Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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Prüfschema<br />
STRAFBARKEIT STRAFBARKEIT DER DER BETRIEBSBEAUFTRAGTEN<br />
BETRIEBSBEAUFTRAGTEN<br />
keine Verletzung <strong>der</strong> Beauftragtenpflichten<br />
straflos<br />
straflos<br />
nicht kausal für den strafrechtlichen Erfolg<br />
straflos straflos<br />
straflos<br />
Son<strong>der</strong>delikt<br />
Fahrlässigkeit<br />
straflos<br />
straflos<br />
kein Normadressat (auch nicht nach § 14)<br />
Keine vorsätzliche Haupttat<br />
Verletzung <strong>der</strong> Beauftragtenpflichten<br />
kausal für den strafrechtlichen Erfolg<br />
Allgemeindelikt<br />
strafbar strafbar (Vorsatz + Fahrlässigkeit)<br />
Vorsatz<br />
vorsätzliche Haupttat<br />
straflos straflos straflos<br />
strafbar strafbar (Beihilfe) bei doppeltem Vorsatz<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 79