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Special Interest Magazin Nachhaltiger IT-Einkauf

Der Einkauf von IT-Hardware, Software und IT Dienstleistungen hat einen erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Denn die Auswirkungen von IT-Systemen auf die Umwelt sind beträchtlich, angefangen bei der CO2-Bilanz von Rechenzentren bis hin zum Energieverbrauch von Hardware und Software. Eine nachhaltige IT, die auf den Grundsätzen der Effizienz und Wiederverwertbarkeit beruht, kann dazu beitragen, diese Auswirkungen zu verringern. Themen des Magazins u.a.: Green IT - Strategien und Lösungen, Nachhaltige IT-Beschaffung in der Industrie, Nachhaltige IT Beschaffung der öffentlichen Hand, Künstliche Intelligenz in der Beschaffung, Nachhaltige Software, EVB-IT und AVV Klima als Rahmen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung, Nachhaltige Server und Rechenzentren, Siegel für nachhaltige IT und best practice der strategischen IT Beschaffung, Und Interviews mit Thilo Plasse, Allianz SE, Josh Harbert, SustainableIT.org sowie Beiträgen von Dr. Markus Richter, Staatssekretär und, Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, SPP Germany und SPP Denmark

Der Einkauf von IT-Hardware, Software und IT Dienstleistungen hat einen erheblichen Einfluss auf die Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Denn die Auswirkungen von IT-Systemen auf die Umwelt sind beträchtlich, angefangen bei der CO2-Bilanz von Rechenzentren bis hin zum
Energieverbrauch von Hardware und Software. Eine nachhaltige IT, die auf den Grundsätzen der Effizienz und Wiederverwertbarkeit beruht, kann dazu beitragen, diese Auswirkungen zu verringern.

Themen des Magazins u.a.:
Green IT - Strategien und Lösungen, Nachhaltige IT-Beschaffung in der Industrie, Nachhaltige IT Beschaffung der öffentlichen Hand, Künstliche Intelligenz in der Beschaffung, Nachhaltige Software, EVB-IT und AVV Klima als Rahmen für die nachhaltige öffentliche Beschaffung, Nachhaltige Server und Rechenzentren, Siegel für nachhaltige IT und best practice der strategischen IT Beschaffung,

Und Interviews mit Thilo Plasse, Allianz SE, Josh Harbert, SustainableIT.org sowie
Beiträgen von Dr. Markus Richter, Staatssekretär und, Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, SPP Germany und SPP Denmark

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Aus nationalen Kompetenzstellen der Beschaffung<br />

Bundesbehörden berücksichtigen bei Bedarfsermittlung<br />

und Beschaffung den Klimaschutz<br />

Die für Bundesbehörden verpflichtende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur<br />

Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), das Klimaschutzgesetz (KSG), das<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung<br />

stellen wichtige Meilensteine auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr<br />

2030 dar.<br />

Ein Beitrag von Ralf Grosse<br />

Die AVV Klima enthält für Bedarfsträger und Beschaffer neue<br />

Anforderungen und Pflichten, die sich aus § 13 KSG ergeben, und<br />

konkretisiert diese. Die Zielsetzung dabei ist die Minderung von<br />

Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus. Die AVV<br />

Klima ist damit ein wichtiges Instrument, um die oben genannten<br />

Ziele in der öffentlichen Beschaffung umzusetzen.<br />

Im September 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium, heute<br />

das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),<br />

die AVV EnEff zur AVV Klima weiterentwickelt und neben den<br />

Aspekten der Energieeffizienz jetzt auch den Klimaschutz, unter<br />

Berücksichtigung der Vorgaben des § 13 (2) Bundes-Klimaschutzgesetz<br />

(KSG), einbezogen. Die AVV Klima ist zum 1. Januar 2022 in<br />

Kraft getreten. Bundesbehörden in unmittelbarer Bundesverwaltung<br />

müssen nun die Anforderungen daraus berücksichtigen.<br />

Der Fokus der AVV Klima liegt in einem hohen Maß im Bereich<br />

der Energieeffizienz, aber auch auf der Bilanzierung und der<br />

monetären Bewertung von Treibhausgasemissionen, die über den<br />

gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg anfallen und in der<br />

Auftragsvergabe der öffentlichen Hand entsprechende Berücksichtigung<br />

finden sollen.<br />

Die Erläuterungen zur AVV Klima halten hierzu fest, „dass für<br />

die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen<br />

in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein CO 2<br />

-Preis rechnerisch<br />

zugrunde zu legen ist (CO 2<br />

- Schattenpreis). Bezug genommen<br />

wird dabei auf das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das<br />

Orientierung für eine Bepreisung von klimarelevanten Emissionen,<br />

angegeben als CO 2<br />

-Äquivalent, bietet.“<br />

Mit der AVV Klima werden auch Prüf-, Berücksichtigungsund<br />

Bevorzugungspflichten klimafreundlicher Leistungen zu<br />

einer zentralen Vorgabe in den, dem Bedarf zugrunde liegenden,<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, wie auch in den Bereichen der<br />

Bedarfsermittlung und in den Beschaffungsprozessen des Bundes.<br />

Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und der<br />

Bedarfsermittlung sind bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung<br />

mit Blick auf die Klimarelevanz der zu beschaffenden Leistungen<br />

zu berücksichtigen. Dabei soll die höchstmögliche Energieeffizienzklasse<br />

einbezogen, soweit verfügbar auch die Nutzung von Kriterien<br />

vorhandener Gütezeichen in Betracht gezogen werden, wie beispielhaft<br />

die Kriterien des Blauen Engels oder des Europäischen<br />

Umweltzeichens. Die AVV Klima beinhaltet auch die Berücksichtigung<br />

der Kosten der verursachten Treibhausgasemissionen bei<br />

der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Hierzu können, für<br />

eine entsprechende Überprüfung der eingegangenen Angebote, ab<br />

einem voraussichtlichen Auftragswert von 10.000 Euro von allen<br />

Bietern konkrete Angaben zu Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen<br />

gefordert werden.<br />

Neu ist die Aufnahme einer „Negativliste“ in die AVV Klima<br />

und damit verbunden eine Einschränkung des Leistungsbestimmungsrechts<br />

öffentlicher Auftraggeber des Bundes. Diese beinhaltet<br />

Leistungen und Produkte, deren Beschaffung aus Gründen des<br />

Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig ist. Hierunter fallen<br />

unter anderem die sogenannten „Gas-Heizpilze“, wie auch „Geräte,<br />

die ausschließlich der Zubereitung von Heißgetränken durch Befüllung<br />

mit Lebensmittelportionen, die für den Endverbraucher nur als<br />

einzeln verpackte Einheiten in, mehrere dieser Einheiten enthaltenden<br />

Verkaufsverpackungen erhältlich sind, dienen.“<br />

Autor<br />

Ralf Grosse<br />

Kompetenzstelle für Nachhaltige<br />

Beschaffung (KNB)<br />

Kleine Kniffe<br />

45<br />

Kleine_Kniffe_Nachhaltige_<strong>IT</strong>.indd 45 12.02.24 12:53

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