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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Auch diese Regelungen bestimmen nicht,<br />

wer strafrechtlich verantwortlich ist.<br />

Sie schreiben nur für bestimmte Situationen vor,<br />

daß und wie zu delegieren ist.<br />

Nirgends steht,<br />

wer dann strafrechtlich verantwortlich ist.<br />

Die strafrechtliche Verantwortung muß immer individuell<br />

ermittelt werden; es geht um einen persönlichen Vorwurf.<br />

Zur Verantwortlichkeit hat die Rechtsprechung<br />

Grundsätze entwickelt (Delegieren von Aufgaben).<br />

Keine Regelung <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />

Keine Regelung <strong>der</strong> strafrechtlichen Verantwortung<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 49

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