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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Der Urlaubs-Fall<br />

Der Urlaubs-Fall<br />

Der Geschäftsführer einer GmbH erstellt einen Urlaubsvertretungsplan.<br />

Für die Arbeitsgebiete A, B und C sind die Mitarbeiter<br />

Abraham, Brandner und Chronos verantwortlich. Brandner<br />

bekommt Urlaub. Der Geschäftsführer bestimmt ohne nähere<br />

Angaben, daß Abraham und Chronos die Vertretung des Brandner<br />

übernehmen.<br />

Abraham verläßt sich darauf, daß Chronos vertritt, und Chronos<br />

geht davon aus, daß Abraham zuständig ist.<br />

Mangels notwendiger Kontrollen kommt es zum Austritt giftiger<br />

Abwässer, die in die Regenwasserkanalisation gelangen und<br />

dann einen Bach verunreinigen.<br />

§ 324 <strong>Abs</strong>. 3 StGB; wer ist verantwortlich?<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 57

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