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Stuttgarter Ausgabe 01/2021

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Architektur<br />

smartLiving.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

HAUSBAU<br />

DIESE LEISTUNGEN ERBRINGT IHR ARCHITEKT<br />

Die Beziehung zwischen Bauherr und<br />

Architekt stellt stets ein Vertrauensverhältnis<br />

dar, bei dem der Bauherr nicht<br />

darauf verzichten sollte, sich stets für<br />

die Auswahl des passenden Architekten<br />

auch einige Referenzhäuser nennen zu<br />

lassen. Hilfestellung hierzu bietet auch<br />

die Architektenkammer Baden-Württemberg<br />

(Danneckerstr. 54, 7<strong>01</strong>82 Stuttgart,<br />

Tel. 0711/21960).<br />

BAUHERR UND ARCHITEKT:<br />

DIE CHEMIE MUSS STIMMEN<br />

Die Aufgaben eines Architekten sind so<br />

vielfältig wie die Funktionen der Bauwerke,<br />

die er plant. Und sie sind auch<br />

so verschieden wie die Menschen, die<br />

darin leben. Von daher liegen die Vorteile<br />

für den Bauherren auf der Hand:<br />

der freie Architekt ist nicht nur Planer,<br />

sondern zugleich auch Ideengeber und<br />

persönlicher Berater für den Bauherrn.<br />

Er ist beim Planen und Bauen von Dritten<br />

unabhängig und ausschließlich den<br />

Interessen des Bauherrn verpflichtet. Er<br />

erarbeitet die ersten Skizzen und ist dafür<br />

verantwortlich bis zur Fertigstellung.<br />

Des Weiteren sind die Leistungen des<br />

Architekten sowie das entsprechende<br />

Honorar für den Bauherrn in jeder Phase<br />

des Bauens durchsichtig aufgeschlüsselt.<br />

Den Bedürfnissen der Bewohner<br />

entsprechend erarbeitet der Architekt<br />

im Rahmen der Bauvorschriften alle erdenklichen<br />

individuellen Wünsche. Wer<br />

dabei zudem als Bauherr und Architekt<br />

von Beginn an auf ein kostenbewusstes<br />

Bauen setzt, für den kommt auch ein individuell<br />

gebautes Haus nicht teurer als<br />

eines vom Bauträger.<br />

In einem persönlichen Gespräch mit<br />

dem freien Architekten wird die Planung<br />

bis zum fertigen Entwurf entwickelt. Der<br />

Architekt klärt im Gegenzug mit dem<br />

Bauherrn die Aufgabenstellung, d. h.<br />

Art, Umfang und Voraussetzungen des<br />

Bauvorhabens. Zudem werden dem Bauherren<br />

die verschiedenen Möglichkeiten<br />

aufgezeigt. Aufgrund dieser ersten Skizzen<br />

bzw. Alternativen entscheidet sich<br />

letztendlich der Bauherr dann für einen<br />

Entwurf. Vom Architekt wird dieser Entwurf<br />

dann in vier Planungsphasen ausgearbeitet,<br />

die stufenweise erfolgen: die<br />

Vor-, die Entwurfs-, die Genehmigungsund<br />

die Ausführungsplanung.<br />

In diese Pläne integriert der Architekt<br />

die Planungen des Statikers sowie der<br />

Fachingenieure für Heizung, Elektro und<br />

Sanitär. Daran anschließend wird dann<br />

eine Kostenrechnung angefertigt. Nach<br />

der Genehmigung durch die Baubehörde<br />

ist es Aufgabe des Architekten, die Vergabe<br />

der einzelnen Leistungen und Gewerke<br />

vorzubereiten sowie die einzelnen<br />

Arbeiten in genauen Leistungsverzeichnissen<br />

festzulegen. Daran anschließend<br />

werden Angebote eingeholt, geprüft und<br />

bewertet.<br />

In diesem Zusammenhang wird der Bauherr<br />

vom Architekten auch bei der Auswahl<br />

der fachkundigen Unternehmen<br />

und Handwerker beraten. Ein daran<br />

anschließender Kostenvoranschlag integriert<br />

dann alle Angebote, Honorare und<br />

Gebühren und dient dem Bauherren zur<br />

Kostenkontrolle. Mit Beginn des Rohbaus<br />

koordiniert und kontrolliert der<br />

Architekt nun die ausführenden Firmen<br />

und Handwerker und sorgt letztendlich<br />

anhand eines vorher festgelegten Terminplanes<br />

auch für den zeitgerechten<br />

Ablauf der Arbeiten auf der Baustelle.<br />

DIE BAUÜBERWACHUNG<br />

Einer der wichtigsten Punkte des Architekten<br />

besteht in der Bauüberwachung.<br />

Der Grund: von der Einhaltung der<br />

Planung bis über die Ausführung der<br />

Arbeiten, die stets nach den anerkannten<br />

Regeln der Technik erfolgen sollte,<br />

hängen letztendlich auch entscheidend<br />

die Qualität und die Dauerhaftigkeit des<br />

Gebäudes ab. Nach Fertigstellung des<br />

Hauses werden die Baukosten abgerechnet.<br />

Die vom Architekten angefertigte<br />

Aufstellung dient des Weiteren<br />

als Grundlage für Bausparkassen, Banken<br />

und für das Finanzamt.<br />

Das Ergebnis wird durch den Architekten<br />

bei der Endabnahme protokolliert,<br />

bei Auftreten eventueller Mängel sorgt<br />

er für Nachbesserung der Arbeiten und<br />

setzt gleichzeitig die Gewährleistungsansprüche<br />

des Bauherren durch. Wichtig:<br />

das wichtigste Prinzip beim Bauen<br />

ist die eindeutige Trennung von Planung<br />

und Ausführung, denn der Architekt<br />

selbst will nichts verkaufen. Er nimmt<br />

lediglich die Interessen des Bauherren<br />

bzw. des Hauseigentümers in unabhängiger<br />

Weise wahr. Zudem bietet der Architekt<br />

seine Leistung nicht im Preis-,<br />

sondern im Qualitätswettbewerb an.<br />

Aus diesem Grund werden Architektenhonorare<br />

auch nicht frei ausgehandelt,<br />

sondern unterliegen der gesetzlichen<br />

Regelung. Diesbezüglich gibt es die Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure<br />

(HOAI). Diese setzt die Höhe<br />

des Honorars nach dem Umfang der<br />

Architektenleistung, den anrechenbaren<br />

Baukosten sowie der Schwierigkeit der<br />

Bauaufgabe fest. Detailliert beschrieben<br />

werden die Leistungen eines Architekten<br />

– von der Grundlagenermittlung bis zur<br />

Dokumentation des fertigen Hauses – in<br />

§ 15 HOAI. Hierzu gibt es fünf Honorarzonen,<br />

die die jeweilige Schwierigkeit<br />

der Bauaufgabe darstellen.<br />

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Von Bedeutung für den privaten Bauherren<br />

sind die Zonen III und IV.<br />

Die anrechenbaren Baukosten beinhalten<br />

hingegen stets die reinen Bau- und<br />

Ausbaukosten, nicht aber den Grundstückspreis<br />

sowie die Erschließungskosten!<br />

Die Zone III gilt dabei für Wohnhäuser<br />

mit durchschnittlicher Ausstattung,<br />

die Zone IV für Wohnhäuser<br />

mit überdurchschnittlicher Ausstattung<br />

sowie für planungsaufwendige Häuser<br />

und Hausgruppen.<br />

Insgesamt liegen also die Vorteile eines<br />

Bauherren auf der Hand, mit einem<br />

guten Architekten zusammenzuarbeiten.<br />

Denn 100 Prozent Haus bedeuten<br />

letztendlich auch 100 Prozent Architektenleistung.<br />

Und diese setzt sich – wie<br />

gesagt – zusammen aus Grundlagenermittlung,<br />

Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs-<br />

und Werkplanung, die Vorbereitung<br />

und Mitwirkung bei der Vergabe<br />

sowie der Objektüberwachung und der<br />

Objektbetreuung inklusive aller Dokumentationen.<br />

GEBAUT<br />

WIE GETRÄUMT.<br />

individuell planen<br />

ökologisch bauen<br />

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Foto: Getty Images – vm<br />

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