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Das Stadtgespräch Ausgabe Januar 2024 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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1 Abgestützte Straßenfront Foto: Wedler<br />

verfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung<br />

der Ersatzvornahme – zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes:<br />

»Abstützung des äußeren Wandkastens inkl. Sicherung von Fachwerkständern<br />

gegen Herausrutschen aus dem Rähm sowie Abstützung von<br />

Innenwänden und Deckenlagen durch fachgerechte und kraftschlüssige<br />

Anbringung von Stützen, Anstrebungen und Lastverteilungshölzern«.<br />

Und weiter: »Es besteht Anlass zur Besorgnis, dass in sich zeitlich verdichtender<br />

Gefährdungslage eingedenk wechselnder unvorhersehbarer<br />

Witterungseinflüsse oder mangelnder statischer Lastenabtragung der<br />

Erhaltungszustand des Baudenkmals weiter verschlechtert. Insofern<br />

ist es geboten, dass ohne weiteren zeitlichen Verzug …die in meiner<br />

Verfügung genannten Maßnahmen umgesetzt werden. Ein weiteres<br />

Zuwarten bis zum Abschluss eines Hauptsachenverfahrens vor dem<br />

1 Michelangelo Pette <strong>auf</strong> dem freigeräumten Platz<br />

Verwaltungsgericht kann nicht abgewartet werden, da in diesem Falle<br />

möglicherweise das Denkmal untergegangen«…ist.<br />

Gegen diese Verfügung UDB erhob der Eigentümer am 7. August 2023<br />

Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden mit den Zielen: die Verfügung<br />

der UDB v. 3.7.23 <strong>auf</strong>zuheben und die <strong>auf</strong>schiebende Wirkung der Klage<br />

gegen die Instandhaltungs- und Instandsetzungsverfügung der UDB<br />

vom 3.7.23 wieder herzustellen.<br />

Einsturzgefahr<br />

In der Verfügung vom 3.7.23 ging die UDB selber von einer Einsturzgefahr<br />

aus. Die UDB schrieb: »…zeigt sich eine nicht gewährleistete statische<br />

Tragfähigkeit des Gebäudes«. In der Klage des Eigentümers heißt es<br />

weiter: »Der zuvor be<strong>auf</strong>tragte Sachverständige war nicht bereit, q<br />

<strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong><br />

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