Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Auch diese Regelungen bestimmen nicht,<br />
wer strafrechtlich verantwortlich ist.<br />
Sie schreiben nur für bestimmte Situationen vor,<br />
daß und wie zu delegieren ist.<br />
Nirgends steht,<br />
wer dann strafrechtlich verantwortlich ist.<br />
Die strafrechtliche Verantwortung muß immer individuell<br />
ermittelt werden; es geht um einen persönlichen Vorwurf.<br />
Zur Verantwortlichkeit hat die Rechtsprechung<br />
Grundsätze entwickelt (Delegieren von Aufgaben).<br />
Keine Regelung <strong>der</strong> Verantwortlichkeit<br />
Keine Regelung <strong>der</strong> strafrechtlichen Verantwortung<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 49