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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Bedeutung des § 14 StGB<br />

Normadressaten<br />

bei Son<strong>der</strong>delikten<br />

(z.B. Arbeitgeber,<br />

<strong>Anlagen</strong>betreiber)<br />

Durch § 14 StGB<br />

erweiterter Kreis<br />

<strong>der</strong> Normadressaten<br />

Personen, die nicht<br />

Normadressat sein<br />

können (Strafbarkeit<br />

nur über § 27 StGB)<br />

§ 14 StGB<br />

GmbH AG Chef (Einzelfirma)<br />

Geschäftsführer<br />

Vorstand<br />

Bedeutung des § 14 StGB<br />

Mit <strong>der</strong> Leitung des<br />

Betriebes Beauftragter<br />

(<strong>Abs</strong>. 2 <strong>Nr</strong>. 1)<br />

Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung von<br />

Aufgaben ausdrücklich<br />

Beauftragter (<strong>Abs</strong>. 2 <strong>Nr</strong>. 2)<br />

Sonstige Mitarbeiter, Betriebsbeauftragte<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 70

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