Entscheidung des BFH - Haufe.de
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FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />
geän<strong>de</strong>rt. In <strong>de</strong>n Steuergesetzen fin<strong>de</strong>n sich keine eigenständigen<br />
Regelungen für die Besteuerung <strong>de</strong>r Lebensarbeitszeitkonten. Das<br />
BMF-Schreiben vom 17.6.2009 lehnt sich daher im Wesentlichen an<br />
die Regelungen und Definitionen <strong><strong>de</strong>s</strong> SGB IV an.<br />
Sofern es sich um ein Lebensarbeitzeitkonto i.S.d. Sozialversicherungsrechtes<br />
han<strong>de</strong>lt und <strong>de</strong>r Mitarbeiter keinen direkten Rechtsanspruch<br />
gegenüber einem Dritten hat, führt die Einbringung und<br />
Gutschrift von künftig fällig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>m Arbeitslohn auf <strong>de</strong>m Lebensarbeitszeitkonto<br />
nicht zum steuerlichen Zufluss von Arbeitslohn. Auch<br />
die Einbringung von Arbeitgeberzuschüssen führt nicht zu einem<br />
lohnsteuerpflichtigen Zufluss im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Einbringung. Erst<br />
die Auszahlung <strong><strong>de</strong>s</strong> Guthabens im Rahmen einer Freistellungsphase<br />
o<strong>de</strong>r z.B. bei Beendigung <strong><strong>de</strong>s</strong> Arbeitsverhältnisses (sog. Störfall) führt<br />
i.H.d. jeweils ausgezahlten Betrages zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.<br />
Das steuerpflichtige Entgelt umfasst in diesem Fall die eingebrachten<br />
Beiträge sowie mit <strong>de</strong>m eingebrachten Guthaben erzielte und an <strong>de</strong>n<br />
Mitarbeiter ausgeschüttete Kapitalerträge.<br />
Dies gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter die in einem unbefristeten<br />
Arbeitsverhältnis stehen. Bei befristet beschäftigten Mitarbeitern<br />
gilt die Vermutung, dass sie keine Möglichkeit haben wer<strong>de</strong>n das<br />
Wertguthaben für eine Freistellungsphase in Anspruch zu nehmen,<br />
so dass für diese eine steuerbefreite Zuführung nicht möglich ist.<br />
Auch Organe von Körperschaften, insbeson<strong>de</strong>re Vorstän<strong>de</strong> und<br />
GmbH-Geschäftsführer, können nicht steuerbefreit in ein Lebensarbeitszeitkonto<br />
einzahlen. Das gleiche gilt für beherrschen<strong>de</strong> Gesellschafter-Geschäftsführer.<br />
Ob dies eine sachgerechte Differenzierung<br />
ist wer<strong>de</strong>n die Gerichte klären müssen.<br />
Steuerlich ist auch weiterhin grundsätzlich eine Umwandlung in eine<br />
betriebliche Altersvorsorge möglich, ohne dass dies zu einem steuerlichen<br />
Zufluss führt. Aufgrund <strong>de</strong>r Restriktionen durch das Flexi-II<br />
gilt dies nicht für die Sozialversicherung.<br />
Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge ist gem. §23b Abs.<br />
1 SGB IV das fällige Arbeitsentgelt, das auch tatsächlich an <strong>de</strong>n<br />
Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Damit bleiben die Einbringungen in<br />
das Lebensarbeitszeitkonto somit sozialversicherungsfrei. Durch die<br />
Sozialversicherungsfreiheit in <strong>de</strong>r Ansparphase spart sich <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
zunächst Sozialversicherungsbeiträge, sofern er nicht bereits<br />
in <strong>de</strong>r Ansparphase mit <strong>de</strong>m verbleiben<strong>de</strong>m Gehalt über <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung liegt. Bei<br />
Auszahlung unterliegt das Wertguthaben in <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Auszahlung <strong>de</strong>r Sozialversicherung, wie auch sonstige Entgeltzahlungen.<br />
Diese sozialversicherungsrechtliche Absicherung <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
während <strong>de</strong>r Freistellungen wur<strong>de</strong> bereits mit <strong>de</strong>m Flexi-I<br />
eingeführt. Dies gilt unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Mitarbeiter während<br />
<strong>de</strong>r Einzahlungsphase bereits über <strong>de</strong>n Beitragsbemessungsgrenzen<br />
gelegen hat o<strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge durch die Einbringung<br />
in das Lebensarbeitzeitkonto erspart hatte.<br />
Ob <strong>de</strong>r Arbeitnehmer in <strong>de</strong>r Einbringungsphase oberhalb <strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze<br />
lag, ist aber für die Auszahlung bei einem<br />
Störfall relevant. In diesem Fall soll nur <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>r Auszahlung<br />
verbeitragt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r ohne die Einbringung in das Wertguthaben<br />
beitragspflichtig gewesen wäre. Um dies sicherzustellen muss <strong>de</strong>r<br />
Arbeitgeber die entsprechen<strong>de</strong> Differenz über die sogenannte SV-Luft<br />
nachhalten. Eine Sozialversicherungsfreiheit im Störfall ist daher nur<br />
dann gegeben, wenn während <strong>de</strong>r gesamten Laufzeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Lebensarbeitszeitkontos<br />
die Beiträge aus Entgelt finanziert wur<strong>de</strong>n, das über<br />
<strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze lag.<br />
Der Arbeitgeber hat ertragssteuerlich zum Bilanzstichtag eine Rückstellung<br />
i.H.d. <strong>de</strong>m Mitarbeiter zustehen<strong>de</strong>n Auszahlungsansprüche<br />
und <strong><strong>de</strong>s</strong> darauf entfallen<strong>de</strong>n Arbeitgeberanteils zur Sozialversiche-<br />
rung zu bil<strong>de</strong>n, so schon das BMF-Schreiben vom 11.11.1999 zur<br />
Bilanzierung von Wertkontenvereinbarungen. Für die <strong>de</strong>m Arbeitnehmer<br />
zugesagte Verzinsung o<strong>de</strong>r sonstigen Erträge ist eine separate<br />
Rückstellung zu bil<strong>de</strong>n. Die bilanzielle Behandlung hängt hier jedoch<br />
auch davon ab, wie das Mo<strong>de</strong>ll konkret ausgestaltet wird und wie <strong>de</strong>r<br />
Insolvenzschutz umgesetzt wird, z.B. über eine Versicherung o<strong>de</strong>r<br />
ein Treuhand-Mo<strong>de</strong>ll. Das BilMoG, dass nun die Möglichkeit eröffnet<br />
Bilanzierungseinheiten aus <strong>de</strong>n Verbindlichkeiten und diese absichern<strong>de</strong><br />
Anlagen zu bil<strong>de</strong>n, vergleichbar <strong>de</strong>r Bilanzierung nach IFRS,<br />
hat hier einige Än<strong>de</strong>rungen gebracht. Daher hat die Finanzverwaltung<br />
ein neues BMF-Schreiben zur <strong>de</strong>n ertragsteuerlichen Aspekten von<br />
Lebensarbeitzeitkonten angekündigt, welches nun aber schon über<br />
ein halbes Jahr auf sich warten lässt. Es ist noch nicht abzusehen,<br />
wann dieses veröffentlicht wird.<br />
» 4. Chancen und Risiken von Lebensarbeitszeitkonten<br />
nutzen und erkennen<br />
Lebensarbeitszeitkonten bieten sowohl <strong>de</strong>m Arbeitgeber als auch<br />
<strong>de</strong>m Arbeitnehmer viele Chancen. Es sind aber auch einige Herausfor<strong>de</strong>rungen<br />
zu meistern.<br />
Die Unternehmen sehen Lebensarbeitszeitkonten insbeson<strong>de</strong>re als<br />
Instrument zur Wettbewerbssteigerung <strong><strong>de</strong>s</strong> eigenen Hauses auf <strong>de</strong>m<br />
Arbeitsmarkt. Gera<strong>de</strong> im Hinblick auf die „Work-Life-Balance“ sind<br />
Lebensarbeitszeitkonten ein schlagkräftiges Instrument im Recruiting-Prozess.<br />
Zu<strong>de</strong>m bieten Lebensarbeitszeitkonten die Möglichkeit,<br />
Arbeitskräfte langfristig an das Unternehmen zu bin<strong>de</strong>n. Lebensarbeitszeitkonten<br />
sind daher ein Instrument, um Mitarbeiterfluktuation<br />
und die damit verbun<strong>de</strong>nen Kosten zu reduzieren.<br />
Lebensarbeitszeitkonten tragen auch zur Motivation <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
bei. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, dass die Bereitschaft<br />
<strong>de</strong>r Mitarbeiter, ihren Arbeitseinsatz in Zeiten hoher Auslastung zu<br />
erhöhen, durch <strong>de</strong>n Ausgleich in Freizeit gesteigert wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Für <strong>de</strong>n Arbeitnehmer sind zu<strong>de</strong>m die steuerlichen und ggf. sozialversicherungsrechtlichen<br />
Vorteile, die durch die aufgeschobene<br />
Vergütung entstehen, ein attraktiver Anreiz. Die Versteuerung sowie<br />
die Entrichtung <strong>de</strong>r Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Wertguthaben aufgeschoben, was<br />
die Nutzung von Zinses-Zinseffekten möglich macht.<br />
Weitere Vorteile für <strong>de</strong>n Arbeitgeber sind zum einen die Sicherung<br />
von Arbeitsplätzen sowie die Realisierung von Kostensenkungspotenzialen.<br />
Denkbar ist neben <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r oben genannten<br />
Rekrutierungs- und Fluktuationskosten auch eine Reduzierung von<br />
Kosten, die durch eine überalterte Belegschaft entstehen können<br />
(z.B. krankheitsbedingte Ausfallzeiten). Gera<strong>de</strong> in Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>mographischen Wan<strong>de</strong>l ist es nötig, dass Möglichkeiten zum vorzeitigen<br />
Ruhestand genutzt wer<strong>de</strong>n, um Altersstrukturen an die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
im Unternehmen anzupassen. Zu<strong>de</strong>m kann das Ansammeln<br />
<strong>de</strong>r Wertguthaben für <strong>de</strong>n Arbeitgeber weitgehend kostenneutral<br />
gestaltet wer<strong>de</strong>n, da das Guthaben grundsätzlich aus <strong>de</strong>r Arbeitsleis<br />
tung <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters entsteht. Darüber hinaus liefern Lebensarbeitszeitkonten<br />
eine gute Alternative zur auslaufen<strong>de</strong>n Altersteilzeit,<br />
zumal hier keine Aufstockungsbeiträge durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber zu<br />
entrichten sind.<br />
Bei <strong>de</strong>r Überlegung, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die<br />
Implementierung eines Lebensarbeitszeitkontos sinnvoll ist, sind<br />
weitere Aspekte zu berücksichtigen, insbeson<strong>de</strong>re die zu erwarten<strong>de</strong><br />
Teilnehmerzahl und Investitionsquote, die Kosten <strong>de</strong>r Implementierung<br />
und laufen<strong>de</strong>n Verwaltung sowie personalpolitische Aspekte.<br />
Der Aufwand <strong>de</strong>r Implementierung lohnt sich nur, wenn auch genügend<br />
Mitarbeiter an <strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>ll teilnehmen. Ebenso entstehen Kosten<br />
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