Das Stadtgespräch Ausgabe Januar 2024 auf Mein Rheda-Wiedenbrück
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1 Die letzten Reste der »Alten Mühle« Foto: Wedler<br />
im Rahmen der Begutachtung das Obergeschoss zu betreten. Er begründete<br />
dies mit der lebensgefährlichen Situation… Insbesondere kann<br />
nicht an verfaulten Hölzern abgestützt werden... Provisorische Maßnahmen<br />
würden zu einer Verschlechterung der vorhandenen Bausubstanz<br />
führen«… Die von der UDB »verlangten Maßnahmen sind <strong>auf</strong>grund des<br />
Zustandes des Denkmals nicht nur Sicherungsmaßnahmen, sondern<br />
Sanierungsmaßnahmen«, die aber können nach § 7 Denkmalschutzgesetz<br />
NRW nicht verlangt werden. »Die Verfügung verstößt insgesamt<br />
gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie bereits ausgeführt<br />
wurde, sind die angeordneten Maßnahmen nicht geeignet, den von der<br />
UDB erstrebten Zweck zu erreichen. Aufgrund des maroden Zustandes<br />
ist eine Sicherung – ohne Abriss des Gebäudes – nicht mehr möglich…<br />
Zwar hat der Kläger das Objekt in Kenntnis der Denkmaleigenschaft<br />
erworben, von dem Großbrand wurde er überrascht.<br />
<strong>Das</strong> Verwaltungsgericht stellt mit dem Beschluss vom 23. August 2023<br />
(S. 10) fest: »Es ist nicht zu erkennen, dass <strong>auf</strong>grund der Schäden an dem<br />
Gebäude die Denkmaleigenschaft entfallen sein könnte… Die Pflicht<br />
zur Instandhaltung und -setzung bezieht sich unter anderem <strong>auf</strong> Schäden,<br />
die nach der Unterschutzstellung entstanden sind… Zu Schäden<br />
dieser Art zählen auch durch Fäulnis verursachte Beschädigungen des<br />
Fachwerkhauses. Diese sind nach der Unterschutzstellung eingetreten«.<br />
Die von der UDB angeordneten Maßnahmen »dienen dem Schutz der<br />
baulichen Substanz«… »<strong>Das</strong> Baudenkmal ist trotz seines Zustands noch<br />
nicht abgängig (S. 14)«. Der Sachverständige Wiegmann gehe »in seinem<br />
Gutachten vom 27.1.2022 ebenfalls von der Möglichkeit der Wiederherstellung<br />
der Standsicherheit der Außenwände und der Decke im Gästeraum<br />
aus… Die Kosten für die angeordneten Sicherungsmaßnahmen<br />
schätzt die Kammer <strong>auf</strong> mindestens 10.000 Euro«… Die dem Eigentümer<br />
»<strong>auf</strong>erlegten Maßnahmen sind erforderlich, um den angestrebten Sicherungszweck<br />
zu erreichen (S. 19)«.<br />
Verk<strong>auf</strong>sverhandlungen<br />
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass bei der Besichtigung des Verwaltungsgerichts<br />
der Zustand des Gebäudes nicht erkannt werden konnte,<br />
da Planen die Wände abdeckten. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die<br />
Abteilung Immobilienmanagement der Stadtverwaltung <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />
ein Interesse am Erwerb der bebauten Immobilie an der Berliner<br />
Straße 65 zeigte. <strong>Das</strong> erste Angebot belief sich <strong>auf</strong> 215.000 Euro, ein<br />
dar<strong>auf</strong>hin vorgelegtes schriftliches Angebot nannte einen Betrag von<br />
300.000 Euro. Michelangelo Pette ließ die Stadt wissen, dass er bereit sei,<br />
das bebaute Grundstück für 490.000 Euro der Stadt zu überlassen. Der<br />
Fachbereich Immobilienmanagement ließ durchblicken, dass er diesen<br />
Vorschlag sehr interessant finde, entnehmen wir einem Schrift- bzw.<br />
E-Mail-Verkehr zwischen dem Städtischen Immobilienmanagement und<br />
dem Eigentümer. Auf den Hinweis des Eigentümers, dass er sich in Verk<strong>auf</strong>sverhandlungen<br />
mit dem Städtischen Immobilienmanagement befinde,<br />
ging die UDB nicht ein. Ihr Kommentar: Davon wisse man nichts.<br />
Die UDB teilte dem Eigentümer mit, dass die Stadt nunmehr die Sicherungsmaßnahmen<br />
vornehme. Für die Kosten müsse er <strong>auf</strong>kommen.<br />
Am 29. September 2023 bekräftigte die Rechtsabteilung der Stadt diesen<br />
Standpunkt: »Informatorisch teile ich mit, dass der Statiker zu dem<br />
Schluss gekommen ist, dass das Gebäude gesichert werden kann. Vor<br />
diesem Hintergrund wird das entsprechend be<strong>auf</strong>tragte Unternehmen<br />
mit den Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme fortfahren«.<br />
Erlaubnis zum Abriss<br />
Am Montag, dem 9. Oktober führte das Unternehmen die Sicherungsmaßnahmen<br />
weiter durch. Aber offensichtlich setzten die Stützbalken<br />
den Baukörper unter Spannung. Sie stabilisierten das Dach. Doch im<br />
Bereich der Stützbalken tat sich ein Spalt <strong>auf</strong>. Ein Teil der Decke zum<br />
Obergeschoss fiel herunter. Am 10. Oktober holte die UDB ein weiteres<br />
Gutachten ein – das Ergebnis: <strong>Das</strong> Gebäude Berliner Straße 65 müsse<br />
so schnell wie möglich abgerissen werden, so das Warendorfer Sachverständigenbüro.<br />
Wie vom Eigentümer vorausgesehen, gab es hier nichts<br />
mehr zu retten.<br />
Die Erlaubnis zum Abriss erhielt der Eigentümer am 11. Oktober. Nahezu<br />
täglich kamen nun von der UDB E-Mails, der Eigentümer solle das<br />
Gebäude aus Verkehrssicherungsgründen umgehend abreißen lassen.<br />
Wie und wann es <strong>auf</strong> der leergeräumten Immobilie an der Berliner<br />
Straße 65 weitergeht – <strong>auf</strong> diese Fragen konnte uns Michelangelo Pette<br />
noch keine konkreten Antworten geben. Er wolle jetzt erst mal ein schon<br />
angekündigtes Gespräch mit Bürgermeister Theo Mettenborg abwarten,<br />
erklärte er uns.<br />
36 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>