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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />

geän<strong>de</strong>rt. In <strong>de</strong>n Steuergesetzen fin<strong>de</strong>n sich keine eigenständigen<br />

Regelungen für die Besteuerung <strong>de</strong>r Lebensarbeitszeitkonten. Das<br />

BMF-Schreiben vom 17.6.2009 lehnt sich daher im Wesentlichen an<br />

die Regelungen und Definitionen <strong><strong>de</strong>s</strong> SGB IV an.<br />

Sofern es sich um ein Lebensarbeitzeitkonto i.S.d. Sozialversicherungsrechtes<br />

han<strong>de</strong>lt und <strong>de</strong>r Mitarbeiter keinen direkten Rechtsanspruch<br />

gegenüber einem Dritten hat, führt die Einbringung und<br />

Gutschrift von künftig fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>m Arbeitslohn auf <strong>de</strong>m Lebensarbeitszeitkonto<br />

nicht zum steuerlichen Zufluss von Arbeitslohn. Auch<br />

die Einbringung von Arbeitgeberzuschüssen führt nicht zu einem<br />

lohnsteuerpflichtigen Zufluss im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einbringung. Erst<br />

die Auszahlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Guthabens im Rahmen einer Freistellungsphase<br />

o<strong>de</strong>r z.B. bei Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitsverhältnisses (sog. Störfall) führt<br />

i.H.d. jeweils ausgezahlten Betrages zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.<br />

Das steuerpflichtige Entgelt umfasst in diesem Fall die eingebrachten<br />

Beiträge sowie mit <strong>de</strong>m eingebrachten Guthaben erzielte und an <strong>de</strong>n<br />

Mitarbeiter ausgeschüttete Kapitalerträge.<br />

Dies gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter die in einem unbefristeten<br />

Arbeitsverhältnis stehen. Bei befristet beschäftigten Mitarbeitern<br />

gilt die Vermutung, dass sie keine Möglichkeit haben wer<strong>de</strong>n das<br />

Wertguthaben für eine Freistellungsphase in Anspruch zu nehmen,<br />

so dass für diese eine steuerbefreite Zuführung nicht möglich ist.<br />

Auch Organe von Körperschaften, insbeson<strong>de</strong>re Vorstän<strong>de</strong> und<br />

GmbH-Geschäftsführer, können nicht steuerbefreit in ein Lebensarbeitszeitkonto<br />

einzahlen. Das gleiche gilt für beherrschen<strong>de</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer.<br />

Ob dies eine sachgerechte Differenzierung<br />

ist wer<strong>de</strong>n die Gerichte klären müssen.<br />

Steuerlich ist auch weiterhin grundsätzlich eine Umwandlung in eine<br />

betriebliche Altersvorsorge möglich, ohne dass dies zu einem steuerlichen<br />

Zufluss führt. Aufgrund <strong>de</strong>r Restriktionen durch das Flexi-II<br />

gilt dies nicht für die Sozialversicherung.<br />

Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist gem. §23b Abs.<br />

1 SGB IV das fällige Arbeitsentgelt, das auch tatsächlich an <strong>de</strong>n<br />

Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Damit bleiben die Einbringungen in<br />

das Lebensarbeitszeitkonto somit sozialversicherungsfrei. Durch die<br />

Sozialversicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Ansparphase spart sich <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

zunächst Sozialversicherungsbeiträge, sofern er nicht bereits<br />

in <strong>de</strong>r Ansparphase mit <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>m Gehalt über <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung liegt. Bei<br />

Auszahlung unterliegt das Wertguthaben in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Auszahlung <strong>de</strong>r Sozialversicherung, wie auch sonstige Entgeltzahlungen.<br />

Diese sozialversicherungsrechtliche Absicherung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

während <strong>de</strong>r Freistellungen wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>m Flexi-I<br />

eingeführt. Dies gilt unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Mitarbeiter während<br />

<strong>de</strong>r Einzahlungsphase bereits über <strong>de</strong>n Beitragsbemessungsgrenzen<br />

gelegen hat o<strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge durch die Einbringung<br />

in das Lebensarbeitzeitkonto erspart hatte.<br />

Ob <strong>de</strong>r Arbeitnehmer in <strong>de</strong>r Einbringungsphase oberhalb <strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze<br />

lag, ist aber für die Auszahlung bei einem<br />

Störfall relevant. In diesem Fall soll nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Auszahlung<br />

verbeitragt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r ohne die Einbringung in das Wertguthaben<br />

beitragspflichtig gewesen wäre. Um dies sicherzustellen muss <strong>de</strong>r<br />

Arbeitgeber die entsprechen<strong>de</strong> Differenz über die sogenannte SV-Luft<br />

nachhalten. Eine Sozialversicherungsfreiheit im Störfall ist daher nur<br />

dann gegeben, wenn während <strong>de</strong>r gesamten Laufzeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Lebensarbeitszeitkontos<br />

die Beiträge aus Entgelt finanziert wur<strong>de</strong>n, das über<br />

<strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze lag.<br />

Der Arbeitgeber hat ertragssteuerlich zum Bilanzstichtag eine Rückstellung<br />

i.H.d. <strong>de</strong>m Mitarbeiter zustehen<strong>de</strong>n Auszahlungsansprüche<br />

und <strong><strong>de</strong>s</strong> darauf entfallen<strong>de</strong>n Arbeitgeberanteils zur Sozialversiche-<br />

rung zu bil<strong>de</strong>n, so schon das BMF-Schreiben vom 11.11.1999 zur<br />

Bilanzierung von Wertkontenvereinbarungen. Für die <strong>de</strong>m Arbeitnehmer<br />

zugesagte Verzinsung o<strong>de</strong>r sonstigen Erträge ist eine separate<br />

Rückstellung zu bil<strong>de</strong>n. Die bilanzielle Behandlung hängt hier jedoch<br />

auch davon ab, wie das Mo<strong>de</strong>ll konkret ausgestaltet wird und wie <strong>de</strong>r<br />

Insolvenzschutz umgesetzt wird, z.B. über eine Versicherung o<strong>de</strong>r<br />

ein Treuhand-Mo<strong>de</strong>ll. Das BilMoG, dass nun die Möglichkeit eröffnet<br />

Bilanzierungseinheiten aus <strong>de</strong>n Verbindlichkeiten und diese absichern<strong>de</strong><br />

Anlagen zu bil<strong>de</strong>n, vergleichbar <strong>de</strong>r Bilanzierung nach IFRS,<br />

hat hier einige Än<strong>de</strong>rungen gebracht. Daher hat die Finanzverwaltung<br />

ein neues BMF-Schreiben zur <strong>de</strong>n ertragsteuerlichen Aspekten von<br />

Lebensarbeitzeitkonten angekündigt, welches nun aber schon über<br />

ein halbes Jahr auf sich warten lässt. Es ist noch nicht abzusehen,<br />

wann dieses veröffentlicht wird.<br />

» 4. Chancen und Risiken von Lebensarbeitszeitkonten<br />

nutzen und erkennen<br />

Lebensarbeitszeitkonten bieten sowohl <strong>de</strong>m Arbeitgeber als auch<br />

<strong>de</strong>m Arbeitnehmer viele Chancen. Es sind aber auch einige Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />

zu meistern.<br />

Die Unternehmen sehen Lebensarbeitszeitkonten insbeson<strong>de</strong>re als<br />

Instrument zur Wettbewerbssteigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> eigenen Hauses auf <strong>de</strong>m<br />

Arbeitsmarkt. Gera<strong>de</strong> im Hinblick auf die „Work-Life-Balance“ sind<br />

Lebensarbeitszeitkonten ein schlagkräftiges Instrument im Recruiting-Prozess.<br />

Zu<strong>de</strong>m bieten Lebensarbeitszeitkonten die Möglichkeit,<br />

Arbeitskräfte langfristig an das Unternehmen zu bin<strong>de</strong>n. Lebensarbeitszeitkonten<br />

sind daher ein Instrument, um Mitarbeiterfluktuation<br />

und die damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten zu reduzieren.<br />

Lebensarbeitszeitkonten tragen auch zur Motivation <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

bei. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass die Bereitschaft<br />

<strong>de</strong>r Mitarbeiter, ihren Arbeitseinsatz in Zeiten hoher Auslastung zu<br />

erhöhen, durch <strong>de</strong>n Ausgleich in Freizeit gesteigert wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer sind zu<strong>de</strong>m die steuerlichen und ggf. sozialversicherungsrechtlichen<br />

Vorteile, die durch die aufgeschobene<br />

Vergütung entstehen, ein attraktiver Anreiz. Die Versteuerung sowie<br />

die Entrichtung <strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Wertguthaben aufgeschoben, was<br />

die Nutzung von Zinses-Zinseffekten möglich macht.<br />

Weitere Vorteile für <strong>de</strong>n Arbeitgeber sind zum einen die Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen sowie die Realisierung von Kostensenkungspotenzialen.<br />

Denkbar ist neben <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Rekrutierungs- und Fluktuationskosten auch eine Reduzierung von<br />

Kosten, die durch eine überalterte Belegschaft entstehen können<br />

(z.B. krankheitsbedingte Ausfallzeiten). Gera<strong>de</strong> in Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>mographischen Wan<strong>de</strong>l ist es nötig, dass Möglichkeiten zum vorzeitigen<br />

Ruhestand genutzt wer<strong>de</strong>n, um Altersstrukturen an die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

im Unternehmen anzupassen. Zu<strong>de</strong>m kann das Ansammeln<br />

<strong>de</strong>r Wertguthaben für <strong>de</strong>n Arbeitgeber weitgehend kostenneutral<br />

gestaltet wer<strong>de</strong>n, da das Guthaben grundsätzlich aus <strong>de</strong>r Arbeitsleis<br />

tung <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters entsteht. Darüber hinaus liefern Lebensarbeitszeitkonten<br />

eine gute Alternative zur auslaufen<strong>de</strong>n Altersteilzeit,<br />

zumal hier keine Aufstockungsbeiträge durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber zu<br />

entrichten sind.<br />

Bei <strong>de</strong>r Überlegung, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die<br />

Implementierung eines Lebensarbeitszeitkontos sinnvoll ist, sind<br />

weitere Aspekte zu berücksichtigen, insbeson<strong>de</strong>re die zu erwarten<strong>de</strong><br />

Teilnehmerzahl und Investitionsquote, die Kosten <strong>de</strong>r Implementierung<br />

und laufen<strong>de</strong>n Verwaltung sowie personalpolitische Aspekte.<br />

Der Aufwand <strong>de</strong>r Implementierung lohnt sich nur, wenn auch genügend<br />

Mitarbeiter an <strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>ll teilnehmen. Ebenso entstehen Kosten<br />

30 SteuerConsultant 7 _ 10 www.steuer-consultant.<strong>de</strong>

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