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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Wer strafrechtlich verantwortlich ist,<br />

ist nirgends gesetzlich geregelt.<br />

Es gibt kein Gesetz etwa dieses Inhaltes:<br />

Keine gesetzlichen Regelungen<br />

Keine gesetzlichen Regelungen<br />

§ xx, strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers<br />

Wenn vom Betriebsgelände einer GmbH eine Gewässerverunreinigung<br />

ausgeht, wird <strong>der</strong>en Geschäftsführer<br />

bestraft.<br />

Auch § 14 StGB sagt dazu nichts (dazu später mehr).<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 46

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