Herbst (19.7 MB)
| Universalisten mit Leidenschaft - Coverinterview mit Heinz Neumann, Oliver Oszwald und Florian Rode | | Zu Tisch mit Reinhard Poglitsch | | Exklusiv im Fokus-Interview: Martin Zagler, Werner Moldaschl, Mathias Rant, Andreas Liebsch & Carmen Dilch, Doppelgespräch Elmar Danner & Markus Kaplan | | Kommentare u.a. von Andreas Gobiet, Harald Greger, Clemens Hecht, Elisabeth Rist, Hannes Gerstmann, Jürgen Silberknoll, Hubert Thurnhofer | | Themen im Fokus: Gebäudeplanung, Glasfassaden, Bauroboter, Betonfertigteile, Zementproduktion Logistik & Mobilität: Smarte Baustelle, Beschaffung, Baustellenkoordination, Elektromobilität, Flexible Parkhäuser |
| Universalisten mit Leidenschaft - Coverinterview mit Heinz Neumann, Oliver Oszwald und Florian Rode |
| Zu Tisch mit Reinhard Poglitsch |
| Exklusiv im Fokus-Interview: Martin Zagler, Werner Moldaschl, Mathias Rant, Andreas Liebsch & Carmen Dilch, Doppelgespräch Elmar Danner & Markus Kaplan |
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Zum Autor<br />
Dipl.-Ing. Andreas Gobiet ist Präsident der Kammer für<br />
Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich<br />
und Burgenland, Österreichischer Vertreter in<br />
der EFCA und Vorstandsmitglied in der FIDIC.<br />
Check: Qualitätssicherung von<br />
Bauleistungen bei öffentlichen Bauprojekten<br />
Kommentar: Andreas Gobiet<br />
n Der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI) vertritt<br />
die größeren Architektur- und Ingenieurbüros Österreichs. Die<br />
Qualitätssicherung von Baudienstleistungen und Bauleistungen ist<br />
uns daher ein wesentliches Anliegen. Beim Bundesvergabegesetz<br />
2018 (BVergG), das am 21. August in Kraft getreten ist, wurde diesem<br />
Thema besondere Aufmerksamkeit zuteil.<br />
Als Präsident des VZI begrüße ich daher die aktuelle Weiterentwicklung<br />
des BVergG, in der es gelungen ist, Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
einen hohen Stellenwert einzuräumen.<br />
Zugegebenermaßen ist es nach wie vor schwierig, die Qualität von zu<br />
erbringenden Dienstleistungen anhand von abgeschlossenen Leistungen<br />
und Referenzen zu beurteilen, allerdings ist die Einführung des<br />
sogenannten 'Qualitätssicherungsmodells', wie sie nun erfolgt ist, ein<br />
erster positiver Ansatz.<br />
So ist der Auftraggeber unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet,<br />
bestimmte 'qualitätsbezogene Aspekte' bei der Erstellung<br />
der Ausschreibungsunterlagen zu inkludieren und muss somit gewisse<br />
qualitative Mindestanforderungen berücksichtigen.<br />
des Qualitätsangebotes ein viel zu geringer Spielraum eingeräumt. Dies<br />
führt dazu, dass in weiterer Folge der Preis noch immer wesentlich höher<br />
bewertet wird und damit ein reines Preisangebot ausschlaggebend<br />
ist und nicht – wie vorgesehen und gewünscht – ein Preis-Leistungsangebot.<br />
In diesem Zusammenhang wären entsprechende Qualitäts- bzw.<br />
Referenzkriterien zu entwickeln, welche es der auslobenden Stelle<br />
ermöglichen, durch entsprechende Punktevergabe auch der Qualität<br />
entsprechenden Einfluss auf das Vergabeprozedere zu ermöglichen.<br />
In Zukunft wird unseres Erachtens die Zusammenführung von Dienstleistung<br />
und Bauleistung eine erhebliche Rolle spielen – dies unter dem<br />
Begriff kooperative Bauabwicklung. Um diese Entwicklung entsprechend<br />
zu ermöglichen, wird es von erheblicher Bedeutung sein, für<br />
die Vergabe von Einzelleistungen unter dem Aspekt der kooperativen<br />
Abwicklung (siehe auch Partnerschaftssitzungen etc.) entsprechende<br />
Beurteilungsgrundlagen zu entwickeln.<br />
Der VZI ist gerne dazu bereit, an dieser Weiterentwicklung mitzuwirken,<br />
um der Qualitätssicherung von Baudienstleistungen bei öffentlichen<br />
Gebäuden auch in Zukunft jenen Stellenwert zuzuordnen, der<br />
erforderlich ist.<br />
Was unserer Erfahrung nach in der Praxis leider immer wieder zu<br />
Schwierigkeiten führt, ist die Tatsache, dass Auftraggeber, die eine<br />
(Bau-)Dienstleistung in Anspruch genommen haben und<br />
nicht bezahlen wollen, bei diversen Auseinandersetzungen<br />
teils die Referenz nicht bestätigen. Hier sollte<br />
seitens des Gesetzgebers ein Passus gefunden werden,<br />
der es ermöglicht, bei geeigneten Nachweisen<br />
durch das Dienstleistungsunternehmen (z.B.: durch<br />
entsprechende Belege) dies als eine entsprechende<br />
Ersatzreferenz gelten zu lassen.<br />
Etwas schwieriger gestaltet sich die Frage nach der<br />
Qualitätsbeurteilung von ausführenden Unternehmen.<br />
Hier wurde nach wie vor der Bewertung<br />
40 BauTecFokus