Geschlossene Immobilienfonds - WMD Brokerchannel
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IMMOBILIEN 2011 | Recht<br />
80<br />
IMMOBILIEN - Risikoguppen<br />
Selbst wenn die Durchführung der Baumaßnahmen<br />
durch Beauftragung eines Generalunternehmers<br />
erfolgt, können Ausfälle von durch den Generalunternehmer<br />
beauftragten Subunternehmen dazu<br />
führen, dass dieser neue Subunternehmer suchen<br />
und beauftragen muss. Dies kann zu einer Verlängerung<br />
der Bauzeit führen. Der Ausfall des Generalunternehmers<br />
ist ebenfalls nicht auszuschließen mit<br />
der Folge, dass die Restfertigstellung durch einen<br />
Drittunternehmer durchzuführen ist. Kostensteigerungen<br />
und Verzögerungen sind die regelmäßige<br />
Folge.<br />
Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie beispielsweise<br />
Witterungseinflüsse, aber auch durch<br />
pflichtwidriges Verhalten von Vertragspartnern<br />
kann sich die Durchführung der Baumaßnahmen<br />
ebenfalls verzögern.<br />
Nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen<br />
können Mängel auftreten. Mögliche Gewährleistungseinbehalte<br />
reichen unter Umständen<br />
nicht aus. Auch soweit Gewährleistungsansprüche<br />
bestehen, ist nicht garantiert, dass solche Ansprüche<br />
erfolgreich und zeitnah erfüllt werden. Gegebenenfalls<br />
können im Zusammenhang mit notwendigen<br />
Mängelbeseitigungsmaßnahmen nicht kalkulierte<br />
Kosten anfallen.<br />
Für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung kann<br />
von betroffenen Mietern unter Umständen die<br />
Miete gemindert werden, so dass neben der Notwendigkeit,<br />
die Kosten für die Mängelbeseitigung<br />
tragen zu müssen, noch zusätzlich Mietausfälle hinzutreten<br />
können. Im Extremfall ist ein Mieter nicht<br />
mehr interessiert oder kündigt das Mietverhältnis<br />
aus wichtigem Grund.<br />
3. Risiken aus der Vermietung<br />
Auch wenn bei Neubauten die Vermietung bereits<br />
häufig vom Reißbrett erfolgt, ist nicht gewährleistet,<br />
dass alle neu erbauten oder sanierten Einheiten genau<br />
zum Fertigstellungszeitpunkt zu der in Ansatz<br />
gebrachten Quadratmetermiete vermietet werden<br />
können. Ein späterer Vermietungsbeginn oder der<br />
Abschluss von Mietverträgen mit geringeren Mieten<br />
als ursprünglich erwartet, kann zu geringeren Mieteinkünften<br />
führen.<br />
Auch wenn zunächst plangemäß die Vermietung erfolgt,<br />
fallen Mieter unter Umständen aus, mindern<br />
die Miete oder stellen ihre Zahlung zur Gänze ein.<br />
Solche Ausfälle (einschl. des Komplettausfalls eines<br />
Mieters) können zu Mietausfällen führen. Es gibt<br />
keine Gewähr, dass nahtlos eine Anschlussvermietung<br />
zu gleich hohen Konditionen erfolgen kann.<br />
Dennoch bestehen weiterhin die Pflichten zur Zahlung<br />
von Nebenkosten. Entsprechendes gilt im Hinblick<br />
auf mögliche Nebenkostennachforderungen<br />
aus Betriebskostenabrechnungen. Bei Erwerb einer<br />
bestehenden und nach den Vorschriften des WEG<br />
aufgeteilten Immobilie kann der Käufer der Einheit<br />
unter Umständen neben dem Verkäufer für Wohngeldrückstände<br />
in Anspruch genommen werden. Ist<br />
eine Immobilie zu Wohnzwecken vermietet, haftet<br />
der Erwerber neben dem Verkäufer für den Anspruch<br />
des Mieters auf Rückzahlung der Kaution.<br />
Jede Immobilie unterliegt einem natürlichen Verschleiß.<br />
Änderungen im Zeitgeist und technischer<br />
Fortschritt bedingen ebenfalls Veränderungen in der<br />
Bausubstanz oder der Ausstattung. Deshalb wird<br />
sich nach Ablauf gewisser Zeiträume ein Renovierungs-<br />
und Instandhaltungsbedarf ergeben. Hieraus<br />
folgende Kosten belasten das Ergebnis des Vermieters<br />
und sollten in Planzahlen Eingang finden. Selbst<br />
wenn solche Kosten steuerlich geltend gemacht<br />
werden können, verschlingen sie zunächst Liquidität<br />
und können erst im Rahmen der steuerlichen Veranlagung<br />
steuerentlastend wirken.