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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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Prüfschema<br />

STRAFBARKEIT STRAFBARKEIT DER DER BETRIEBSBEAUFTRAGTEN<br />

BETRIEBSBEAUFTRAGTEN<br />

keine Verletzung <strong>der</strong> Beauftragtenpflichten<br />

straflos<br />

straflos<br />

nicht kausal für den strafrechtlichen Erfolg<br />

straflos straflos<br />

straflos<br />

Son<strong>der</strong>delikt<br />

Fahrlässigkeit<br />

straflos<br />

straflos<br />

kein Normadressat (auch nicht nach § 14)<br />

Keine vorsätzliche Haupttat<br />

Verletzung <strong>der</strong> Beauftragtenpflichten<br />

kausal für den strafrechtlichen Erfolg<br />

Allgemeindelikt<br />

strafbar strafbar (Vorsatz + Fahrlässigkeit)<br />

Vorsatz<br />

vorsätzliche Haupttat<br />

straflos straflos straflos<br />

strafbar strafbar (Beihilfe) bei doppeltem Vorsatz<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 79

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