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immobilia 2021/05 - SVIT

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IMMOBILIENPOLITIK<br />

DEUTSCHLAND<br />

ENTEIGNUNG WIRD<br />

SALONFÄHIG<br />

11<br />

In Deutschland steht die Verstaatlichung<br />

des Wohnungsmarkts und die Enteignung<br />

von Privateigentum auf dem Spiel.<br />

TEXT—IVO CATHOMEN*<br />

130 000 Berliner zeigen es: Die Enteignung von privatem<br />

Eigentum und die Verstaatlichung des Wohnungsmarkts<br />

findet eine wachsende Anhängerzahl. Mit<br />

ihrer Unterschrift – zugegeben, ein Viertel der Unterschriften<br />

wurde wegen fehlender Staatsbürgerschaft<br />

für ungültig erklärt – verlangen sie eine Volksabstimmung<br />

über die Enteignung des Immobilienunternehmens<br />

«Deutsche Wohnen» und anderer institutioneller<br />

Anbieter von Wohnraum. Alle Eigentümer mit mehr als<br />

3000 Wohnungen sollen erfasst werden. Dass das Bundesverfassungsgericht<br />

in Karlsruhe erst vor wenigen<br />

Tagen die Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels<br />

bestätigt hat, dürfte dem Volksbegehren noch<br />

Auftrieb verleihen. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch,<br />

dass es Ende September vors Volk kommt.<br />

Der Berliner Senat hat vorgerechnet, was eine Annahme<br />

bedeuten würde. Für eine «Vergesellschaftung»<br />

von rund 243 000 Wohnungen werden Entschädigungskosten<br />

von 28,8 bis 36 Mrd. EUR sowie Erwerbsnebenkosten<br />

von weiteren bis zu 180 Mio. EUR ge-<br />

schätzt. Für Erfassung und technische Bewertung der<br />

Immobilien, Entschädigungen für unbebaute Grundstücke,<br />

Ausgleichszahlungen für Wertminderungen<br />

und Personalüberhänge der betroffenen Unternehmen<br />

fallen einmalig zusätzlich 1,5 bis 1,9 Mrd. EUR an. Der<br />

Finanzierung liegt die Annahme zugrunde, dass diese<br />

Kosten vollständig mit Hilfe von Krediten finanziert<br />

werden. Für Finanzierungskosten und Bewirtschaftung<br />

der Bestände sind zusätzlich zu den Mieteinnahmen<br />

bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich<br />

100 bis 340 Mio. EUR jährlich bei aktuell sehr<br />

günstigen Finanzierungsbedingungen zu erbringen –<br />

Kosten also, die der Steuerzahler zu berappen hätte.<br />

Abgesehen von den Bedenken über Finanzierbarkeit<br />

und Verfassungsmässigkeit dieses neuesten Ansinnens<br />

wird augenfällig, wie leicht es heute fällt, zu Hammer<br />

und Sichel zu greifen. Wenn dann noch andere die Zeche<br />

bezahlen, wird’s geradezu zum Kinderspiel.<br />

*IVO CATHOMEN<br />

Dr. oec. HSG, ist<br />

Herausgeber der<br />

Zeitschrift Immobilia.<br />

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IMMOBILIA / Mai <strong>2021</strong> 13

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