Entscheidung des BFH - Haufe.de
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FACHBEITRÄGE EU-Umsetzungsgesetz<br />
Schlagwort Norm Erläuterung<br />
Riester §§ 79 - 99<br />
EStG<br />
Son<strong>de</strong>r-AfA § 7g Abs. 5<br />
EStG<br />
Spen<strong>de</strong>n § 10b Abs. 1<br />
EStG<br />
Stiftung § 10b Abs.<br />
1a EStG<br />
Umsatzsteuer,<br />
Umkehr Schuldnerschaft<br />
Umsatzsteuer-<br />
I<strong>de</strong>ntifikationsnummer<br />
Zusammenfassen<strong>de</strong><br />
Meldung<br />
§ 13b Abs. 2<br />
Nr. 6 UStG<br />
§ 27 Abs. 1<br />
S. 2 UStG<br />
§§ 18a und<br />
18b UStG<br />
Wohn-Riester gibt es auch für Immobilien im EU- und EWR-Ausland, sofern die begünstigte<br />
Wohnung die Hauptwohnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Mittelpunkt <strong>de</strong>r Lebensinteressen darstellt. Ferienhäuser<br />
sind weiterhin von <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />
Die Riester För<strong>de</strong>rung wird auf Personen im EU- und EWR-Ausland ausgeweitet, die in einem<br />
gesetzlichen inländischen Alterssicherungssystem (Rentenversicherung o<strong>de</strong>r Beamtenversorgung)<br />
pflichtversichert sind. Das gilt auch für mittelbar begünstigte Ehegatten, die im Ausland<br />
wohnen.<br />
Die Zulage für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen mit einer ausländischen<br />
gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist nur noch für vor 2010 abgeschlossene Altverträge<br />
vorgesehen.<br />
Auf die Rückfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r steuerlichen Riester-För<strong>de</strong>rung wird verzichtet, wenn <strong>de</strong>r Zulageberechtigte<br />
ins EU-EWR-Ausland verzieht und die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht<br />
en<strong>de</strong>t. Eine Rückfor<strong>de</strong>rung erfolgt nur noch, wenn sich <strong>de</strong>r Wohnsitz in Drittstatten befin<strong>de</strong>t,<br />
die Zulageberechtigung en<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r die Auszahlungsphase <strong><strong>de</strong>s</strong> Altersvorsorgevertrages<br />
begonnen hat.<br />
Wohn-Riester gibt es auch für Immobilien im EU- und EWR-Ausland, sofern die begünstigte<br />
Wohnung die Hauptwohnung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Mittelpunkt <strong>de</strong>r Lebensinteressen darstellt. Ferienhäuser<br />
sind weiterhin von <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung ausgeschlossen.<br />
Anwendungserlass: BMF, Schreiben vom 31.3.2010, IV C 3 - S 2222/09/10041<br />
Inkrafttreten: 2010.<br />
Die AfA von 20 % kann bei Erwerben zwischen <strong>de</strong>m 1.1.2009 und <strong>de</strong>m 31.12.2010 zusätzlich<br />
zur linearen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>gressiven Abschreibung geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Die relevanten<br />
Schwellen wer<strong>de</strong>n angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 EUR, von<br />
125.000 auf 175.000 beim Wirtschaftswert in <strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft und beim<br />
Gewinn für EÜR-Rechner von 100.000 auf 200.000 EUR. Maßgebend sind dabei die Grenzen<br />
zum Schluss <strong><strong>de</strong>s</strong> Wirtschaftsjahres vor <strong>de</strong>r Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung.<br />
Inkrafttreten: Anschaffung o<strong>de</strong>r Herstellung 1.1.2009 - 31.12.2010.<br />
Spen<strong>de</strong>n und Mitgliedsbeiträge zur För<strong>de</strong>rung steuerbegünstigter Zwecke können auch an<br />
Einrichtungen gehen, die in einem an<strong>de</strong>ren EU- o<strong>de</strong>r EWR-Staat belegen sind und von <strong>de</strong>r<br />
Körperschaftsteuer befreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen wür<strong>de</strong>n.<br />
Anwendungserlass: BMF, Schreiben vom 6.4.2010, IV C 4 - S 2223/07/0005,<br />
Inkrafttreten: offene Fälle.<br />
Zuwendungen in <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Vermögensstock einer Stiftung zur För<strong>de</strong>rung steuerbegünstigter<br />
Zwecke können auch an Einrichtungen gehen, die in einem an<strong>de</strong>ren EU- o<strong>de</strong>r EWR-Staat<br />
belegen sind und von <strong>de</strong>r Körperschaftsteuer befreit wären, wenn sie inländische Einkünfte<br />
erzielen wür<strong>de</strong>n. Inkrafttreten: offene Fälle.<br />
Es kommt zur Ausweitung <strong>de</strong>r Verlagerung <strong>de</strong>r Steuerschuld auf <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Emmissionszertifikaten.<br />
In diesen Fällen schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer<br />
ist.<br />
Inkrafttreten: Tag nach <strong>de</strong>r Verkündigung.<br />
Auch bei Kleinunternehmern, Durchschnittsätzen in <strong>de</strong>r Land- und Forstwirtschaft sowie<br />
Unternehmer mit Umsätzen ohne Vorsteuerabzug ist auf Antrag eine Umsatzsteuer-<br />
I<strong>de</strong>ntifikationsnummer vom BZSt zu erteilen, wenn sie diese für die Ausführung bzw. <strong>de</strong>n<br />
Erwerb steuerpflichtiger sonstiger Leistungen benötigen.<br />
Inkrafttreten: 1.1.2010.<br />
Die Abgabe <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n Meldungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen<br />
erfolgt grundsätzlich monatlich statt bisher quartalsweise. Unternehmer mit innergemeinschaftliche<br />
Warenlieferungen von nicht mehr als 50.000 EUR im Quartal bewirken können<br />
die ZM weiterhin quartalsweise abgeben. Die Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Zusammenfassen<strong>de</strong>n<br />
Meldungen vom 10. auf <strong>de</strong>n 25. Tag nach Ablauf je<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonats verlängert.<br />
Inkrafttreten: 1.7. 2010.<br />
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