de</strong>r an ihn ausgeführten<br />

innergemeinschaftlichen Lieferungen.<br />

§ 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 UStG:<br />

- Die USt-IdNr. <strong><strong>de</strong>s</strong> Unternehmensteils<br />

aus <strong>de</strong>m Mitgliedstaat, in <strong>de</strong>n er die<br />

Gegenstän<strong>de</strong> verbracht hat, und<br />

- die darauf entfallen<strong>de</strong> Summe <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsgrundlagen.<br />

Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 UStG:<br />

UStG (seit <strong>de</strong>m 1.1.2010):<br />

- Die USt-IdNr. je<strong><strong>de</strong>s</strong> Leistungsempfän-<br />

Der Unternehmer führt an einen gers aus <strong>de</strong>m Mitgliedstaat, in <strong>de</strong>m die<br />

Unternehmer in einem an<strong>de</strong>ren Leistung ausgeführt ist,<br />

Mitgliedstaat eine sonstige Leistung - für je<strong>de</strong>n Leistungsempfänger die<br />

aus, die dort <strong>de</strong>r Besteuerung unter- Summe <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlagen <strong>de</strong>r<br />

liegt und für die <strong>de</strong>r Leistungs- an ihn erbrachten steuerpflichtigen<br />

empfänger dort zum Steuerschuldner Leistungen und<br />

wird.<br />

- einen Hinweis21 für eine sonstige<br />

Leistung.<br />

Innergemeinschaftliches Dreiecks- § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 UStG:<br />

geschäft i. S. von § 25b UStG: - Die USt-IdNr. eines je<strong>de</strong>n letzten<br />

Der Unternehmer ist als mittlerer Erwerbers aus <strong>de</strong>m Mitgliedstaat, in <strong>de</strong>n<br />

Unternehmer an einem inner-<br />

<strong>de</strong>r Gegenstand gelangt, und<br />

gemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft - für je<strong>de</strong>n letzten Abnehmer die Summe<br />

beteiligt.<br />

<strong>de</strong>r Bemessungsgrundlagen <strong>de</strong>r an ihn<br />

ausgeführten Lieferungen und<br />

- einen Hinweis22 auf das Vorliegen <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Dreiecksgeschäfts.<br />

3.4. Mel<strong>de</strong>zeitpunkt<br />

Die mel<strong>de</strong>pflichtigen Vorgänge sind – korrespondierend mit <strong>de</strong>n Zeitpunkten<br />

<strong>de</strong>r Steuerentstehung – zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

anzumel<strong>de</strong>n:<br />

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind in <strong>de</strong>m Mel<strong>de</strong>zeitraum<br />

anzumel<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die Rechnung ausgestellt wird, spätestens<br />

aber für <strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>zeitraum, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r auf die innergemeinschaftliche<br />

Lieferung folgen<strong>de</strong> Monat en<strong>de</strong>t.<br />

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und die nach § 3a Abs. 2<br />

UStG in einem an<strong>de</strong>ren Mitgliedstaat ausgeführten sonstigen<br />

Leistungen sind für <strong>de</strong>n Mel<strong>de</strong>zeitraum anzumel<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m die<br />

Leis tung ausgeführt ist.<br />

3.5. Berichtigung einer Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung<br />

Stellt ein Unternehmer fest, dass er eine Zusammenfassen<strong>de</strong> Meldung<br />

unrichtig o<strong>de</strong>r unvollständig abgegeben hat, ist er verpflichtet, eine<br />

Korrektur innerhalb eines Monats (bisher drei Monate) nach Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r Unrichtigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Unvollständigkeit vornehmen. Nicht unter<br />

die Berichtigung einer Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung fällt die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage. Hat sich diese geän<strong>de</strong>rt (z. B. Skontoabzug,<br />

Rückgängigmachung <strong>de</strong>r Leistung etc.), ist in Anwendung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> § 17 UStG die Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung<br />

anzugeben, in <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Mel<strong>de</strong>zeitraum die Än<strong>de</strong>rung eingetreten ist,<br />

§ 18a Abs. 7 Satz 2 UStG. Beachtet wer<strong>de</strong>n sollte, dass nach § 26a<br />

Abs. 1 Nr. 5 UStG mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahn<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wenn eine Zusammenfassen<strong>de</strong> Meldung nicht, nicht<br />

richtig, nicht vollständig o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig abgegeben wird. Darüber<br />

hinaus kann bei nicht fristgerechter Abgabe <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />

Meldung ein Verspätungszuschlag festgesetzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r<br />

1 % aller zu mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bemessungsgrundlagen23 nicht übersteigen<br />

darf und bei 2.500 EUR ge<strong>de</strong>ckelt ist.<br />

» 4. Fazit<br />

Die Umsatzsteuer wird mittlerweile fast in halbjährlichen Rhythmus<br />

geän<strong>de</strong>rt. Nach <strong>de</strong>n massiven Än<strong>de</strong>rungen zu Beginn <strong><strong>de</strong>s</strong> Jahres<br />

durch die Neuregelung bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong><strong>de</strong>s</strong> Orts <strong>de</strong>r sonstigen<br />

Leistung, sind nun zum 1.7.2010 die Regelungen zur Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Steuerschuldnerschaft erneut geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n und die Mel<strong>de</strong>pflichten<br />

für die Zusammenfassen<strong>de</strong> Meldung – im Regelfall zulasten<br />

<strong>de</strong>r Unternehmer – verschärft wor<strong>de</strong>n. Ob alle Unternehmer die<br />

verkürzten Fristen zur Abgabe <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung<br />

einhalten können, wird die Zukunft zeigen. Vielleicht ergibt sich für<br />

die Verwaltung in <strong>de</strong>n Zeiten <strong><strong>de</strong>s</strong> allgemeinen „Sparens“ die Möglichkeit,<br />

durch Bußgel<strong>de</strong>r neue Einnahmequellen zu erschließen.<br />

Aber selbst wenn auch diese Hür<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Unternehmern genommen<br />

wor<strong>de</strong>n sind, stehen zum 1.1.2011 die nächsten Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Umsatzsteuerrechts bevor; lei<strong>de</strong>r ist im Laufe <strong>de</strong>r Gesetzesaktivitäten<br />

das Ziel <strong>de</strong>r Steuervereinfachung und <strong><strong>de</strong>s</strong> Bürokratieabbaus<br />

aus <strong>de</strong>n Augen verloren wor<strong>de</strong>n.<br />

21) Kennzeichen 1 in <strong>de</strong>r dritten Spalte <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung.<br />

22) Kennzeichen 2 in <strong>de</strong>r dritten Spalte <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldung.<br />

23) Mit Ausnahme <strong>de</strong>r zu mel<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte.<br />

20 SteuerConsultant 7 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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