Entscheidung des BFH - Haufe.de
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FACHBEITRÄGE Wirtschaftsrecht<br />
» RA, FAStR, FA f. Insolvenzrecht Dr. Jan Roth, Frankfurt am Main<br />
Vertragsmanagement als Insolvenzschutz<br />
O<strong>de</strong>r: Hinterher weiß man alles besser…<br />
In Zeiten <strong>de</strong>r Wirtschaftskrise ist ein signifikanter Anstieg von Insolvenzen zu verzeichnen. Das vermag<br />
auf <strong>de</strong>n ersten Blick nieman<strong>de</strong>n zu verwun<strong>de</strong>rn, sind doch fast alle Branchen betroffen. Die Praxis <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Insolvenzverwalters zeigt aber, dass sehr oft auch hausgemachte Probleme maßgeblich zur Insolvenz<br />
beigetragen haben. Gefahrenquelle sind oft schlechte Verträge, gesellschaftsrechtliche Fehler o<strong>de</strong>r schlicht<br />
Nachlässigkeit im Umgang mit sonstigen rechtlichen Themen. Für die Mandanten kann es sehr hilfreich<br />
sein, wenn gera<strong>de</strong> die steuerlichen Berater sie rechtzeitig sensibilisieren.<br />
» 1. Einleitung<br />
Kernstück <strong>de</strong>r Bewältigung rechtlicher Gefahren ist eine juristische<br />
Unternehmensbegleitung, die sich in jüngerer Zeit schnell verbreitet.<br />
Man bezeichnet sie in Fachkreisen als „Legal Risk Management“.<br />
Dabei stehen nicht nur unternehmensinterne rechtliche Aspekte<br />
auf <strong>de</strong>r Agenda, son<strong>de</strong>rn es geht auch darum, sicherzustellen, dass<br />
Gesellschafter und Unternehmer im Fall <strong>de</strong>r Krise ihres Unternehmens<br />
nicht ihr privates Vermögen verlieren können. Grundvoraussetzung<br />
ist jedoch, dass <strong>de</strong>r Unternehmer rechtzeitig Vorsorge für<br />
<strong>de</strong>n Krisenfall trifft. Dafür sind zwei Hür<strong>de</strong>n zu überwin<strong>de</strong>n: <strong>de</strong>r<br />
Unternehmer muss zunächst die Gefahren erkennen und auch die<br />
Bereitschaft mitbringen, sich mit <strong>de</strong>m Fall <strong>de</strong>r Fälle auseinan<strong>de</strong>r zu<br />
setzen und entsprechen<strong>de</strong> Vorsorge zu betreiben. Vielfach ist jedoch<br />
zu erkennen, dass viel Zeit mit Zielen und Perspektiven verbracht<br />
wird, Risiken jedoch nicht analysiert und angegangen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Vorsorge ist dabei im Grun<strong>de</strong> genommen ganz einfach. Darunter sind<br />
standardisierte Checklisten und Strukturen zu verstehen, von spezialisierten<br />
Rechtsanwälten entwickelt, die sich auch je<strong>de</strong>r Mittelständler<br />
zu Nutzen machen kann. Da hier standardmäßige Prüfungsraster<br />
entwickelt sind, sind die entstehen<strong>de</strong>n Kosten sehr überschaubar<br />
und keineswegs nur für Großkonzerne gedacht.<br />
» 2. Legal Risk Analyse<br />
Zunächst wird beim Legal Risk Management eine Risikoanalyse betrieben.<br />
Unternehmer sollten genau wissen, welchen juristischen Risiken<br />
ihr Unternehmen ausgesetzt ist und welche sich minimieren o<strong>de</strong>r gar<br />
ausschalten lassen. Im Fokus stehen dabei zunächst hausgemachte<br />
Risiken. Unklar formulierte Verträge und marken- o<strong>de</strong>r wettbewerbsrechtliche<br />
Verstöße sind beispielsweise eine Gefahrenquelle. Weitere<br />
Gefahren können beispielsweise die nicht vollständige Einzahlung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Stammkapitals einer GmbH sein. Viele Unternehmen wollen ihre<br />
Haftung durch AGB begrenzen. Dafür muss aber auch sichergestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, dass sie wirksam sind und auch zur Anwendung kommen,<br />
was allzu oft unerkanntermaßen nicht <strong>de</strong>r Fall ist. Eine weitere häufig<br />
unterschätzte Gefahr von kleinen Unternehmen ist die Vermischung<br />
von Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen. Vereinzelt treten<br />
sogar GmbHs auf, bei <strong>de</strong>nen GmbH-Konto und Privatkonto <strong><strong>de</strong>s</strong> Gesell-<br />
schafters i<strong>de</strong>ntisch sind. Wer frem<strong><strong>de</strong>s</strong> Vermögen verwaltet und nicht<br />
sicherstellt, dass eine Vermischung von Fremd- und Eigenvermögen<br />
ausgeschlossen ist, setzt sich einem leicht vermeidbaren, aber u.U.<br />
sehr hohen Haftungsrisiko aus. Ist ein Gesellschafter an mehreren<br />
Gesellschaften beteiligt, die sich von ihrem Tätigkeitsfeld und vom<br />
Gesellschaftszweck her überschnei<strong>de</strong>n, gerät er leicht in eine gefährliche<br />
persönliche Haftung, die ihn im Insolvenzfall um die wirtschaftliche<br />
Existenz bringen kann.<br />
Solche Risiken sind leicht vermeidbar, können im Einzelfall aber verheeren<strong>de</strong><br />
Folgen haben.<br />
Ebenfalls unter die Lupe genommen wer<strong>de</strong>n langjährig erprobte<br />
Gestaltungen im Hinblick auf mögliche gesetzliche Än<strong>de</strong>rungen<br />
o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rechtsprechung. Häufig entstehen gera<strong>de</strong> im<br />
Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen gigantische Steuernachzahlungspflichten,<br />
weil sich Gesetzgebung o<strong>de</strong>r die Rechtsprechung<br />
geän<strong>de</strong>rt hat und die steuerliche Gestaltung nicht regelmäßig<br />
überprüft und angepasst wor<strong>de</strong>n ist. Wer Mietwohnungen am Markt<br />
anbietet und in seinen standardisierten Mietverträgen noch erwartet,<br />
dass seine Mieter in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n Schönheitsreparaturen<br />
durchführen, könnte bei Auszug <strong>de</strong>r Mieter auf nicht unerheblichen<br />
Zusatzkosten sitzen bleiben. Solche Risiken können frühzeitig erkannt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn jemand nach ihnen sucht.<br />
» 3. Legal Risk Management – die Beseitigung<br />
von Risiken für die Gesellschaft<br />
Das eigentliche „Legal Risk Management“ beginnt nach <strong>de</strong>r Analyse<br />
und hat zum Ziel, rechtliche Risiken beherrschbar zu machen. Ein<br />
erfolgreiches Legal Risk Management ist wie eine gesundheitliche<br />
Prophylaxe: nach Außen hin verän<strong>de</strong>rt sich zunächst nichts, man<br />
beugt jedoch vermeidbaren Krankheiten vor. Bestehen<strong>de</strong> Vertragsverhältnisse<br />
sind bei erkannten Mängeln zu optimieren bzw. zu<br />
ergänzen.<br />
Ein weiteres Mittel zur Minimierung von Gefahren stellt die Risiko-<br />
Diversifizierung dar. Wenn ein Unternehmen lediglich in einer einzigen<br />
Gesellschaft betrieben wird, sind die Spielräume für Gestaltungen<br />
gering und die Risiken hoch. Solche Ein-Gesellschafts-Unter-<br />
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