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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Bedingter Vorsatz<br />

Vorsatz Fahrlässigkeit<br />

Der Täter will den Erfolg Der Täter will den Erfolg nicht<br />

direkter<br />

Vorsatz<br />

Der Täter sieht den<br />

Erfolg als sicher<br />

voraus<br />

Er weiß, daß die<br />

Genehmigung noch<br />

nicht erteilt ist.<br />

bedingter<br />

Vorsatz<br />

bewußte<br />

Fahrlässigkeit<br />

Der Täter hält den Eintritt des Erfolges<br />

für möglich<br />

und nimmt ihn<br />

billigend in Kauf<br />

Er sagt sich:<br />

„Na wenn schon!“<br />

Beispiel:<br />

hofft aber, er werde<br />

nicht eintreten<br />

Er hofft, daß die<br />

Genehmigung erteilt<br />

wurde.<br />

unbewußte<br />

Fahrlässigkeit<br />

Der Täter hält den<br />

Eintritt des Erfolges<br />

für nicht möglich o<strong>der</strong><br />

denkt überhaupt nicht<br />

an den Erfolg<br />

Ein Chef beantragt eine BImSchG-Genehmigung, verreist und betreibt danach die Anlage.<br />

Er weiß nicht, ob die Genehmigung vorliegt,<br />

Bedingter Vorsatz<br />

Er denkt gar nicht<br />

an die<br />

Genehmigung.<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 7

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