Abs. 2 Nr. 2 - Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der ...
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B informiert G nicht<br />
G ist schon informiert,<br />
reagiert aber nicht<br />
G ist zu bestrafen<br />
(§§ 326, 327 StGB)<br />
G B<br />
B ist straffrei (es fehlt an <strong>der</strong><br />
„Kausalität des Unterlassens“)<br />
Variante 3<br />
INFORMATION<br />
RA Nils Tumat Oberstaatsanwalt a.D. 08 Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen / Bild 77<br />
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