Geschlossene Immobilienfonds - WMD Brokerchannel
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4. Risiken aus der Finanzierung<br />
Der Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages und<br />
- falls eine Fremdfinanzierung beabsichtigt ist - des<br />
Finanzierungsvertrages sollten Hand in Hand gehen.<br />
Eine Finanzierung sollte nicht eingedeckt werden,<br />
solange kein geeignetes Objekt vorhanden ist (allenfalls<br />
dann, wenn es gelingt, mit dem Darlehensgeber<br />
ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren. Umgekehrt<br />
sollte kein Erwerb getätigt werden, bei dem die Finanzierung<br />
zweifelhaft ist.<br />
Erst bei Abschluss des Darlehensvertrages stehen<br />
die maßgeblichen Konditionen der Finanzierung<br />
fest. Die tatsächlichen Vereinbarungen können von<br />
den ursprünglichen Vorstellungen abweichen. Auch<br />
dies kann das Ergebnis der Investition negativ beeinflussen.<br />
Nach Ablauf der Zinsbindungsdauer sind neue Zinsvereinbarungen<br />
zu treffen. Die Höhe der dann zu<br />
entrichtenden Zinsen richtet sich nach der zu diesem<br />
Zeitpunkt gegebenen Marktsituation. Es ist<br />
nicht ausgeschlossen, dass nach Ablauf der Zinsfestschreibungsperiode<br />
höhere Zinsen zu leisten<br />
sein werden als ursprünglich geplant.<br />
Risiken können des Weiteren entstehen, wenn als<br />
Tilgungsersatz andere Finanzanlagen bespart werden,<br />
mit denen bei Endfälligkeit ein Darlehen getilgt<br />
werden soll. Diese Anlagen können sich anders als<br />
erwartet entwickeln. Beispielsweise kann die Ablaufleistung<br />
von Lebensversicherungsverträgen geringer<br />
ausfallen oder können sich Risiken, die mit<br />
dem Erwerb von Investmentfonds verbunden sind,<br />
verwirklichen und das „Tilgungsdepot“ schmälern.<br />
Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag<br />
sind unabhängig von diesen Geldeingängen und<br />
auch unabhängig von Zahlungseingängen von Mietern<br />
etc. zu leisten. Im Falle der Nichtzahlung kann<br />
ein Darlehensgeber ihm zur Verfügung gestellte<br />
Sicherheiten verwerten oder aus der üblicherweise<br />
erfolgenden Unterwerfung unter die sofortige<br />
Zwangsvollstreckung die Vollstreckung betreiben.<br />
In Finanzierungsverträgen werden üblicherweise<br />
Auszahlungsvoraussetzungen festgeschrieben. Liegen<br />
diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />
des Kaufpreises oder von Zahlungen an den<br />
Bauunternehmer nicht vor, muss ein Investor fällige<br />
Zahlungen zunächst aus seinem sonstigen Vermögen<br />
tragen.<br />
5. Denkbare steuerliche Risiken<br />
Recht | IMMOBILIEN 2011<br />
Seit Wegfall der degressiven AfA und nach dem<br />
Auslaufen des Fördergebietsgesetzes mit den Sonderabschreibungsmöglichkeiten<br />
spielen steuerliche<br />
Aspekte beim Immobilienkauf eine geringere Rolle.<br />
Nicht zu vernachlässigen ist bei der Renditebetrachtung<br />
allerdings die Tatsache, dass in den meisten<br />
Bundesländern mittlerweile die Grunderwerbsteuer<br />
von 3,5 auf 4,5 oder gar 5 % des Erwerbspreises<br />
angehoben worden ist oder im Laufe der nächsten<br />
Monate angehoben wird (z.B. in Nordrhein-Westfalen).<br />
Ausnahmen bilden Gebäude, die in einem<br />
Sanierungsgebiet liegen oder unter Denkmalschutz<br />
stehen. Bei solchen Gebäuden können bestimmte<br />
Baumaßnahmen in den ersten 12 Jahren erhöht<br />
abgesetzt werden. Nicht selten ist es geplant, die<br />
bis zum Jahr 13 erzielten Steuererstattungen als<br />
Sondertilgung einzusetzen. Bei Abschluss des Darlehensvertrages<br />
ist darauf zu achten, dass eine<br />
solche Sondertilgung - und mögliche laufende<br />
sonstige Sondertilgungen - möglich sind. Bei Denkmalschutzimmobilien<br />
kommt es des Weiteren darauf<br />
an, dass die nach Landesrecht zuständige Stelle<br />
bescheinigt, dass es sich bei dem Gebäude um<br />
ein Denkmal handelt und die Kosten der Baumaßnahmen<br />
bescheinigt werden, die zur Erhaltung des<br />
Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich<br />
waren. Soweit einzelne Baukosten von der<br />
Behörde nicht als begünstigt bescheinigt werden,<br />
sind die darauf entfallenden Anschaffungskosten<br />
wie die Altbausubstanz mit 2 % bzw. 2,5 % jährlich<br />
abzuschreiben.<br />
Die Höhe des Steuersatzes des Eigentümers hängt<br />
von der Höhe seines jeweiligen Jahreseinkommens<br />
ab. Bei niedrigeren Einkommen fällt in den Folgejahren<br />
ggf. ein geringerer Steuersatz an. Die steu-<br />
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