Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Der Le<strong>der</strong>spray-Fall<br />
(zur „Kausalität des Unterlassens“)<br />
Eine Firma produziert ein Le<strong>der</strong>spray, das im Verdacht steht,<br />
krebserregend zu sein.<br />
Keiner <strong>der</strong> drei Geschäftsführer A, B, und C unternimmt etwas,<br />
um eine Rückrufaktion zu starten.<br />
Das Le<strong>der</strong>spray verursacht schließlich die Erkrankung etlicher<br />
Verbraucher.<br />
C äußert sich im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Vorwurf<br />
<strong>der</strong> Körperverletzung dahin, daß seine Untätigkeit die Erkrankungen<br />
nicht verursacht hätte, da möglicherweise, also nicht<br />
ausschließbar, A und B ihn überstimmt hätten.<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 67