Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Wer ist verantwortlich?<br />
Eine Straftat liegt auf <strong>der</strong> Hand:<br />
Wer ist verantwortlich?<br />
• Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) und<br />
• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)<br />
Aber: Wer hat sie begangen?<br />
Wer hat „ein Gewässer verunreinigt“?<br />
• <strong>der</strong> (o<strong>der</strong> die) Geschäftsführer <strong>der</strong> GmbH,<br />
• <strong>der</strong> Betriebsleiter,<br />
• <strong>der</strong> Leiter des Fuhrparks,<br />
• <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Abteilung Instandhaltung,<br />
• <strong>der</strong> Gewässerschutzbeauftragte,<br />
• <strong>der</strong> Abfallbeauftragte,<br />
• Mitarbeiter <strong>der</strong> Fremd-Firma, die den Ölabschei<strong>der</strong> einbaute,<br />
• Mitarbeiter <strong>der</strong> Wartungsfirma,<br />
• weitere Personen?<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 30