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Geschlossene Immobilienfonds - WMD Brokerchannel

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IMMOBILIEN 2011 | Recht<br />

80<br />

IMMOBILIEN - Risikoguppen<br />

Selbst wenn die Durchführung der Baumaßnahmen<br />

durch Beauftragung eines Generalunternehmers<br />

erfolgt, können Ausfälle von durch den Generalunternehmer<br />

beauftragten Subunternehmen dazu<br />

führen, dass dieser neue Subunternehmer suchen<br />

und beauftragen muss. Dies kann zu einer Verlängerung<br />

der Bauzeit führen. Der Ausfall des Generalunternehmers<br />

ist ebenfalls nicht auszuschließen mit<br />

der Folge, dass die Restfertigstellung durch einen<br />

Drittunternehmer durchzuführen ist. Kostensteigerungen<br />

und Verzögerungen sind die regelmäßige<br />

Folge.<br />

Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie beispielsweise<br />

Witterungseinflüsse, aber auch durch<br />

pflichtwidriges Verhalten von Vertragspartnern<br />

kann sich die Durchführung der Baumaßnahmen<br />

ebenfalls verzögern.<br />

Nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen<br />

können Mängel auftreten. Mögliche Gewährleistungseinbehalte<br />

reichen unter Umständen<br />

nicht aus. Auch soweit Gewährleistungsansprüche<br />

bestehen, ist nicht garantiert, dass solche Ansprüche<br />

erfolgreich und zeitnah erfüllt werden. Gegebenenfalls<br />

können im Zusammenhang mit notwendigen<br />

Mängelbeseitigungsmaßnahmen nicht kalkulierte<br />

Kosten anfallen.<br />

Für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung kann<br />

von betroffenen Mietern unter Umständen die<br />

Miete gemindert werden, so dass neben der Notwendigkeit,<br />

die Kosten für die Mängelbeseitigung<br />

tragen zu müssen, noch zusätzlich Mietausfälle hinzutreten<br />

können. Im Extremfall ist ein Mieter nicht<br />

mehr interessiert oder kündigt das Mietverhältnis<br />

aus wichtigem Grund.<br />

3. Risiken aus der Vermietung<br />

Auch wenn bei Neubauten die Vermietung bereits<br />

häufig vom Reißbrett erfolgt, ist nicht gewährleistet,<br />

dass alle neu erbauten oder sanierten Einheiten genau<br />

zum Fertigstellungszeitpunkt zu der in Ansatz<br />

gebrachten Quadratmetermiete vermietet werden<br />

können. Ein späterer Vermietungsbeginn oder der<br />

Abschluss von Mietverträgen mit geringeren Mieten<br />

als ursprünglich erwartet, kann zu geringeren Mieteinkünften<br />

führen.<br />

Auch wenn zunächst plangemäß die Vermietung erfolgt,<br />

fallen Mieter unter Umständen aus, mindern<br />

die Miete oder stellen ihre Zahlung zur Gänze ein.<br />

Solche Ausfälle (einschl. des Komplettausfalls eines<br />

Mieters) können zu Mietausfällen führen. Es gibt<br />

keine Gewähr, dass nahtlos eine Anschlussvermietung<br />

zu gleich hohen Konditionen erfolgen kann.<br />

Dennoch bestehen weiterhin die Pflichten zur Zahlung<br />

von Nebenkosten. Entsprechendes gilt im Hinblick<br />

auf mögliche Nebenkostennachforderungen<br />

aus Betriebskostenabrechnungen. Bei Erwerb einer<br />

bestehenden und nach den Vorschriften des WEG<br />

aufgeteilten Immobilie kann der Käufer der Einheit<br />

unter Umständen neben dem Verkäufer für Wohngeldrückstände<br />

in Anspruch genommen werden. Ist<br />

eine Immobilie zu Wohnzwecken vermietet, haftet<br />

der Erwerber neben dem Verkäufer für den Anspruch<br />

des Mieters auf Rückzahlung der Kaution.<br />

Jede Immobilie unterliegt einem natürlichen Verschleiß.<br />

Änderungen im Zeitgeist und technischer<br />

Fortschritt bedingen ebenfalls Veränderungen in der<br />

Bausubstanz oder der Ausstattung. Deshalb wird<br />

sich nach Ablauf gewisser Zeiträume ein Renovierungs-<br />

und Instandhaltungsbedarf ergeben. Hieraus<br />

folgende Kosten belasten das Ergebnis des Vermieters<br />

und sollten in Planzahlen Eingang finden. Selbst<br />

wenn solche Kosten steuerlich geltend gemacht<br />

werden können, verschlingen sie zunächst Liquidität<br />

und können erst im Rahmen der steuerlichen Veranlagung<br />

steuerentlastend wirken.

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