Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Der Matrosen-Fall<br />
Der Matrosen-Fall<br />
Der Matrosen-Fall<br />
Auf Schiffen – beson<strong>der</strong>s auf ausländischen, die nicht so schnell<br />
wie<strong>der</strong> am Ort sein werden – wird bei strafrechtlichen Verstößen<br />
oft von <strong>der</strong> Schiffsleitung <strong>der</strong>jenige aus <strong>der</strong> Besatzung als<br />
Verantwortlicher benannt, <strong>der</strong> das geringste Einkommen hat<br />
(„Moses“ = Azubi).<br />
Da Geldstrafen u.a. nach <strong>der</strong> Höhe des Einkommens bemessen<br />
und meist im Ergebnis von <strong>der</strong> Ree<strong>der</strong>ei bezahlt werden, wird die<br />
Sache so am billigsten. Der „Sündenbock“ weiß genau, was er<br />
sagen muß.<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 45