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Gemengebuet 1/2012 - Junglinster

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Office Social du Centrest<br />

Das regionale Sozialamt CENTREST<br />

Annonces / Anzeigen<br />

Durch das Gesetz vom 18. Dezember 2009 zur Reorganisation der Sozialhilfe wurde ein Recht auf Sozialhilfe<br />

geschaffen mit dem Ziel den Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und ihr Leben selbstständig<br />

zu gestalten.<br />

In Luxemburg gibt es ab dem 1. Januar 2011 nur noch 30 Sozialämter. Die Einwohner der einzelnen Gemeinden<br />

wenden sich an das Sozialbüro ihrer Gemeinde oder an das regionale Sozialamt mehrerer Gemeinden wie das<br />

Sozialamt Centrest, welches für die Gemeinden Betzdorf, <strong>Junglinster</strong> und Niederanven zuständig ist.<br />

Das „Office social du Centrest“ befindet sich in L-6955 Rodenbourg, 10 rue de Wormeldange.<br />

Das Sekretariat ist montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr geöffnet.<br />

Kontakt: Tel. 77 03 45-1 Fax: 77 03 45-45<br />

E-Mail: office@centrest.lu Homepage: www.centrest.lu<br />

Sprechstunden der ganztags eingestellten Sozialarbeiterin:<br />

• Sozialamt Centrest in Rodenbourg: Montags und Mittwochs von 8:30-11:30 Uhr und nach Terminvereinbarung,<br />

Tel. 77 03 45-22, E-Mail:anne.muller@centrest.lu<br />

• Gemeindeamt Niederanven in Oberanven: Dienstags von 10-12 Uhr, Tel. 34 11 34-72 (Eingang neben dem<br />

technischen Dienst)<br />

• Gemeindeamt in <strong>Junglinster</strong>: Donnerstags von 10-12 Uhr, Tel. 78 72 72-53<br />

• Gemeindeamt Betzdorf in Berg: Freitags von 10-12 Uhr, Tel. 77 00 49-31 (im Gebäude C)<br />

Die Einwohner der Gemeinden Betzdorf, <strong>Junglinster</strong> und Niederanven haben die Möglichkeit einen Termin<br />

für eine der 4 Anlaufstellen zu vereinbaren oder sich zu den jeweiligen Sprechstundenzeiten einzufinden.<br />

Recht auf Sozialhilfe haben in Luxemburg legal ansässige Einwohner, insofern sie nicht einer anderen<br />

Gesetzgebung unterliegen und / oder andere Hilfsangebote ausgeschöpft haben.<br />

Aufgaben des Sozialamtes:<br />

• Information und Beratung über gesetzlich vorgesehene Unterstützung<br />

• Information über soziale Organisationen und Hilfsmaßnahmen<br />

• Hilfestellung bei Anträgen auf Sozialmaßnahmen und finanzielle Leistungen<br />

• Materielle und finanzielle Hilfestellung<br />

• Sozialpädagogische Begleitung in schwierigen Situationen<br />

• Notunterkünfte<br />

• Zugang zu Kommunikationsmitteln, sozialen und kulturellen Aktivitäten<br />

• Übernahme von Krankheits- und Behinderungsrisiken, sowie auch altersbedingten Risiken, einschließlich<br />

medizinischer Betreuung und Krankenhauskosten.<br />

Der Antrag auf Sozialhilfe wird beim Sozialarbeiter gestellt. Dieser erarbeitet einen Bericht aufgrund dessen<br />

der Verwaltungsrat oder im Notfall der Präsident des Verwaltungsrates eine Entscheidung treffen. Im<br />

Gegenzug zur geleisteten Hilfe ist das Sozialamt berechtigt eine aktive Beteiligung an den Maßnahmen zur<br />

Wiederherstellung der Autonomie des Antragstellers zu fordern.<br />

Besuchen Sie für zusätzliche Auskünfte unsere Internetseite unter www.centrest.lu oder die Seite des<br />

Familienministeriums unter www.mfi.public.lu oder wenden Sie sich an unsere Sozialarbeiterin<br />

(Tel. 77 03 45-22).<br />

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