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Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...

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§ 15 StGB, Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln<br />

Bestrafung nicht möglich Bestrafung möglich<br />

§ 15 StGB<br />

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz<br />

fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.<br />

Beispiel:<br />

Sachschaden<br />

§ 303 StGB<br />

(Sachbeschädigung?)<br />

Verkehrsunfall<br />

§ 15 StGB<br />

Personenschaden<br />

§ 229 StGB<br />

(fahrlässige Körperverletzung)<br />

RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 6

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