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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Wer ist verantwortlich?<br />

Eine Straftat liegt auf <strong>der</strong> Hand:<br />

Wer ist verantwortlich?<br />

• Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) und<br />

• unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB)<br />

Aber: Wer hat sie begangen?<br />

Wer hat „ein Gewässer verunreinigt“?<br />

• <strong>der</strong> (o<strong>der</strong> die) Geschäftsführer <strong>der</strong> GmbH,<br />

• <strong>der</strong> Betriebsleiter,<br />

• <strong>der</strong> Leiter des Fuhrparks,<br />

• <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Abteilung Instandhaltung,<br />

• <strong>der</strong> Gewässerschutzbeauftragte,<br />

• <strong>der</strong> Abfallbeauftragte,<br />

• Mitarbeiter <strong>der</strong> Fremd-Firma, die den Ölabschei<strong>der</strong> einbaute,<br />

• Mitarbeiter <strong>der</strong> Wartungsfirma,<br />

• weitere Personen?<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 30

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