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4/12 20. Februar 2012 E-COMMERCE<br />

<strong>Internet</strong> <strong>World</strong> BUSINESS 27<br />

Wo bleiben Cloud-Daten?<br />

Bei SaaS-Dienstleistungen sind Verträge über das Beendigungsmanagement wichtig<br />

Die Verlagerung von Rechenzentrumsleistungen<br />

oder Software-<br />

Lösungen hin zu externen Anbietern<br />

liegt im Trend. Bei allen Vorteilen, die<br />

Application Service Provider (ASP),<br />

Software as a Service (SaaS) oder<br />

Cloud Computing dem<br />

Unternehmen bieten, fällt<br />

eine Frage oft unter den<br />

Tisch: Wie regelt man die<br />

Rechte und Pflichten der<br />

Vertragsparteien für den<br />

Fall, dass das Geschäftsverhältnis<br />

beendet werden<br />

soll? Schließlich werden heute<br />

nicht mehr nur reine Rechenzentrumsleistungen<br />

beauftragt, bei<br />

denen die eingesetzte Software und<br />

Datenbanken im Recht des Auftraggebers<br />

stehen. Beim Cloud Computing<br />

geht es darum, dass das ganze Rechenzentrum<br />

im Netz abgebildet wird.<br />

Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmen<br />

betreibt mittels einer proprietären Anbieterlösung<br />

ein Geschäft – und die gesamte<br />

Abwicklung des Geschäfts über<br />

Software as a Service (SaaS) erfolgt<br />

dahingehend, dass der Kunde nur über<br />

Thin Clients auf die gesamte Soft- und<br />

Hardware-Infrastruktur nebst den dahinterliegenden<br />

Datenbanken zugreift.<br />

Was passiert jetzt, wenn das Unternehmen<br />

beschließt, sich vom SaaS-Dienstleister<br />

zu trennen? Da ohne vertragliche<br />

Regelungen kein ausdrücklicher gesetzlicher<br />

Anspruch besteht, der den Software-Anbieter<br />

nach Beendigung des<br />

Vertrags zur Herausgabe von Daten-<br />

MARKENRECHT<br />

Dr. Hajo Rauschhofer<br />

ist Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für IT-Recht<br />

in Wiesbaden<br />

❚ www.rechtsanwalt.de<br />

Fehlerhafte Abmahnung<br />

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Unterlassungserklärungen<br />

für unwirksam erklärt, die<br />

infolge einer unrechtmäßigen Abmahnung<br />

abgegeben wurden. Im konkreten Fall (Az.:<br />

20 U 206 /09) ging es um ein Unternehmen,<br />

das die Marke „Stealth“ eintragen ließ, ohne<br />

sie nutzen zu wollen. Triebfeder war nach<br />

Ansicht der Richter vielmehr die geplante<br />

wettbewerbsrechtliche Abmahnung anderer<br />

Marktteilnehmer. Diese Abmahnungen stufte<br />

das OLG jetzt als rechtswidrig ein, weshalb die<br />

von betroffenen Unternehmen daraufhin abgegebenen<br />

Unterlassungserklärungen ungültig<br />

seien. Bereits 2010 kassierte das Gericht<br />

die Marke „Hawk“ (Az.: 20 U 199/09). fk ❚<br />

ter einen sogenannten Datenbank-<br />

Dump bereitstellt. Ein solcher Datenbank-Dump<br />

enthält neben den Inhaltsdaten<br />

auch deren Verknüpfung<br />

im Rahmen der relationalen<br />

Datenbank. Zumindest aber<br />

sollte je nach Ausgestaltung<br />

der Daten und der<br />

Datenbank die vertragliche<br />

Verpflichtung bestehen,<br />

diese in üblichen<br />

Formaten, wie<br />

CSV oder Excel, zu<br />

exportieren. Die technischen<br />

Anforderungen hängen<br />

von der jeweiligen Komplexität<br />

der Lösung ab.<br />

Schnelligkeit entscheidet<br />

Darüber hinaus ist eine frühzeitige Verpflichtung<br />

zur Übermittlung der Daten<br />

von besonderer Bedeutung, da der Folgedienstleister<br />

rechtzeitig in die Lage<br />

versetzt werden sollte, die Daten einzuspielen,<br />

gegebenenfalls zu migrieren<br />

und vor Produktivsetzung auch noch<br />

ausführlich zu testen.<br />

Zusammengefasst ist es in Zeiten des<br />

häufigeren Wechsels von Anbietern<br />

nicht nur wichtig, Regelungen für die<br />

Laufzeit der Verträge zu treffen, sondern<br />

dezidiert sicherzustellen, dass auch nach<br />

Kündigung im Rahmen eines geordneten<br />

Beendigungsmanagements der<br />

Geschäftsbetrieb eines Unternehmens<br />

reibungslos weiterlaufen kann. ❚<br />

RA Hajo Rauschhofer<br />

Aktuelle Kurzmeldungen zum Thema <strong>Internet</strong>-Recht<br />

KUNDENBEWERTUNGEN<br />

Foto: Fotolia / Mipan<br />

Abgeschlossen im Netz: Wie kommt man<br />

nötigenfalls an seine Daten aus der Cloud?<br />

bankinhalten oder gar deren Konvertierung<br />

in übliche Formate verpflichtet, ist<br />

es zunächst wichtig, dass ein Beendigungsmanagement<br />

zu einem Zeitpunkt<br />

verhandelt wird, zu dem sich die Vertragsparteien<br />

noch verstehen – idealerweise<br />

also im Zuge des Abschlusses des<br />

Hauptvertrags.<br />

Aus nachvertraglichen Ansprüchen<br />

wie etwa dem Urheberrecht lässt sich<br />

zwar ein Anspruch auf<br />

Herausgabe der Daten be-<br />

gründen. In diesem skizzierten<br />

Beispiel ist es jedoch<br />

wesentlich hilfreicher, dezidierte<br />

Regelungen zu treffen,<br />

die eine Herausgabeverpflichtung<br />

von Dokumenten<br />

und Daten in einem<br />

bestimmten Format und<br />

ohne Zurückbehaltungsrecht<br />

– zum Beispiel auf erstes Anfordern<br />

– regelt. Erfolgt eine komplexe Datenhaltung<br />

beispielsweise auf Basis relationaler<br />

Datenbanken wie Oracle oder<br />

MySQL, sollte der Auftraggeber in die<br />

Beendigungsvereinbarung die Verpflichtung<br />

aufnehmen, dass der Anbie-<br />

Maulkorb für Verivox<br />

Der Stromanbieter Flexstrom hat dem Verkaufsportal<br />

Verivox gerichtlich die „verfälschte Darstellung<br />

von Kundenbewertungen“ verbieten lassen.<br />

Verivox vermittelt Stromverträge an Verbraucher<br />

gegen Provision. Das Landgericht Hamburg<br />

erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung<br />

(Az.: 315 O 22/12). Stein des Anstoßes<br />

waren Kundenbewertungen, in denen Verivox<br />

unter anderem dokumentiert, wie viele der bisherigen<br />

Kunden den Stromanbieter wiederwählen<br />

würden. Dieser Wert war für Flexstrom innerhalb<br />

von drei Wochen von 65 auf 35 Prozent gesunken,<br />

nachdem das Unternehmen gegen die<br />

Darstellung eines Tarifs bei Verivox juristische<br />

Schritte eingeleitet hatte. fk ❚<br />

Darauf müssen Sie achten:<br />

❚ Vereinbarungen über die Herausgabe von<br />

Daten am besten dann treffen, wenn beide<br />

Partner noch gut zusammenarbeiten.<br />

❚ Sowohl Umfang und Form als auch der<br />

Zeitpunkt der Datenherausgabe sollten<br />

festgelegt werden.<br />

❚ Ohne Vereinbarung besteht kein eindeutiger<br />

Anspruch auf Herausgabe der Daten.<br />

WETTBEWERBSRECHT<br />

„Festpreis“ muss fest sein<br />

Online-Händler, die mit dem Begriff „Festpreis“<br />

für ihre Produkte werben, dürfen im betreffenden<br />

Preis keine variablen Preisbestandteile haben. Dies<br />

hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden<br />

(A.z.: I-4 U 58/11). Im vorliegenden Fall hatte ein<br />

Stromversorger einen Stromtarif beworben und<br />

mit einem „Sternchen“-Hinweis darauf verwiesen,<br />

dass Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer<br />

und eventuelle neue Steuern sowie durch<br />

Änderungen der Erneuerbare-Energie-Gesetz-Umlage<br />

ausgenommen seien. Diese Änderungen, so<br />

monierte das Gericht, würden aber 40 Prozent<br />

des Angebotswerts ausmachen und seien deshalb<br />

nicht als Ausnahme zu sehen. Das Gericht stufte<br />

die Werbung als wettbewerbswidrig ein. fk ❚<br />

Abmahnfallen,<br />

aktuelle Urteile,<br />

neue Gesetze:<br />

Auf Online-Recht<br />

spezialisierte Fachleute<br />

helfen Ihnen weiter.<br />

Der E-Shop-Rechtstipp<br />

Sabine Heukrodt-<br />

Bauer LL.M., Rechtsund<br />

Fachanwältin für<br />

Informationstechnologierecht<br />

in Mainz<br />

❚ www.legalershop.de<br />

Abmahnung wegen fehlender<br />

Angaben im Impressum<br />

Fehlende Angaben im Impressum einer<br />

Unternehmens-Website sind immer wieder<br />

Anlass für wettbewerbsrechtliche<br />

Abmahnungen. Doch ist wirklich jede<br />

fehlende Information gleich ein wettbewerbsrechtlicher<br />

Verstoß, der zu einer Abmahnung<br />

berechtigt?<br />

In Umsetzung der Richtlinie über den<br />

elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt<br />

Paragraf 5 Telemediengesetz die<br />

gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt<br />

eines Impressums. Dass alle dort verlangten<br />

Informationen als wesentlich anzusehen<br />

und damit geeignet sind, bei einem<br />

Verstoß eine Abmahnung zu rechtfertigen,<br />

hat das KG Berlin in seiner aktuellen Entscheidung<br />

(5 U 144/10) bestätigt.<br />

Nach Ansicht der Berliner Richter sind<br />

auch die Angaben zur Handelsregistereintragung<br />

sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

als wesentliche Informationen<br />

im Sinne von Paragraf 5a Abs. 2<br />

des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) einzustufen. Zwar beeinflusse<br />

das Fehlen dieser Informationen<br />

nicht direkt die Kaufentscheidung des<br />

Verbrauchers, doch seien mit einem unvollständigen<br />

Impressum die Interessen<br />

von Verbrauchern „spürbar“im Sinne von<br />

Paragraf 3 UWG beeinträchtigt.<br />

<strong>Internet</strong>-Händler sollten sich darum<br />

unbedingt vergewissern, dass ihr Impressum<br />

alle gesetzlich erforderlichen Angaben<br />

enthält, um Abmahnungen zu vermeiden.<br />

GRUNDSATZURTEIL<br />

„Illegale“ Links erlaubt<br />

Bis zum Bundesverfassungsgericht ging der<br />

Streit über die Frage, ob eine Verlinkung auf<br />

ein Web-Angebot erlaubt sei, das dazu geeignet<br />

ist, Kopierschutzmaßnahmen auszuhebeln.<br />

Der Online-Dienst „Heise online“ hatte im<br />

Rahmen der Berichterstattung einen Link zur<br />

Homepage eines Software-Herstellers veröffentlicht,<br />

der ein Programm zur Umgehung<br />

des DVD-Kopierschutzes anbietet. Dagegen<br />

hatte die Musikindustrie durch alle Instanzen<br />

geklagt. Das BVG entschied nun, dass die Pressefreiheit<br />

höher zu bewerten sei als die Eigentumsinteressen<br />

der Musikindustrie – zumal<br />

interessierte <strong>Internet</strong>-Nutzer die fragliche Website<br />

auch per Google finden können. fk ❚

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