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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Originäre Verantwortung<br />

Originäre Verantwortung<br />

Für jede juristische Person o<strong>der</strong> Personenmehrheit gibt<br />

es „originär Verantwortliche“<br />

(= „eigentlich, ursprünglich verantwortlich“), z.B.:<br />

Geschäftsführer<br />

GmbH<br />

Vorstand<br />

AG<br />

Gesellschafter<br />

OHG<br />

Chef<br />

Einzelfirma<br />

Das ist jedoch keine strafrechtliche Verantwortung,<br />

son<strong>der</strong>n nur ein gedanklicher Ausgangspunkt.<br />

Je<strong>der</strong> originär Verantwortliche delegiert.<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 50

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