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Herbst (19.7 MB)

| Universalisten mit Leidenschaft - Coverinterview mit Heinz Neumann, Oliver Oszwald und Florian Rode | | Zu Tisch mit Reinhard Poglitsch | | Exklusiv im Fokus-Interview: Martin Zagler, Werner Moldaschl, Mathias Rant, Andreas Liebsch & Carmen Dilch, Doppelgespräch Elmar Danner & Markus Kaplan | | Kommentare u.a. von Andreas Gobiet, Harald Greger, Clemens Hecht, Elisabeth Rist, Hannes Gerstmann, Jürgen Silberknoll, Hubert Thurnhofer | | Themen im Fokus: Gebäudeplanung, Glasfassaden, Bauroboter, Betonfertigteile, Zementproduktion Logistik & Mobilität: Smarte Baustelle, Beschaffung, Baustellenkoordination, Elektromobilität, Flexible Parkhäuser |

| Universalisten mit Leidenschaft - Coverinterview mit Heinz Neumann, Oliver Oszwald und Florian Rode |
| Zu Tisch mit Reinhard Poglitsch |
| Exklusiv im Fokus-Interview: Martin Zagler, Werner Moldaschl, Mathias Rant, Andreas Liebsch & Carmen Dilch, Doppelgespräch Elmar Danner & Markus Kaplan |
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Zum Autor<br />

Dipl.-Ing. Andreas Gobiet ist Präsident der Kammer für<br />

Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich<br />

und Burgenland, Österreichischer Vertreter in<br />

der EFCA und Vorstandsmitglied in der FIDIC.<br />

Check: Qualitätssicherung von<br />

Bauleistungen bei öffentlichen Bauprojekten<br />

Kommentar: Andreas Gobiet<br />

n Der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI) vertritt<br />

die größeren Architektur- und Ingenieurbüros Österreichs. Die<br />

Qualitätssicherung von Baudienstleistungen und Bauleistungen ist<br />

uns daher ein wesentliches Anliegen. Beim Bundesvergabegesetz<br />

2018 (BVergG), das am 21. August in Kraft getreten ist, wurde diesem<br />

Thema besondere Aufmerksamkeit zuteil.<br />

Als Präsident des VZI begrüße ich daher die aktuelle Weiterentwicklung<br />

des BVergG, in der es gelungen ist, Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

einen hohen Stellenwert einzuräumen.<br />

Zugegebenermaßen ist es nach wie vor schwierig, die Qualität von zu<br />

erbringenden Dienstleistungen anhand von abgeschlossenen Leistungen<br />

und Referenzen zu beurteilen, allerdings ist die Einführung des<br />

sogenannten 'Qualitätssicherungsmodells', wie sie nun erfolgt ist, ein<br />

erster positiver Ansatz.<br />

So ist der Auftraggeber unter gewissen Voraussetzungen dazu verpflichtet,<br />

bestimmte 'qualitätsbezogene Aspekte' bei der Erstellung<br />

der Ausschreibungsunterlagen zu inkludieren und muss somit gewisse<br />

qualitative Mindestanforderungen berücksichtigen.<br />

des Qualitätsangebotes ein viel zu geringer Spielraum eingeräumt. Dies<br />

führt dazu, dass in weiterer Folge der Preis noch immer wesentlich höher<br />

bewertet wird und damit ein reines Preisangebot ausschlaggebend<br />

ist und nicht – wie vorgesehen und gewünscht – ein Preis-Leistungsangebot.<br />

In diesem Zusammenhang wären entsprechende Qualitäts- bzw.<br />

Referenzkriterien zu entwickeln, welche es der auslobenden Stelle<br />

ermöglichen, durch entsprechende Punktevergabe auch der Qualität<br />

entsprechenden Einfluss auf das Vergabeprozedere zu ermöglichen.<br />

In Zukunft wird unseres Erachtens die Zusammenführung von Dienstleistung<br />

und Bauleistung eine erhebliche Rolle spielen – dies unter dem<br />

Begriff kooperative Bauabwicklung. Um diese Entwicklung entsprechend<br />

zu ermöglichen, wird es von erheblicher Bedeutung sein, für<br />

die Vergabe von Einzelleistungen unter dem Aspekt der kooperativen<br />

Abwicklung (siehe auch Partnerschaftssitzungen etc.) entsprechende<br />

Beurteilungsgrundlagen zu entwickeln.<br />

Der VZI ist gerne dazu bereit, an dieser Weiterentwicklung mitzuwirken,<br />

um der Qualitätssicherung von Baudienstleistungen bei öffentlichen<br />

Gebäuden auch in Zukunft jenen Stellenwert zuzuordnen, der<br />

erforderlich ist.<br />

Was unserer Erfahrung nach in der Praxis leider immer wieder zu<br />

Schwierigkeiten führt, ist die Tatsache, dass Auftraggeber, die eine<br />

(Bau-)Dienstleistung in Anspruch genommen haben und<br />

nicht bezahlen wollen, bei diversen Auseinandersetzungen<br />

teils die Referenz nicht bestätigen. Hier sollte<br />

seitens des Gesetzgebers ein Passus gefunden werden,<br />

der es ermöglicht, bei geeigneten Nachweisen<br />

durch das Dienstleistungsunternehmen (z.B.: durch<br />

entsprechende Belege) dies als eine entsprechende<br />

Ersatzreferenz gelten zu lassen.<br />

Etwas schwieriger gestaltet sich die Frage nach der<br />

Qualitätsbeurteilung von ausführenden Unternehmen.<br />

Hier wurde nach wie vor der Bewertung<br />

40 BauTecFokus

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