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Das Stadtgespräch Ausgabe Januar 2024 auf Mein Rheda-Wiedenbrück

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1 Die letzten Reste der »Alten Mühle« Foto: Wedler<br />

im Rahmen der Begutachtung das Obergeschoss zu betreten. Er begründete<br />

dies mit der lebensgefährlichen Situation… Insbesondere kann<br />

nicht an verfaulten Hölzern abgestützt werden... Provisorische Maßnahmen<br />

würden zu einer Verschlechterung der vorhandenen Bausubstanz<br />

führen«… Die von der UDB »verlangten Maßnahmen sind <strong>auf</strong>grund des<br />

Zustandes des Denkmals nicht nur Sicherungsmaßnahmen, sondern<br />

Sanierungsmaßnahmen«, die aber können nach § 7 Denkmalschutzgesetz<br />

NRW nicht verlangt werden. »Die Verfügung verstößt insgesamt<br />

gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wie bereits ausgeführt<br />

wurde, sind die angeordneten Maßnahmen nicht geeignet, den von der<br />

UDB erstrebten Zweck zu erreichen. Aufgrund des maroden Zustandes<br />

ist eine Sicherung – ohne Abriss des Gebäudes – nicht mehr möglich…<br />

Zwar hat der Kläger das Objekt in Kenntnis der Denkmaleigenschaft<br />

erworben, von dem Großbrand wurde er überrascht.<br />

<strong>Das</strong> Verwaltungsgericht stellt mit dem Beschluss vom 23. August 2023<br />

(S. 10) fest: »Es ist nicht zu erkennen, dass <strong>auf</strong>grund der Schäden an dem<br />

Gebäude die Denkmaleigenschaft entfallen sein könnte… Die Pflicht<br />

zur Instandhaltung und -setzung bezieht sich unter anderem <strong>auf</strong> Schäden,<br />

die nach der Unterschutzstellung entstanden sind… Zu Schäden<br />

dieser Art zählen auch durch Fäulnis verursachte Beschädigungen des<br />

Fachwerkhauses. Diese sind nach der Unterschutzstellung eingetreten«.<br />

Die von der UDB angeordneten Maßnahmen »dienen dem Schutz der<br />

baulichen Substanz«… »<strong>Das</strong> Baudenkmal ist trotz seines Zustands noch<br />

nicht abgängig (S. 14)«. Der Sachverständige Wiegmann gehe »in seinem<br />

Gutachten vom 27.1.2022 ebenfalls von der Möglichkeit der Wiederherstellung<br />

der Standsicherheit der Außenwände und der Decke im Gästeraum<br />

aus… Die Kosten für die angeordneten Sicherungsmaßnahmen<br />

schätzt die Kammer <strong>auf</strong> mindestens 10.000 Euro«… Die dem Eigentümer<br />

»<strong>auf</strong>erlegten Maßnahmen sind erforderlich, um den angestrebten Sicherungszweck<br />

zu erreichen (S. 19)«.<br />

Verk<strong>auf</strong>sverhandlungen<br />

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass bei der Besichtigung des Verwaltungsgerichts<br />

der Zustand des Gebäudes nicht erkannt werden konnte,<br />

da Planen die Wände abdeckten. Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die<br />

Abteilung Immobilienmanagement der Stadtverwaltung <strong>Rheda</strong>-<strong>Wiedenbrück</strong><br />

ein Interesse am Erwerb der bebauten Immobilie an der Berliner<br />

Straße 65 zeigte. <strong>Das</strong> erste Angebot belief sich <strong>auf</strong> 215.000 Euro, ein<br />

dar<strong>auf</strong>hin vorgelegtes schriftliches Angebot nannte einen Betrag von<br />

300.000 Euro. Michelangelo Pette ließ die Stadt wissen, dass er bereit sei,<br />

das bebaute Grundstück für 490.000 Euro der Stadt zu überlassen. Der<br />

Fachbereich Immobilienmanagement ließ durchblicken, dass er diesen<br />

Vorschlag sehr interessant finde, entnehmen wir einem Schrift- bzw.<br />

E-Mail-Verkehr zwischen dem Städtischen Immobilienmanagement und<br />

dem Eigentümer. Auf den Hinweis des Eigentümers, dass er sich in Verk<strong>auf</strong>sverhandlungen<br />

mit dem Städtischen Immobilienmanagement befinde,<br />

ging die UDB nicht ein. Ihr Kommentar: Davon wisse man nichts.<br />

Die UDB teilte dem Eigentümer mit, dass die Stadt nunmehr die Sicherungsmaßnahmen<br />

vornehme. Für die Kosten müsse er <strong>auf</strong>kommen.<br />

Am 29. September 2023 bekräftigte die Rechtsabteilung der Stadt diesen<br />

Standpunkt: »Informatorisch teile ich mit, dass der Statiker zu dem<br />

Schluss gekommen ist, dass das Gebäude gesichert werden kann. Vor<br />

diesem Hintergrund wird das entsprechend be<strong>auf</strong>tragte Unternehmen<br />

mit den Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme fortfahren«.<br />

Erlaubnis zum Abriss<br />

Am Montag, dem 9. Oktober führte das Unternehmen die Sicherungsmaßnahmen<br />

weiter durch. Aber offensichtlich setzten die Stützbalken<br />

den Baukörper unter Spannung. Sie stabilisierten das Dach. Doch im<br />

Bereich der Stützbalken tat sich ein Spalt <strong>auf</strong>. Ein Teil der Decke zum<br />

Obergeschoss fiel herunter. Am 10. Oktober holte die UDB ein weiteres<br />

Gutachten ein – das Ergebnis: <strong>Das</strong> Gebäude Berliner Straße 65 müsse<br />

so schnell wie möglich abgerissen werden, so das Warendorfer Sachverständigenbüro.<br />

Wie vom Eigentümer vorausgesehen, gab es hier nichts<br />

mehr zu retten.<br />

Die Erlaubnis zum Abriss erhielt der Eigentümer am 11. Oktober. Nahezu<br />

täglich kamen nun von der UDB E-Mails, der Eigentümer solle das<br />

Gebäude aus Verkehrssicherungsgründen umgehend abreißen lassen.<br />

Wie und wann es <strong>auf</strong> der leergeräumten Immobilie an der Berliner<br />

Straße 65 weitergeht – <strong>auf</strong> diese Fragen konnte uns Michelangelo Pette<br />

noch keine konkreten Antworten geben. Er wolle jetzt erst mal ein schon<br />

angekündigtes Gespräch mit Bürgermeister Theo Mettenborg abwarten,<br />

erklärte er uns.<br />

36 <strong>Das</strong> <strong>Stadtgespräch</strong>

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