Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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§ 15 StGB, Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln<br />
Bestrafung nicht möglich Bestrafung möglich<br />
§ 15 StGB<br />
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz<br />
fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.<br />
Beispiel:<br />
Sachschaden<br />
§ 303 StGB<br />
(Sachbeschädigung?)<br />
Verkehrsunfall<br />
§ 15 StGB<br />
Personenschaden<br />
§ 229 StGB<br />
(fahrlässige Körperverletzung)<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 6