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Geme<strong>in</strong>dejournal - VG Berlstedt / VG Buttelstedt -<br />

Nämlich erst e<strong>in</strong>mal dafür zu sorgen, dass wir unsere eigenen E<strong>in</strong>nahmemöglichkeiten<br />

weiter ausschöpfen. Dies haben wir durch die o. g. Erhöhungen<br />

getan, wobei wir dabei der M<strong>in</strong>destvorgabe gefolgt s<strong>in</strong>d. Diese Entscheidung<br />

ist dem Stadtrat gewiss nicht leicht gefallen, er musste sie jedoch letztlich<br />

treffen, um die M<strong>in</strong>destvoraussetzung der beantragten Bedarfzuweisung zu<br />

erfüllen. Erst wenn die F<strong>in</strong>anzierungslücke durch die beantragte Landeszuweisung<br />

geschlossen ist, kann der Stadtrat den Haushaltsplan für das Jahr<br />

2010 beschließen.<br />

Warum haben noch nicht alle Haushalte der Stadt Buttelstedt<br />

e<strong>in</strong>en Anschluss an das zentrale Klärwerk?<br />

Diese Frage ist mir <strong>in</strong> letzter Zeit häufi ger gestellt worden und möchte <strong>Sie</strong> an<br />

dieser Stelle beantworten.<br />

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass der Abwasserzweckverband<br />

Nordkreis Weimar <strong>mit</strong> Sitz <strong>in</strong> Neumark für den gesamten Bereich Abwasser<br />

zuständig ist. Warum entsorgt nun der von der Scherkonde aus gesehene<br />

westliche Teil von Buttelstedt se<strong>in</strong>e Abwässer <strong>in</strong>s Klärwerk und der östliche<br />

Teil nicht? Das hat <strong>mit</strong> den vielen Straßenbaumaßnahmen zu tun, die <strong>in</strong> den<br />

vergangenen Jahren <strong>in</strong>sbesondere im westlichen Teil realisiert wurden. Denn<br />

jedes Mal wenn e<strong>in</strong>e Straße grundhaft erneuert wurde, wurde im Auftrag des<br />

Abwasserzweckverbandes <strong>auch</strong> e<strong>in</strong> neuer Kanal gebaut. So<strong>mit</strong> erreichte<br />

man e<strong>in</strong>en genügend hohen Anschlussgrad für e<strong>in</strong> noch zu bauendes<br />

zentrales Klärwerk. Dazu bedurfte es der vorherigen Verlegung e<strong>in</strong>es sog.<br />

Hauptsammlers entlang der Scherkonde bis zum Klärwerksstandort. Beides<br />

wurde <strong>in</strong>zwischen realisiert, wodurch im westlichen Teil von Buttelstedt die<br />

Hausklärgruben entfallen konnten und die Abwässer nun zentral geklärt<br />

werden. Östlich der Scherkonde haben wir <strong>in</strong>zwischen <strong>auch</strong> mehrere Straßen<br />

und Plätze saniert, <strong>in</strong> denen sich jeweils <strong>auch</strong> e<strong>in</strong> neuer Kanal befi ndet, dessen<br />

Abwässer aber auf Grund der noch fehlenden Fortführung des Hauptsammlers<br />

bis <strong>in</strong> den Bereich der Grünsee noch nicht <strong>in</strong> das Klärwerk fl ießen können.<br />

Der Weiterbau des Hauptsammler ist zur Zeit deshalb noch nicht möglich,<br />

weil dazu die F<strong>in</strong>anzierung nicht gesichert ist. Das hat <strong>in</strong>sbesondere <strong>mit</strong> der<br />

fehlenden Zuweisung von Förder<strong>mit</strong>teln zu tun. Aus diesem Grund befi ndet<br />

sich diese Baumaßnahme <strong>auch</strong> nicht im aktuellen Investitionsprogramm des<br />

Abwasserzweckverbandes.<br />

Der frühest möglicher Bauterm<strong>in</strong> wäre nach Aussage des AZV 2016 / 17.<br />

Baumaßnahme „Rückbau ehem. Gutsgelände <strong>in</strong> Buttelstedt<br />

Die Renaturierung der ehem. Gutsliegenschaft <strong>in</strong> der Grünsee geht se<strong>in</strong>em Ende<br />

entgegen. Zur Zeit werden noch e<strong>in</strong>ige Restarbeiten, wie z. B. das E<strong>in</strong>arbeiten<br />

von Mutterboden und die Bepfl anzung des Areals, erledigt. Die endgültige<br />

Fertigstellung und die da<strong>mit</strong> verbundene Übergabe an die Bevölkerung, ist für<br />

Ende Mai vorgesehen. Durch die an die Straßenbaumaßnahme „Karlsplatz /<br />

Krämerbrücke“ gekoppelte Renaturierung konnte e<strong>in</strong> weiterer städtebaulicher<br />

Missstand <strong>in</strong> der Stadt Buttelstedt beseitigt worden.<br />

Gründung e<strong>in</strong>es Seniorenbeirates<br />

Unter e<strong>in</strong>igen älteren Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürgern gibt es derzeit<br />

Bestrebungen e<strong>in</strong>en Seniorenbeirat zu gründen. Dieser soll dann z. B. <strong>auch</strong><br />

e<strong>in</strong> Anhörungsrecht bei Angelegenheiten, die unsere ältere Bevölkerung<br />

betrifft, bei den städtischen Gremien erhalten. Über e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Gesetzesvorlage soll demnächst <strong>auch</strong> <strong>in</strong>nerhalb der Landesregierung diskutiert<br />

werden. Der Beirat sollte nicht mehr als aus 5 – 6 Personen aus Buttelstedt<br />

und den Ortsteilen bestehen.<br />

Interessenten melden sich entweder beim Bürgermeister oder bei Frau Renate<br />

Meißner (Tel. 61616).<br />

Die Wohnungsverwaltung <strong>in</strong>formiert<br />

Die Sprechzeit der Wohnungsverwaltung fällt vom 01. Juni 2010 bis<br />

zum 16. Juni 2010 wegen Urlaub aus.<br />

In dr<strong>in</strong>genden Fällen wenden <strong>Sie</strong> sich bitte an die Mitarbeiter der<br />

Wohnungsverwaltung des Herrn Höhnl unter Tel. 03643 / 850384 oder an die<br />

bekannten Haverietelefonnummern.<br />

J o a c h i m U l r i c h, Bürgermeister<br />

Satzung zur 3. Änderung der Hundesteuersatzung<br />

Diese Satzung lag der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Die Kommunalaufsicht<br />

genehmigte diese Steuersatzung - § 2 Abs. 4 ThürKAG.<br />

Satzung der Stadt Buttelstedt zur 3. Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Hundesteuer vom 26.5.2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung (ThürK0)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch das Gesetzes vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345) sowie der §§ 1,2(1)<br />

und 5(1) des Thür<strong>in</strong>ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) <strong>in</strong> der Fassung<br />

der Neubekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thür<strong>in</strong>ger Kommunalabgabengesetzes<br />

und des Thür<strong>in</strong>ger Wassergesetzes vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889) erläßt der<br />

Stadtrat der Stadt Buttelstedt folgende Änderungssatzung:<br />

- 7 -<br />

06. Ausgabe, 01. Juni 2010<br />

§ 1<br />

Die Satzung der Stadt Buttelstedt über die Erhebung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Hundesteuer<br />

(Hundesteuersatzung) vom 25.1.1993, zuletzt geändert durch die Satzung<br />

zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Hundesteuer vom<br />

30.1.2003 der Stadt Buttelstedt, wird wie folgt geändert:<br />

1. Der § 5 – Steuermaßstab und Steuersatz - erhält folgende neue<br />

Fassung:<br />

§ 5<br />

Steuermaßstab und Steuersatz<br />

Die Steuer beträgt pro Jahr für<br />

a) den ersten Hund 50,00 €<br />

b) den zweiten Hund 70,00 €<br />

c) für jeden weiteren Hund 90,00 €<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1.1.2010 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Buttelstedt, den 26.5.2010 (<strong>Sie</strong>gel)<br />

Stadt Buttelstedt<br />

gez. Joachim Ulrich<br />

Bürgermeister<br />

Satzung zur 3. Änderung der Straßenre<strong>in</strong>igungssatzung<br />

Diese Satzung lag der Kommunalaufsicht zur Prüfung vor. Gemäß § 21(3)<br />

Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung wird diese Satzung hier<strong>mit</strong> bekanntgemacht.<br />

Satzung der Stadt Buttelstedt<br />

zur 3. Änderung der Satzung über die Straßenre<strong>in</strong>igung im Gebiet<br />

der Stadt Buttelstedt vom 30.5.2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 der Thür<strong>in</strong>ger Kommunalordnung<br />

(ThürKO) <strong>in</strong> der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S.<br />

41), zuletzt geändert durch das Gesetzes vom 8. April 2009 (GVBl. S. 345)<br />

erläßt die Stadt Buttelstedt folgende Änderungssatzung:<br />

§ 1<br />

Die Satzung über die Straßenre<strong>in</strong>igung im Gebiet der Stadt Buttelstedt vom<br />

24.4.1998, zuletzt geändert durch Artikel 5 der Satzung zur Anpassung der<br />

örtlichen Satzungen an den Euro der Stadt Buttelstedt vom 30.11.2001, wird<br />

wie folgt geändert:<br />

1. § 10 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:<br />

(2) Bei Eisglätte s<strong>in</strong>d Bürgersteige grundsätzlich <strong>in</strong> voller Breite und Tiefe,<br />

Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Breite von 1,5 m<br />

abzustumpfen.<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft.<br />

Buttelstedt, den 30.5.2010<br />

Stadt Buttelstedt (<strong>Sie</strong>gel)<br />

gez. Joachim Ulrich<br />

Bürgermeister<br />

Wichtige Tem<strong>in</strong>e<br />

Fahrbibliothek: Buttelsted (Schule) 07.06.2010<br />

13:00 Uhr bis 13:45 Uhr<br />

Buttelstedt (Karlsplatz) 07.06.2010<br />

14:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Daasdorf 18.06.2010 16:55 Uhr bis 17:25 Uhr<br />

Nermsdorf 18.06.2010 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Weiden 18.06.2010 15:10 Uhr bis 15:30 Uhr<br />

Altpapier: Alle Orte 01.06.2010<br />

Gelber Sack: Buttelstedt 08.06. und 22.06.2010<br />

Daasdorf 04.06. und 18.06.2010<br />

Nermsdorf 08.06. und 22.06.2010<br />

Weiden 08.06. und 22.06.2010<br />

Hausmüll Alle Orte 03.06. und 17.06.2010<br />

J o a c h i m U l r i c h , Bürgermeister<br />

Nichtamtliches<br />

Fischereigenossenschaft „Stausee Heichelheim“<br />

EINLADUNG<br />

Das diesjährige Vorstandsangeln<br />

fi ndet am Samstag, den 19. Juni 2010<br />

ab 9.30 Uhr am Stausee statt.<br />

Dazu s<strong>in</strong>d alle Landeigentümer herzlich e<strong>in</strong>geladen.<br />

Ralf Streiber<br />

Vors. Fischereigenossenschaft

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