Stuttgarter Ausgabe 01/2021
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Architektur<br />
smartLiving.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
HAUSBAU<br />
DIESE LEISTUNGEN ERBRINGT IHR ARCHITEKT<br />
Die Beziehung zwischen Bauherr und<br />
Architekt stellt stets ein Vertrauensverhältnis<br />
dar, bei dem der Bauherr nicht<br />
darauf verzichten sollte, sich stets für<br />
die Auswahl des passenden Architekten<br />
auch einige Referenzhäuser nennen zu<br />
lassen. Hilfestellung hierzu bietet auch<br />
die Architektenkammer Baden-Württemberg<br />
(Danneckerstr. 54, 7<strong>01</strong>82 Stuttgart,<br />
Tel. 0711/21960).<br />
BAUHERR UND ARCHITEKT:<br />
DIE CHEMIE MUSS STIMMEN<br />
Die Aufgaben eines Architekten sind so<br />
vielfältig wie die Funktionen der Bauwerke,<br />
die er plant. Und sie sind auch<br />
so verschieden wie die Menschen, die<br />
darin leben. Von daher liegen die Vorteile<br />
für den Bauherren auf der Hand:<br />
der freie Architekt ist nicht nur Planer,<br />
sondern zugleich auch Ideengeber und<br />
persönlicher Berater für den Bauherrn.<br />
Er ist beim Planen und Bauen von Dritten<br />
unabhängig und ausschließlich den<br />
Interessen des Bauherrn verpflichtet. Er<br />
erarbeitet die ersten Skizzen und ist dafür<br />
verantwortlich bis zur Fertigstellung.<br />
Des Weiteren sind die Leistungen des<br />
Architekten sowie das entsprechende<br />
Honorar für den Bauherrn in jeder Phase<br />
des Bauens durchsichtig aufgeschlüsselt.<br />
Den Bedürfnissen der Bewohner<br />
entsprechend erarbeitet der Architekt<br />
im Rahmen der Bauvorschriften alle erdenklichen<br />
individuellen Wünsche. Wer<br />
dabei zudem als Bauherr und Architekt<br />
von Beginn an auf ein kostenbewusstes<br />
Bauen setzt, für den kommt auch ein individuell<br />
gebautes Haus nicht teurer als<br />
eines vom Bauträger.<br />
In einem persönlichen Gespräch mit<br />
dem freien Architekten wird die Planung<br />
bis zum fertigen Entwurf entwickelt. Der<br />
Architekt klärt im Gegenzug mit dem<br />
Bauherrn die Aufgabenstellung, d. h.<br />
Art, Umfang und Voraussetzungen des<br />
Bauvorhabens. Zudem werden dem Bauherren<br />
die verschiedenen Möglichkeiten<br />
aufgezeigt. Aufgrund dieser ersten Skizzen<br />
bzw. Alternativen entscheidet sich<br />
letztendlich der Bauherr dann für einen<br />
Entwurf. Vom Architekt wird dieser Entwurf<br />
dann in vier Planungsphasen ausgearbeitet,<br />
die stufenweise erfolgen: die<br />
Vor-, die Entwurfs-, die Genehmigungsund<br />
die Ausführungsplanung.<br />
In diese Pläne integriert der Architekt<br />
die Planungen des Statikers sowie der<br />
Fachingenieure für Heizung, Elektro und<br />
Sanitär. Daran anschließend wird dann<br />
eine Kostenrechnung angefertigt. Nach<br />
der Genehmigung durch die Baubehörde<br />
ist es Aufgabe des Architekten, die Vergabe<br />
der einzelnen Leistungen und Gewerke<br />
vorzubereiten sowie die einzelnen<br />
Arbeiten in genauen Leistungsverzeichnissen<br />
festzulegen. Daran anschließend<br />
werden Angebote eingeholt, geprüft und<br />
bewertet.<br />
In diesem Zusammenhang wird der Bauherr<br />
vom Architekten auch bei der Auswahl<br />
der fachkundigen Unternehmen<br />
und Handwerker beraten. Ein daran<br />
anschließender Kostenvoranschlag integriert<br />
dann alle Angebote, Honorare und<br />
Gebühren und dient dem Bauherren zur<br />
Kostenkontrolle. Mit Beginn des Rohbaus<br />
koordiniert und kontrolliert der<br />
Architekt nun die ausführenden Firmen<br />
und Handwerker und sorgt letztendlich<br />
anhand eines vorher festgelegten Terminplanes<br />
auch für den zeitgerechten<br />
Ablauf der Arbeiten auf der Baustelle.<br />
DIE BAUÜBERWACHUNG<br />
Einer der wichtigsten Punkte des Architekten<br />
besteht in der Bauüberwachung.<br />
Der Grund: von der Einhaltung der<br />
Planung bis über die Ausführung der<br />
Arbeiten, die stets nach den anerkannten<br />
Regeln der Technik erfolgen sollte,<br />
hängen letztendlich auch entscheidend<br />
die Qualität und die Dauerhaftigkeit des<br />
Gebäudes ab. Nach Fertigstellung des<br />
Hauses werden die Baukosten abgerechnet.<br />
Die vom Architekten angefertigte<br />
Aufstellung dient des Weiteren<br />
als Grundlage für Bausparkassen, Banken<br />
und für das Finanzamt.<br />
Das Ergebnis wird durch den Architekten<br />
bei der Endabnahme protokolliert,<br />
bei Auftreten eventueller Mängel sorgt<br />
er für Nachbesserung der Arbeiten und<br />
setzt gleichzeitig die Gewährleistungsansprüche<br />
des Bauherren durch. Wichtig:<br />
das wichtigste Prinzip beim Bauen<br />
ist die eindeutige Trennung von Planung<br />
und Ausführung, denn der Architekt<br />
selbst will nichts verkaufen. Er nimmt<br />
lediglich die Interessen des Bauherren<br />
bzw. des Hauseigentümers in unabhängiger<br />
Weise wahr. Zudem bietet der Architekt<br />
seine Leistung nicht im Preis-,<br />
sondern im Qualitätswettbewerb an.<br />
Aus diesem Grund werden Architektenhonorare<br />
auch nicht frei ausgehandelt,<br />
sondern unterliegen der gesetzlichen<br />
Regelung. Diesbezüglich gibt es die Honorarordnung<br />
für Architekten und Ingenieure<br />
(HOAI). Diese setzt die Höhe<br />
des Honorars nach dem Umfang der<br />
Architektenleistung, den anrechenbaren<br />
Baukosten sowie der Schwierigkeit der<br />
Bauaufgabe fest. Detailliert beschrieben<br />
werden die Leistungen eines Architekten<br />
– von der Grundlagenermittlung bis zur<br />
Dokumentation des fertigen Hauses – in<br />
§ 15 HOAI. Hierzu gibt es fünf Honorarzonen,<br />
die die jeweilige Schwierigkeit<br />
der Bauaufgabe darstellen.<br />
BESUCHEN SIE UNS IN SULZ AM NECKAR<br />
Von Bedeutung für den privaten Bauherren<br />
sind die Zonen III und IV.<br />
Die anrechenbaren Baukosten beinhalten<br />
hingegen stets die reinen Bau- und<br />
Ausbaukosten, nicht aber den Grundstückspreis<br />
sowie die Erschließungskosten!<br />
Die Zone III gilt dabei für Wohnhäuser<br />
mit durchschnittlicher Ausstattung,<br />
die Zone IV für Wohnhäuser<br />
mit überdurchschnittlicher Ausstattung<br />
sowie für planungsaufwendige Häuser<br />
und Hausgruppen.<br />
Insgesamt liegen also die Vorteile eines<br />
Bauherren auf der Hand, mit einem<br />
guten Architekten zusammenzuarbeiten.<br />
Denn 100 Prozent Haus bedeuten<br />
letztendlich auch 100 Prozent Architektenleistung.<br />
Und diese setzt sich – wie<br />
gesagt – zusammen aus Grundlagenermittlung,<br />
Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs-<br />
und Werkplanung, die Vorbereitung<br />
und Mitwirkung bei der Vergabe<br />
sowie der Objektüberwachung und der<br />
Objektbetreuung inklusive aller Dokumentationen.<br />
GEBAUT<br />
WIE GETRÄUMT.<br />
individuell planen<br />
ökologisch bauen<br />
40<br />
Foto: Getty Images – vm<br />
Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Termin für eine Beratung und die<br />
Besichtigung unseres Musterhauses. Gerne begrüßen wir Sie auch in unserer Produktion.<br />
41<br />
teufels.com