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Entscheidung des BFH - Haufe.de

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Abordnung in Staaten, mit <strong>de</strong>nen<br />

bilaterale Abkommen bestehen<br />

Arbeitgeber stellt formlosen<br />

Antrag auf Ausstellung<br />

<strong>de</strong>r Bescheinigung<br />

über die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Rechtsvorschriften beim<br />

zuständigen Sozialversicherungsträger.<br />

Zuständiger Sozialversicherungsträger<br />

prüft<br />

<strong>de</strong>n Antrag.<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />

im Inland beschäftigten<br />

Arbeitnehmer?<br />

ja<br />

Besteht während <strong>de</strong>r<br />

Ent sendung weiterhin<br />

die arbeitsrechtliche<br />

Bindung zum <strong>de</strong>utschen<br />

Arbeitgeber?<br />

ja<br />

Ist die Entsendung im<br />

Voraus befristet?<br />

ja<br />

Wird die im Abkommen<br />

vorgesehene Zeitgrenze<br />

eingehalten?<br />

nein<br />

Bescheinigung über<br />

die anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Rechtsvorschriften wird<br />

vom zuständigen Sozialversicherungsträger<br />

ausgestellt.<br />

www.steuer-consultant.<strong>de</strong><br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Keine Entsendung<br />

Keine Entsendung<br />

Keine Entsendung<br />

Keine Entsendung<br />

Bescheinigung über die<br />

an zuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

wird vom<br />

zuständigen Sozialversicherungsträger<br />

nicht ausgestellt,<br />

es gelten die<br />

Rechtsvorschriften <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Beschäftigungsstaats.<br />

Quelle: <strong>Haufe</strong> Praxishilfen für die Personalarbeit<br />

Abordnung in Staaten ohne Abkommensregelung<br />

Arbeitgeber stellt<br />

formlosen Antrag<br />

auf Feststellung <strong>de</strong>r<br />

Weitergeltung <strong>de</strong>r<br />

Rechtsvorschriften beim<br />

zuständigen Sozialversicherungsträger.<br />

Zuständiger Sozialversicherungsträger<br />

prüft<br />

<strong>de</strong>n Antrag.<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um einen<br />

im Inland beschäftigten<br />

Arbeitnehmer?<br />

ja<br />

Besteht während <strong>de</strong>r<br />

Entsendung weiterhin<br />

die arbeitsrechtliche<br />

Bindung zum <strong>de</strong>utschen<br />

Arbeitgeber?<br />

ja<br />

Ist die Entsendung im<br />

Voraus befristet?<br />

ja<br />

Entsendung nach § 4<br />

SGB IV liegt vor, die<br />

<strong>de</strong>utschen Rechtsvorschriften<br />

gelten weiter.<br />

Da eine Abkommensregelung<br />

fehlt, kann es<br />

auch zur Versicherungs-<br />

und Beitragspflicht nach<br />

<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Beschäftigungsstaats<br />

kommen.<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Keine Entsendung<br />

Keine Entsendung<br />

Keine Entsendung<br />

Bescheinigung über die<br />

anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften<br />

wird vom<br />

zuständigen Sozialversicherungsträger<br />

nicht<br />

ausgestellt, es gelten die<br />

Rechtsvorschriften <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Beschäftigungsstaats.<br />

Quelle: <strong>Haufe</strong> Praxishilfen für die Personalarbeit<br />

3 _ 10 SteuerConsultant 21

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