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4/12 20. Februar 2012 E-COMMERCE<br />
<strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS 27<br />
Wo bleiben Cloud-Daten?<br />
Bei SaaS-Dienstleistungen sind Verträge über das Beendigungsmanagement wichtig<br />
Die Verlagerung von Rechenzentrumsleistungen<br />
oder Software-<br />
Lösungen hin zu externen Anbietern<br />
liegt im Trend. Bei allen Vorteilen, die<br />
Application Service Provider (ASP),<br />
Software as a Service (SaaS) oder<br />
Cloud Computing dem<br />
Unternehmen bieten, fällt<br />
eine Frage oft unter den<br />
Tisch: Wie regelt man die<br />
Rechte und Pflichten der<br />
Vertragsparteien für den<br />
Fall, dass das Geschäftsverhältnis<br />
beendet werden<br />
soll? Schließlich werden heute<br />
nicht mehr nur reine Rechenzentrumsleistungen<br />
beauftragt, bei<br />
denen die eingesetzte Software und<br />
Datenbanken im Recht des Auftraggebers<br />
stehen. Beim Cloud Computing<br />
geht es darum, dass das ganze Rechenzentrum<br />
im Netz abgebildet wird.<br />
Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmen<br />
betreibt mittels einer proprietären Anbieterlösung<br />
ein Geschäft – und die gesamte<br />
Abwicklung des Geschäfts über<br />
Software as a Service (SaaS) erfolgt<br />
dahingehend, dass der Kunde nur über<br />
Thin Clients auf die gesamte Soft- und<br />
Hardware-Infrastruktur nebst den dahinterliegenden<br />
Datenbanken zugreift.<br />
Was passiert jetzt, wenn das Unternehmen<br />
beschließt, sich vom SaaS-Dienstleister<br />
zu trennen? Da ohne vertragliche<br />
Regelungen kein ausdrücklicher gesetzlicher<br />
Anspruch besteht, der den Software-Anbieter<br />
nach Beendigung des<br />
Vertrags zur Herausgabe von Daten-<br />
MARKENRECHT<br />
Dr. Hajo Rauschhofer<br />
ist Rechtsanwalt und<br />
Fachanwalt für IT-Recht<br />
in Wiesbaden<br />
❚ www.rechtsanwalt.de<br />
Fehlerhafte Abmahnung<br />
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Unterlassungserklärungen<br />
für unwirksam erklärt, die<br />
infolge einer unrechtmäßigen Abmahnung<br />
abgegeben wurden. Im konkreten Fall (Az.:<br />
20 U 206 /09) ging es um ein Unternehmen,<br />
das die Marke „Stealth“ eintragen ließ, ohne<br />
sie nutzen zu wollen. Triebfeder war nach<br />
Ansicht der Richter vielmehr die geplante<br />
wettbewerbsrechtliche Abmahnung anderer<br />
Marktteilnehmer. Diese Abmahnungen stufte<br />
das OLG jetzt als rechtswidrig ein, weshalb die<br />
von betroffenen Unternehmen daraufhin abgegebenen<br />
Unterlassungserklärungen ungültig<br />
seien. Bereits 2010 kassierte das Gericht<br />
die Marke „Hawk“ (Az.: 20 U 199/09). fk ❚<br />
ter einen sogenannten Datenbank-<br />
Dump bereitstellt. Ein solcher Datenbank-Dump<br />
enthält neben den Inhaltsdaten<br />
auch deren Verknüpfung<br />
im Rahmen der relationalen<br />
Datenbank. Zumindest aber<br />
sollte je nach Ausgestaltung<br />
der Daten und der<br />
Datenbank die vertragliche<br />
Verpflichtung bestehen,<br />
diese in üblichen<br />
Formaten, wie<br />
CSV oder Excel, zu<br />
exportieren. Die technischen<br />
Anforderungen hängen<br />
von der jeweiligen Komplexität<br />
der Lösung ab.<br />
Schnelligkeit entscheidet<br />
Darüber hinaus ist eine frühzeitige Verpflichtung<br />
zur Übermittlung der Daten<br />
von besonderer Bedeutung, da der Folgedienstleister<br />
rechtzeitig in die Lage<br />
versetzt werden sollte, die Daten einzuspielen,<br />
gegebenenfalls zu migrieren<br />
und vor Produktivsetzung auch noch<br />
ausführlich zu testen.<br />
Zusammengefasst ist es in Zeiten des<br />
häufigeren Wechsels von Anbietern<br />
nicht nur wichtig, Regelungen für die<br />
Laufzeit der Verträge zu treffen, sondern<br />
dezidiert sicherzustellen, dass auch nach<br />
Kündigung im Rahmen eines geordneten<br />
Beendigungsmanagements der<br />
Geschäftsbetrieb eines Unternehmens<br />
reibungslos weiterlaufen kann. ❚<br />
RA Hajo Rauschhofer<br />
Aktuelle Kurzmeldungen zum Thema <strong>Internet</strong>-Recht<br />
KUNDENBEWERTUNGEN<br />
Foto: Fotolia / Mipan<br />
Abgeschlossen im Netz: Wie kommt man<br />
nötigenfalls an seine Daten aus der Cloud?<br />
bankinhalten oder gar deren Konvertierung<br />
in übliche Formate verpflichtet, ist<br />
es zunächst wichtig, dass ein Beendigungsmanagement<br />
zu einem Zeitpunkt<br />
verhandelt wird, zu dem sich die Vertragsparteien<br />
noch verstehen – idealerweise<br />
also im Zuge des Abschlusses des<br />
Hauptvertrags.<br />
Aus nachvertraglichen Ansprüchen<br />
wie etwa dem Urheberrecht lässt sich<br />
zwar ein Anspruch auf<br />
Herausgabe der Daten be-<br />
gründen. In diesem skizzierten<br />
Beispiel ist es jedoch<br />
wesentlich hilfreicher, dezidierte<br />
Regelungen zu treffen,<br />
die eine Herausgabeverpflichtung<br />
von Dokumenten<br />
und Daten in einem<br />
bestimmten Format und<br />
ohne Zurückbehaltungsrecht<br />
– zum Beispiel auf erstes Anfordern<br />
– regelt. Erfolgt eine komplexe Datenhaltung<br />
beispielsweise auf Basis relationaler<br />
Datenbanken wie Oracle oder<br />
MySQL, sollte der Auftraggeber in die<br />
Beendigungsvereinbarung die Verpflichtung<br />
aufnehmen, dass der Anbie-<br />
Maulkorb für Verivox<br />
Der Stromanbieter Flexstrom hat dem Verkaufsportal<br />
Verivox gerichtlich die „verfälschte Darstellung<br />
von Kundenbewertungen“ verbieten lassen.<br />
Verivox vermittelt Stromverträge an Verbraucher<br />
gegen Provision. Das Landgericht Hamburg<br />
erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung<br />
(Az.: 315 O 22/12). Stein des Anstoßes<br />
waren Kundenbewertungen, in denen Verivox<br />
unter anderem dokumentiert, wie viele der bisherigen<br />
Kunden den Stromanbieter wiederwählen<br />
würden. Dieser Wert war für Flexstrom innerhalb<br />
von drei Wochen von 65 auf 35 Prozent gesunken,<br />
nachdem das Unternehmen gegen die<br />
Darstellung eines Tarifs bei Verivox juristische<br />
Schritte eingeleitet hatte. fk ❚<br />
Darauf müssen Sie achten:<br />
❚ Vereinbarungen über die Herausgabe von<br />
Daten am besten dann treffen, wenn beide<br />
Partner noch gut zusammenarbeiten.<br />
❚ Sowohl Umfang und Form als auch der<br />
Zeitpunkt der Datenherausgabe sollten<br />
festgelegt werden.<br />
❚ Ohne Vereinbarung besteht kein eindeutiger<br />
Anspruch auf Herausgabe der Daten.<br />
WETTBEWERBSRECHT<br />
„Festpreis“ muss fest sein<br />
Online-Händler, die mit dem Begriff „Festpreis“<br />
für ihre Produkte werben, dürfen im betreffenden<br />
Preis keine variablen Preisbestandteile haben. Dies<br />
hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden<br />
(A.z.: I-4 U 58/11). Im vorliegenden Fall hatte ein<br />
Stromversorger einen Stromtarif beworben und<br />
mit einem „Sternchen“-Hinweis darauf verwiesen,<br />
dass Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer<br />
und eventuelle neue Steuern sowie durch<br />
Änderungen der Erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage<br />
ausgenommen seien. Diese Änderungen, so<br />
monierte das Gericht, würden aber 40 Prozent<br />
des Angebotswerts ausmachen und seien deshalb<br />
nicht als Ausnahme zu sehen. Das Gericht stufte<br />
die Werbung als wettbewerbswidrig ein. fk ❚<br />
Abmahnfallen,<br />
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Sabine Heukrodt-<br />
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Abmahnung wegen fehlender<br />
Angaben im Impressum<br />
Fehlende Angaben im Impressum einer<br />
Unternehmens-Website sind immer wieder<br />
Anlass für wettbewerbsrechtliche<br />
Abmahnungen. Doch ist wirklich jede<br />
fehlende Information gleich ein wettbewerbsrechtlicher<br />
Verstoß, der zu einer Abmahnung<br />
berechtigt?<br />
In Umsetzung der Richtlinie über den<br />
elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt<br />
Paragraf 5 Telemediengesetz die<br />
gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt<br />
eines Impressums. Dass alle dort verlangten<br />
Informationen als wesentlich anzusehen<br />
und damit geeignet sind, bei einem<br />
Verstoß eine Abmahnung zu rechtfertigen,<br />
hat das KG Berlin in seiner aktuellen Entscheidung<br />
(5 U 144/10) bestätigt.<br />
Nach Ansicht der Berliner Richter sind<br />
auch die Angaben zur Handelsregistereintragung<br />
sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
als wesentliche Informationen<br />
im Sinne von Paragraf 5a Abs. 2<br />
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) einzustufen. Zwar beeinflusse<br />
das Fehlen dieser Informationen<br />
nicht direkt die Kaufentscheidung des<br />
Verbrauchers, doch seien mit einem unvollständigen<br />
Impressum die Interessen<br />
von Verbrauchern „spürbar“im Sinne von<br />
Paragraf 3 UWG beeinträchtigt.<br />
<strong>Internet</strong>-Händler sollten sich darum<br />
unbedingt vergewissern, dass ihr Impressum<br />
alle gesetzlich erforderlichen Angaben<br />
enthält, um Abmahnungen zu vermeiden.<br />
GRUNDSATZURTEIL<br />
„Illegale“ Links erlaubt<br />
Bis zum Bundesverfassungsgericht ging der<br />
Streit über die Frage, ob eine Verlinkung auf<br />
ein Web-Angebot erlaubt sei, das dazu geeignet<br />
ist, Kopierschutzmaßnahmen auszuhebeln.<br />
Der Online-Dienst „Heise online“ hatte im<br />
Rahmen der Berichterstattung einen Link zur<br />
Homepage eines Software-Herstellers veröffentlicht,<br />
der ein Programm zur Umgehung<br />
des DVD-Kopierschutzes anbietet. Dagegen<br />
hatte die Musikindustrie durch alle Instanzen<br />
geklagt. Das BVG entschied nun, dass die Pressefreiheit<br />
höher zu bewerten sei als die Eigentumsinteressen<br />
der Musikindustrie – zumal<br />
interessierte <strong>Internet</strong>-Nutzer die fragliche Website<br />
auch per Google finden können. fk ❚