Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Originäre Verantwortung<br />
Originäre Verantwortung<br />
Für jede juristische Person o<strong>der</strong> Personenmehrheit gibt<br />
es „originär Verantwortliche“<br />
(= „eigentlich, ursprünglich verantwortlich“), z.B.:<br />
Geschäftsführer<br />
GmbH<br />
Vorstand<br />
AG<br />
Gesellschafter<br />
OHG<br />
Chef<br />
Einzelfirma<br />
Das ist jedoch keine strafrechtliche Verantwortung,<br />
son<strong>der</strong>n nur ein gedanklicher Ausgangspunkt.<br />
Je<strong>der</strong> originär Verantwortliche delegiert.<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 50