Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Wer strafrechtlich verantwortlich ist,<br />
ist nirgends gesetzlich geregelt.<br />
Es gibt kein Gesetz etwa dieses Inhaltes:<br />
Keine gesetzlichen Regelungen<br />
Keine gesetzlichen Regelungen<br />
§ xx, strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers<br />
Wenn vom Betriebsgelände einer GmbH eine Gewässerverunreinigung<br />
ausgeht, wird <strong>der</strong>en Geschäftsführer<br />
bestraft.<br />
Auch § 14 StGB sagt dazu nichts (dazu später mehr).<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 46