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LA KW 04

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„In Hotels passt alles“<br />

123 Überprüfungen des Beherbergungsverbots im Bezirk<br />

(dgh) „Keine Toleranz für schwarze Schafe“ sagen Bund und<br />

Land zu Hoteliers, die trotz Beherbergungsverbot Zimmer an<br />

Touristen vermieten. Im Bezirk wurden 123 Betriebe kontrolliert<br />

– alle negativ.<br />

Österreich befindet sich mitten<br />

in einem harten Lockdown, um die<br />

Infektionszahlen zu senken und<br />

die Verbreitung des Coronavirus<br />

zu stoppen. Aber es gab Medienberichte,<br />

wonach es zu Verstößen<br />

Bezirkspolizeikommandant Obstlt Christoph<br />

Patigler: „Im Bezirk sind wir nicht<br />

schlecht unterwegs.“<br />

Foto: LPD Tirol, Gruber Bernhard<br />

27./28. Jänner 2021<br />

gegen das Beherbergungsverbot<br />

gekommen ist. „Die Rechtslage ist<br />

vollkommen klar, da gibt es nicht<br />

den geringsten Spielraum. Die Beherbergung<br />

zu touristischen Zwecken<br />

ist im Lockdown verboten.<br />

Jeder Betrieb und jeder Gast, die<br />

sich nicht an dieses Verbot halten,<br />

haben mit strengen Strafen zu rechnen.<br />

Für Betriebe kann die Strafe bis<br />

zu 30.000 Euro betragen, für Gäste<br />

bis zu 1.450 Euro“, sagt Tourismusministerin<br />

Elisabeth Köstinger.<br />

Polizei und Gesundheitsbehörden<br />

würden jedem Hinweis nachgehen,<br />

um Verstöße zu ahnden und<br />

schwarze Schafe aus dem Verkehr<br />

zu ziehen. „Es kann nicht sein, dass<br />

einige wenige auf dem Rücken einer<br />

ganzen Branche die Regeln brechen<br />

und den Tourismus in Verruf bringen“,<br />

erklärt Köstinger. Innenminister<br />

Karl Nehammer hat daher den<br />

Generaldirektor für die öffentliche<br />

Sicherheit beauftragt, in Absprache<br />

mit den Gesundheitsbehörden<br />

verstärkt Kontrollen in Hotels und<br />

Beherbergungsbetrieben vorzunehmen.<br />

LH Günther Platter kündigt<br />

an, dass die laufenden Kontrollen<br />

der Bezirksverwaltungsbehörden<br />

nochmals verstärkt werden.<br />

HOTELS UND EINZELFÄL-<br />

LE. Im Bezirk Landeck wurden<br />

Knappe 60 Prozent<br />

Impfung im Altersheim Landeck<br />

(dgh) Auch im Altersheim der<br />

Stadt Landeck wurde mit den Impfungen<br />

gegen das Coronavirus begonnen.<br />

„Die Impfung war komplett<br />

freiwillig, es wurde Aufklärungsarbeit<br />

betrieben, aber weder beim Personal<br />

noch bei den Bewohnern wurde irgendein<br />

Druck ausgeübt“, berichtet<br />

Pflegedienstleiter Viktor Zolet<br />

RS-Foto: Archiv<br />

Pflegedienstleiter Viktor Zolet. Die<br />

Impfbereitschaft ist nicht gerade<br />

überbordend: Knapp 55 Prozent<br />

der Bewohner wollten sich impfen<br />

lassen – Zolet sagt dazu: „Ich hätte<br />

auf zumindest zwei Drittel gehofft.“<br />

Beim Personal war die Rate nicht<br />

viel höher: Knapp 60 Prozent hat<br />

sich impfen lassen, darunter überwiegend<br />

Pflegepersonal. „Anfänglich<br />

war die Skepsis einiger Mitarbeiter<br />

sehr groß“, so Zolet. Die Impfungen<br />

bringen zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls<br />

keinerlei Veränderungen mit<br />

sich: Es sind nach wie vor Antigen-<br />

Tests beim Personal, den Bewohnern<br />

und Besuchern vorgeschrieben; auch<br />

das aktuelle Besuchsmanagement<br />

bleibt aufrecht. FFP2-Masken sind<br />

Pflicht, da über etwaige Änderungen<br />

seitens der Behörden noch keine Informationen<br />

vorliegen.<br />

123 Beherbergungsbetriebe polizeilich<br />

kontrolliert. „Wir haben keine<br />

Übertretungen festgestellt“, sagt<br />

Bezirkspolizeikommandant Obstlt<br />

Christoph Patigler BA nach den<br />

Kontrollen von 11. bis 17. Jänner<br />

im gesamten Bezirk. Es hat sich<br />

um Sichtkontrollen gehandelt –<br />

die Betriebe haben ja meist ohnehin<br />

geschlossen. Wo geöffnet war,<br />

wurde Nachschau gehalten. Hinzu<br />

kommen vereinzelte Anzeigen, denen<br />

die Polizei natürlich nachgeht:<br />

„Wir versuchen mitzuwirken, wo es<br />

geht“, sagt Patigler. Allerdings gibt’s<br />

Graubereiche: Es ist etwa verboten,<br />

Beherbergungsbetriebe zu betreten,<br />

Zweitwohnsitze sind davon aber<br />

nicht betroffen. Für einen Durchschnittsbürger<br />

ist aber nicht ersichtlich,<br />

ob der Fahrer eines Pkws mit<br />

deutschem Kennzeichen zu seinem<br />

Zweitwohnsitz im Bezirk fährt (erlaubt)<br />

oder als Tourist in den Skiurlaub<br />

(nicht erlaubt). Derartige Einzelfallprüfungen<br />

gibt’s meist nach<br />

Anzeigen: „Wir machen das derzeit<br />

am laufenden Band“, sagt Patigler.<br />

Auch Reisebeschränkungen werden<br />

von der Polizei überwacht – es<br />

gilt eine Registrierungspflicht samt<br />

zehntägiger Quarantäne mit Freitestmöglichkeit<br />

nach fünf Tagen, wenn<br />

man aus bestimmten Ländern einreist.<br />

So hat die Polizei ein komplexes<br />

Aufgabenfeld, das sich mitunter<br />

auch kurzfristig ändert. Bezirkspolizeikommandant<br />

Patigler muss jedenfalls<br />

Lob aussprechen: „Im Bezirk<br />

sind wir nicht schlecht unterwegs.“<br />

Wie nun beim Beherbergungsverbot<br />

die Hotels seien bereits bei der Gastroschließung<br />

auch die Gasthäuser<br />

alle diszipliniert gewesen. BH-Stv.<br />

Siegmund Geiger bestätigt: „In Hotels<br />

und Gastrobetrieben passt alles,<br />

sie halten sich an die Notmaßnahmenverordnung.“<br />

Abzuklären seien<br />

aber eben Einzelfälle, die möglicherweise<br />

ein Schlupfloch suchen.<br />

Unfallversicherungen *** Ein Verkehrsunfall als Fahrzeuglenker mit 1,2 Promille<br />

bedeutet zwar einen zwingenden Führerscheinentzug, schließt aber Ansprüche des<br />

alkoholisierten Lenkers gegen seine eigene private Unfallversicherung wegen seiner<br />

erlittenen Verletzungen nicht automatisch aus. Kritisch wird es erst ab 1,3 Promille. ***<br />

Folgende oder ähnliche Klauseln in Unfallversicherungsbedingungen halten nach einer<br />

brandneuen OGH-Entscheidung nicht: Die altersabhängige Herabsetzung der Versicherungssumme<br />

um 30% im Alter ab 70. Der Rausschmiss des Kunden durch Kündigung<br />

bereits nach dem 1. Versicherungsfall. Die Nachzahlung gewährter Rabatte bei vorzeitiger<br />

Kundenkündigung, wenn der Nachzahlungsbetrag mit den Jahren steigt statt fällt<br />

oder größer ist als der einst gewährte Rabatt. 12 von 13 geprüften Klauseln entfallen.<br />

Dr. Edgar Pinzger | Rechtsanwalt | Citypassage, Malser Straße 19, 6500 Landeck<br />

Tel. +43 (5442) 650 50 | fax +43 (5442) 650 50-50 | web: www.pinzger-anwalt.at<br />

email: recht@pinzger-anwalt.at | f facebook.com/pinzger.anwalt<br />

RUNDSCHAU Seite 3

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