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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Allgemeindelikte, Son<strong>der</strong>delikte<br />

• Allgemeindelikte kann je<strong>der</strong> begehen.<br />

• Son<strong>der</strong>delikte wenden sich an bestimmte Personenkreise, die<br />

„Normadressaten“.<br />

• Allgemeindelikte beginnen meist so: „Wer . . .“<br />

• Son<strong>der</strong>delikte grenzen den „Wer“ ein, es können sich z.B.<br />

Arbeitgeber, <strong>Anlagen</strong>betreiber, Amtsträger strafbar<br />

machen, nicht je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e.<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 68

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