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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Der Le<strong>der</strong>spray-Fall<br />

(zur „Kausalität des Unterlassens“)<br />

Eine Firma produziert ein Le<strong>der</strong>spray, das im Verdacht steht,<br />

krebserregend zu sein.<br />

Keiner <strong>der</strong> drei Geschäftsführer A, B, und C unternimmt etwas,<br />

um eine Rückrufaktion zu starten.<br />

Das Le<strong>der</strong>spray verursacht schließlich die Erkrankung etlicher<br />

Verbraucher.<br />

C äußert sich im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Vorwurf<br />

<strong>der</strong> Körperverletzung dahin, daß seine Untätigkeit die Erkrankungen<br />

nicht verursacht hätte, da möglicherweise, also nicht<br />

ausschließbar, A und B ihn überstimmt hätten.<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 67

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